Zitat:
Zitat von Odatas
Ich denke mal das auch wenn du dich bei der Hausverwaltung meldest die das Ding erst mit dem regulären Ablesen wechseln werden.
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Es gibt so etwas wie Eichgesetze. Das bedeutet, dass zur Abrechnung entsprechend eichrechtlich korrekte Geräte zu verwenden sind. Sobald ein Defekt festgestellt wird, ist das Gerät umgehend auszutauschen und nicht erst zur nächsten periodischen Jahresabrechnung.
@poseidonw8:
Du meldest das ganze bei der Hausverwaltung und zusätzlich beim zuständigen Messstellenbetreiber / Messstellendienstleister - sprich den Betreiber der Messeinrichtung.
Dieser wird anhand des Arbeitblatts G685 der DVGW eine Nachberechnung durchführen. Die Nachberechnung erhälst du so oder so, da irgendwann der Defekt festgestellt wird und du eine rückwirkende Nachberechnung erhälst. Diese wird dich dann allerdings erschlagen.
Also: Am besten sofort melden!
Es soll im Übrigen Sachbearbeiter geben, die etwas ungehalten reagieren, wenn Ihnen klar wird, dass Person XYZ trotz Sachkenntnis des Defekts keine Anstalten macht, diesen Umstand zu melden und dieser Person auch einmal einen Mehrverbrauch reinbrummen.
Du zahlst das, was du erhälst. Das ist ein wirtschaftliches Grundprinzip.
Wer versucht diesen Umstand auszunutzen ist nichts weiteres als ein dreckiger Betrüger.