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19.11.13, 17:24
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#1
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Anfänger
Registriert seit: Oct 2010
Beiträge: 38
Bedankt: 0
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Mit minderjähriger Schwester in eine Kneipe.
Hallo zusammen,
ich möchte mit meiner 16 Jährigen Schwester gerne eine Kneipentour machen(ich bin 18 ).
So jetzt die Frage, darf sie auch harten Alkohol trinken(cocktails o.Ä.) und wie lange dürfen wir uns in Kneipen aufhalten.
Hoffe auf eine baldige Antwort und bedanke mich schonmal.
MFG
Milkybrown
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19.11.13, 17:35
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#2
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Echter Freak
Registriert seit: Sep 2010
Beiträge: 2.420
Bedankt: 3.163
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Etwas googlen hätte nicht geschadet, aber Alkohol trinken wollen mit jugendlichen.
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19.11.13, 17:41
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#3
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Klaus Kinksi
Registriert seit: Oct 2009
Beiträge: 51.520
Bedankt: 55.352
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Ihr dürft Euch zwischen 5 Uhr und 24 Uhr ohne Begleitung einer personensorgeberechtigten oder erziehungsbeauftragten Person in "Gaststädten" herum treiben.
Zitat:
Werden Kinder und Jugendliche von einer personensorgeberechtigten Person (i.d.R. die Eltern) oder von einer erziehungsbeauftragten Person begleitet, dürfen sich Kinder und Jugendliche zeitlich unbeschränkt in Gaststätten aufhalten.
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In Begleitung einer personensorgeberechtigten oder erziehungsbeauftragten Person dürfen von Kindern ab 14 Jahren Bier, Wein oder Sekt aber keine Branntwein und branntweinhaltige Getränke (Spirituosen) getrunken werden!
Wie du siehst, wird wohl aus der Kneipentour nichts! Es sei denn ihr nehmt noch Papa oder Mama mit!
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19.11.13, 18:04
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#4
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Androide
Registriert seit: Mar 2011
Beiträge: 4.199
Bedankt: 2.353
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Zitat:
Wie du siehst, wird wohl aus der Kneipentour nichts! Es sei denn ihr nehmt noch Papa oder Mama mit!
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Wieso? Der Bruder ist doch in dem Fall die erziehungsbeauftragte Person, sofern ein Elternteil der Sauftour zustimmt!
Harter Sprit ist natürlich nicht drin.
Zitat:
Erziehungsbeauftragte Person nach Nummer 4 ist zum Beispiel der volljährige Bruder, die volljährige Schwester, die Nachbarin, der Freund der Eltern, soweit diese auf Dauer oder zeitweise aufgrund einer Vereinbarung mit der personensorgeberechtigten Person Erziehungsaufgaben wahrnimmt.
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19.11.13, 18:05
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#5
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Klaus Kinksi
Registriert seit: Oct 2009
Beiträge: 51.520
Bedankt: 55.352
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Und welches Elternteil welches noch klar bei Verstand ist würde so etwas zustimmen?
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19.11.13, 18:17
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#6
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Androide
Registriert seit: Mar 2011
Beiträge: 4.199
Bedankt: 2.353
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Es reicht ja aus, wenn der Bruder die Erziehungsbeauftragung für den Abend erhalten hat.
Wenn die zwei Geschwister das mißbrauchen, ist das eine Angelegenheit zwischen Kindern und Eltern.
Dem Jugendschutzgesetz ist aber genüge getan.
Zitat:
Frage:
Darf eine 15-jährige Jugendliche mit ihrem volljährigen Freund oder Bruder in eine Gaststätte oder Diskothek gehen?
Antwort:
Ja, auch ohne zeitliche Begrenzung, wenn die Eltern der Jugendlichen dem volljährigen Freund oder Bruder eine Erziehungsbeauftragung erteilen. Der Erziehungsbeauftragte übernimmt die Aufsichtspflicht und ist somit für die anvertraute Jugendliche verantwortlich. Das bedeutet, dass er sich ständig in der Nähe der Jugendlichen aufhalten muss, um deren Verhalten kontrollieren zu können. Die Erziehungsbeauftragung muss bei einer eventuellen Kontrolle dargelegt werden. Hierzu eignet sich z.B. ein Vordruck. Jugendschutz - Formblatt Erziehungsbeauftragung [Microsoft-DOC: 81 KB]
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19.11.13, 19:24
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#7
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Anfänger
Registriert seit: Oct 2010
Beiträge: 38
Bedankt: 0
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nein wir wollen uns ja auch nicht total abschießen, aber meine Eltern haben nichts dagegen wenn auch meine Schwester 1,2 cocktails trinkt und ich bin ja eh 18.
Aber so wie ich das verstehe dürfen wir beliebig lange weg bleiben, aber sie bekommt trotzdem nur bier, wein sekt usw.
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19.11.13, 19:28
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#8
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Grafikdesignerino
Registriert seit: Oct 2010
Beiträge: 612
Bedankt: 740
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Mein Gott dann bestells für dich, aber sie trinkts, das juckt doch keine Sau
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19.11.13, 19:34
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#9
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: Nov 2011
Beiträge: 651
Bedankt: 326
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Bin ich der Einzige dem aufgefallen ist das er seiner 16 Jährigen Schwester harten Alkohol geben möchte?
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19.11.13, 19:35
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#10
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Echter Freak
Registriert seit: Sep 2010
Beiträge: 2.420
Bedankt: 3.163
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Es könnte ja mal sein, das eine Kontrolle kommt, und sie erwischt, wie sie harte Drinks zu sich nimmt. Die Geldbuße muss der Wirt hinnehmen, für etwas, was jugendliche leichtfertig machen könnten. Das würde dem Wirt nicht schmecken, zumal seine Existenz auch damit bedroht sein könnte.
Gibt auch genug Leute, die sofort den Ordnungsamt anrufen, weil denen etwas nicht passt.
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19.11.13, 19:42
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#11
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Androide
Registriert seit: Mar 2011
Beiträge: 4.199
Bedankt: 2.353
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Zitat:
Aber so wie ich das verstehe dürfen wir beliebig lange weg bleiben, aber sie bekommt trotzdem nur bier, wein sekt usw.
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So sieht es aus!
Vielleicht solltet ihr hier das beherzigen, jenachdem wo ihr hin wollt. Es soll ja auch Kontrollen vom Ordnungsamt geben.
Zitat:
Die Erziehungsbeauftragung muss bei einer eventuellen Kontrolle dargelegt werden. Hierzu eignet sich z.B. ein Vordruck. Jugendschutz - Formblatt Erziehungsbeauftragung
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19.11.13, 19:57
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#12
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Anfänger
Registriert seit: Oct 2010
Beiträge: 38
Bedankt: 0
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Ok Super, danke für die schnellen Antworten.
Mal wieder der Beweis, dass ich im richtigen Forum bin :P.
MFG
Milkybrown
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21.11.13, 19:01
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#13
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Harter<3
Registriert seit: Dec 2011
Beiträge: 358
Bedankt: 64
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da achtet sowieso niemand drauf
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21.11.13, 22:01
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#14
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Newbie
Registriert seit: Jun 2011
Beiträge: 58
Bedankt: 32
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Zitat:
Zitat von Odatas
Bin ich der Einzige dem aufgefallen ist das er seiner 16 Jährigen Schwester harten Alkohol geben möchte?
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Ist in Österreich sogar legal. ![Augenzwinkern](http://mygully.com/image/images/smilies/wink.gif) Wird das bei euch so problematisch gesehen?
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21.11.13, 22:36
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#15
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Heul' doch!
Registriert seit: Feb 2010
Ort: Im Herzen Württembergs
Beiträge: 3.487
Bedankt: 9.550
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BTW: Wer in aller Welt will mit seiner kleinen Schwester eine Kneipentour machen?
@TE: Bist Du sicher, dass es Deine kleine Schwester ist? Oder ist es die Deines Kumpels?
Oh, 'tschuldigung, wir sind hier ja gar nicht in "Fun & Spam".
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Signatur ist z.Zt. unterwegs über den Atlantik um für Umweltschutz und Weltfrieden zu demonstrieren!
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21.11.13, 22:44
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#16
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Newbie
Registriert seit: Jun 2011
Beiträge: 58
Bedankt: 32
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Warum nicht? Ich freue mich auch schon drauf wenn mein kleiner Bruder alt genug ist und ich ihn mitnehmen kann.
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21.11.13, 22:54
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#17
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Heul' doch!
Registriert seit: Feb 2010
Ort: Im Herzen Württembergs
Beiträge: 3.487
Bedankt: 9.550
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Zitat:
Zitat von scarred_in
Ich freue mich auch schon drauf wenn mein kleiner Bruder alt genug ist und ich ihn mitnehmen kann. ![Augenzwinkern](http://mygully.com/image/images/smilies/wink.gif)
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Oh... habe gar nicht daran gedacht, dass "der TE" auch eine "die TE" sein könnte - also eine große Schwester, die mir ihrer kleinen Schwester auf Tour gehen will.
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Signatur ist z.Zt. unterwegs über den Atlantik um für Umweltschutz und Weltfrieden zu demonstrieren!
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22.11.13, 14:20
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#18
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Ist öfter hier
Registriert seit: Jan 2010
Beiträge: 205
Bedankt: 210
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Haha die ganzen Moralapostel hier
90% von euch haben sich auch schon mit 16 richtig abgeschossen also mowl^^
Und so nebenbei... da bin ich dann lieber bei meiner Schwester wenn die sich n Cocktail reinzieht bevor die das heimlich mit Kumpels macht.
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22.11.13, 22:51
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#19
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Legende
Registriert seit: Mar 2009
Ort: Weststeiermark
Beiträge: 13.801
Bedankt: 4.736
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Zitat:
Zitat von scarred_in
Ist in Österreich sogar legal. ![Augenzwinkern](http://mygully.com/image/images/smilies/wink.gif) Wird das bei euch so problematisch gesehen?
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Seit wann sind das Burgenland, Niederösterreich und Wien ganz Österreich?
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In allen anderen Bundesländern gilt: Harte Getränke erst ab 18
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22.11.13, 22:58
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#20
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Heul' doch!
Registriert seit: Feb 2010
Ort: Im Herzen Württembergs
Beiträge: 3.487
Bedankt: 9.550
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Zitat:
Zitat von TanteSchnidt
scarred_in ist nicht der Thread Ersteller ![Augenzwinkern](http://mygully.com/image/images/smilies/wink.gif)
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Ja, ich weiß! ^^ Aber dennoch hat mich die Bemerkung von scarred_in darauf gebracht, dass wir offensichtlich alle davon ausgegangen sind, dass "der TE" eben "ein Er" ist!
Schmutzige Phantasien mögen daran schuld sein...
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23.11.13, 00:35
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#21
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Nighthawk
Registriert seit: Mar 2009
Beiträge: 1.605
Bedankt: 1.431
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Wo ist das Problem? Wenn man dabei ist und aufpasst ist doch an einem Cocktail nichts falsch? Mit 16 hat mir mein Vater auch ab und an mal nen doppelten Scotch eingeschenkt wenn ich höflich gefragt hab und er gute Laune hatte. Hab mir auch mal nen Schierker Feuerstein geklaut und unterm Bett versteckt. Morgens wenn es zur Schule ging hab ich immer nen kräftigen Zug genommen. Leider war die Flasche irgendwann alle...oder zum glück. xD
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Where Is My Mind¿
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24.11.13, 15:42
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#22
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Anfänger
Registriert seit: Apr 2011
Beiträge: 29
Bedankt: 19
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Zitat:
Zitat von Odatas
Bin ich der Einzige dem aufgefallen ist das er seiner 16 Jährigen Schwester harten Alkohol geben möchte?
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Der will sich seine Schwester nur gefügig machen und dann....
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25.11.13, 19:32
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#23
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Ja, ich war es...
Registriert seit: Jul 2010
Ort: Franken
Beiträge: 96
Bedankt: 847
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Glaub mir, gib ihr keine Schnaps oder Coktails, du wirst es bereuen. Ich spreche da aus erfahrung
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Schuld ist immer schlitzauf.
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26.11.13, 08:18
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#24
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Newbie
Registriert seit: Jun 2011
Beiträge: 58
Bedankt: 32
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Zitat:
Zitat von RatedR
Seit wann sind das Burgenland, Niederösterreich und Wien ganz Österreich?
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In allen anderen Bundesländern gilt: Harte Getränke erst ab 18
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Wurde doch jetzt in allen Bundesländern standardisiert.
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