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myGully |
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03.12.13, 02:27
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#1
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Anfänger
Registriert seit: Aug 2012
Beiträge: 2
Bedankt: 1
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Dienstleistungunternehmen rechte
Hallo,
ich habe schon über Google gesucht aber kann da nix hilfreiches finden, vieleicht kennt sich ja hier wer aus.
Ich arbeite in einem Dienstleistungsunternehmen und der Kunde bei dem wir eingesetzt sind will uns ständig vorschriften machen bei der Personalführung und wer welche Schicht Arbeiten soll, Dienstplan, etc.
Diese Aufgaben werden ja von dem Bereichs / Objektleiter des Dienstleistungsunternehmen ausgeführt, und der Kunde hat da eigentlich kein recht was zu verlangen, außer bei den sachen die im Vertrag ausgehandelt wurden, oder sehe ich da was falsch und der darf dem Bereichs / Objektleiter vorschreiben zb. wie er seinen Dienstplan zu schreiben hat.
weil durch diese sachen leidet allmählich das arbeitsklima in unserem Team, und reden kann man mit dem auch nicht weil der nur mit irgendwelchen sinnlosen Argumenten kommt.
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03.12.13, 05:12
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#2
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: Nov 2011
Beiträge: 651
Bedankt: 326
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Der Kunde ist König. Wenn der sagt spring, fragst du: "wie hoch". Mal im Ernst was erwartest du? Wenn er bestimmte Leute zu bestimmten Zeiten will dann kann er doch Einfluss auf die Arbeitszeiten nehmen. So ist das halt als Dienstleister.
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03.12.13, 06:30
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#3
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Chuck Norris sein Vater
Registriert seit: Sep 2009
Ort: mygully.com/dokumente
Beiträge: 6.943
Bedankt: 27.400
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Hallo, erfup -
für Dich als Leiharbeitnehmer gelten die gleichen Rechte und Pflichten wie für normale Angestellte. Das wird teileweise durch Gesetze eingeschränkt, so kannst Du Dich nicht bei einem Unternehmen, wo Du eingesetzt wirst, zur Betriebsratswahl aufstellen lassen.
Aber Arbeitszeitgesetzt etc. gelten für Dich wie für andere Arbeitnehmer auch-
Abhängig von Deiner Tätigkeit hat das Unternehmen, wo Du eingesetzt wirst, natürlich auch Weisungsrechte.
Wenn Du z.B. mehr als 10 Stunden pro Tag arbeiten sollst, wäre das eine Rücksprache mit Deinem Arbeitgeber wert, da Du nicht gegen das Arbeitszeitgesetz verstossen darfst.
Aber ein wenig mehr Information würde helfen, das Problem ein wenig einzugrenzen, und um so besser sind dann auch die Hinweise, die Du bekommst.
Gruss,
YaGru
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