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myGully |
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04.08.11, 13:12
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#1
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Newbie
Registriert seit: Mar 2010
Beiträge: 92
Bedankt: 616
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Ausbildung erhalten Was Nun ?
Hallo Leute
Habe ein paar fragen da ich leider nicht weiter weis
Und zwar habe gestern eine Ausbildungszusage bekommen vertrag ist schon fertig
Muss nur noch zum Drogentest und mache mir da keine sorge
Und zwar folgendes Problem.
Ich bin obdachlos gemeldet kriege kein geld von der arge bzw habe es nicht beantragt seit 2 monaten .
Mein ziel ist es nun so schnell wie möglich eine eigene Wohnung zu bekommen
Was muss ich tun ? Muss ich zum arbeitsamt rennen oder was muss ich tun ?
Würde mich riesig freuen wenn mir jemand helfen könnte
Lg Marijan
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04.08.11, 13:25
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#2
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Ist öfter hier
Registriert seit: Nov 2009
Beiträge: 222
Bedankt: 189
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ab zur arge, die zahlen dir trotzdem geld auch wenn du keinen festen wohnsitz hast.
helfen dir auch bei der wohnungssuche ^^
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04.08.11, 13:28
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#3
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Newbie
Registriert seit: Mar 2010
Beiträge: 92
Bedankt: 616
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Hm...
Ich will nur wissen wie ich am schnellsten ne wohnung finde und ob die Arge mich Unterstützt mit der Miete etc...
Vielen dank für eure Antwoten
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04.08.11, 13:57
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#4
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Ist öfter hier
Registriert seit: Sep 2010
Beiträge: 276
Bedankt: 280
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Zum Arbeitgeber zu gehen ist eher nicht zu empfehlen, wenn Du dort Deinen (anscheinend) guten Eindruck wahren willst.
Die ARGE hat Fördermittel für Notsituationen, wie in diesem Fall im Hinblick auf die Wohnung. Bedeutet: Du bekommst Geld vorgestreckt, um eine Wohnung anzumieten und Dir eine Ersteinrichtung zuzulegen. Küche, Schlafzimmer, Wohnzimmer etc.
BaFöG kannst Du meines Wissens nicht beantragen, da betriebliche und überbetriebliche Ausbildungen nicht förderbar im Sinne des BaFöG sind. Aber in Erinnerung ist mir noch die Bundesauszubildendenbeihilfe (BAB), die einige meiner Schüler glaube ich bei der ARGE beantragt haben.
Dieses BAB soll die Lücke zwischen Deinem Einkommen und dem Existenzminimum schließen. Miethöhe, Fahrtkosten, sonstige Verpflichtungen werden dabei berücksichtigt. Bzgl. Miethöhe ist natürlich "den Umständen angemessener Wohnraum" gemeint. Für eine Person alleine ist das vermutlich eine 1ZKB. Informier Dich am besten sofort bei der ARGE, wie hoch die Miete etwa für eine Person sein darf und such dann eine Wohnung, die in etwa in dieser Preisklasse liegt.
Die meisten Städte haben Siedlungen, die fast vollständig von der ARGE angemietet werden, um günstigen Wohnraum zur Verfügung zu haben und Wohnungen bei bestehender oder drohender Obdachlosigkeit vorzuhalten. Vielleicht gibt es dort noch eine freie Wohnung auf die Schnelle. Auf mittlere Frist würde ich Dir zu einem anderen Viertel raten. Du kannst Dir bestimmt vorstellen, wie i.d.R. das Publikum dort ist. Ausnahmen bestätigen die Regel.
Also, Fazit: ARGE! Am besten heute, denn alle Anträge gelten erst ab Tag der Antragstellung. Wenn nicht heute, dann morgen früh um 08.00h dort auf der Matte stehen. Bis Du Deinen Rundlauf bei allen zuständigen (Leistungsabteilung etc.) hinter Dir hast, ist es locker 12h.
Je nach Alter hast Du noch Anspruch auf das Kindergeld. Das wird dann natürlich mit BAB verrechnet, falls Du anspruchsberechtigt bist. Aber beantragen musst Du es, sonst fehlen Dir die 184€ bei Deinen Gesamteinnahmen.
Solltest Du morgen bei der ARGE auf Ablehnung stossen, rate ich Dir dringend, Dir einen Beratungsschein beim Amtsgericht zu besorgen und zu einem Fachanwalt für Sozialrecht zu gehen. Dann läuft das bei der ARGE auch "normal", sprich: die Dir zustehenden Leistungen erhälst Du dann auch. Die sind manchmal ein bischen komisch und scheinen wohl zu glauben, es sei ihr Geld, das da ausgezahlt wird. Falls das so ist, kümmer Dich darum, Deine Rechte wahrnehmen zu können. Das Geld ist meist aus dem Europäischen Sozialfonds und ist genau für solche Zwecke vorgesehen. Also lass Dir da keinen Bären aufbinden. Vielleicht hast Du ja aber auch jemanden, der sich gut darum kümmert.
Ich drück Dir alle Daumen! Schön, daß Du den Schritt nach vorne gehst. Ganz großes Kino.
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04.08.11, 14:42
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#5
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Chaoszwerg
Registriert seit: Jul 2010
Beiträge: 95
Bedankt: 234
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kann mich meinem Vorredner nur anschliessen. Geh schnelstens zur Arge, die Unterstützen Dich auch bei der Wohnungsuche. In der Regel geht das sogar ziemlich schnell, nur dem Arbeitgeber würde ich es wirklich nicht gleich unbedingt auf die Nase binden.
Wünsche Dir viel Glück, wäre nett wenn Du uns auf dem laufenden hälst
__________________
ich hasse es wenn Leute mich adden und dann fragen wer ich eigentlich bin...
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04.08.11, 17:14
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#6
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Newbie
Registriert seit: Mar 2010
Beiträge: 92
Bedankt: 616
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Zitat:
Zitat von Erebos76
Zum Arbeitgeber zu gehen ist eher nicht zu empfehlen, wenn Du dort Deinen (anscheinend) guten Eindruck wahren willst.
Die ARGE hat Fördermittel für Notsituationen, wie in diesem Fall im Hinblick auf die Wohnung. Bedeutet: Du bekommst Geld vorgestreckt, um eine Wohnung anzumieten und Dir eine Ersteinrichtung zuzulegen. Küche, Schlafzimmer, Wohnzimmer etc.
BaFöG kannst Du meines Wissens nicht beantragen, da betriebliche und überbetriebliche Ausbildungen nicht förderbar im Sinne des BaFöG sind. Aber in Erinnerung ist mir noch die Bundesauszubildendenbeihilfe (BAB), die einige meiner Schüler glaube ich bei der ARGE beantragt haben.
Dieses BAB soll die Lücke zwischen Deinem Einkommen und dem Existenzminimum schließen. Miethöhe, Fahrtkosten, sonstige Verpflichtungen werden dabei berücksichtigt. Bzgl. Miethöhe ist natürlich "den Umständen angemessener Wohnraum" gemeint. Für eine Person alleine ist das vermutlich eine 1ZKB. Informier Dich am besten sofort bei der ARGE, wie hoch die Miete etwa für eine Person sein darf und such dann eine Wohnung, die in etwa in dieser Preisklasse liegt.
Die meisten Städte haben Siedlungen, die fast vollständig von der ARGE angemietet werden, um günstigen Wohnraum zur Verfügung zu haben und Wohnungen bei bestehender oder drohender Obdachlosigkeit vorzuhalten. Vielleicht gibt es dort noch eine freie Wohnung auf die Schnelle. Auf mittlere Frist würde ich Dir zu einem anderen Viertel raten. Du kannst Dir bestimmt vorstellen, wie i.d.R. das Publikum dort ist. Ausnahmen bestätigen die Regel.
Also, Fazit: ARGE! Am besten heute, denn alle Anträge gelten erst ab Tag der Antragstellung. Wenn nicht heute, dann morgen früh um 08.00h dort auf der Matte stehen. Bis Du Deinen Rundlauf bei allen zuständigen (Leistungsabteilung etc.) hinter Dir hast, ist es locker 12h.
Je nach Alter hast Du noch Anspruch auf das Kindergeld. Das wird dann natürlich mit BAB verrechnet, falls Du anspruchsberechtigt bist. Aber beantragen musst Du es, sonst fehlen Dir die 184€ bei Deinen Gesamteinnahmen.
Solltest Du morgen bei der ARGE auf Ablehnung stossen, rate ich Dir dringend, Dir einen Beratungsschein beim Amtsgericht zu besorgen und zu einem Fachanwalt für Sozialrecht zu gehen. Dann läuft das bei der ARGE auch "normal", sprich: die Dir zustehenden Leistungen erhälst Du dann auch. Die sind manchmal ein bischen komisch und scheinen wohl zu glauben, es sei ihr Geld, das da ausgezahlt wird. Falls das so ist, kümmer Dich darum, Deine Rechte wahrnehmen zu können. Das Geld ist meist aus dem Europäischen Sozialfonds und ist genau für solche Zwecke vorgesehen. Also lass Dir da keinen Bären aufbinden. Vielleicht hast Du ja aber auch jemanden, der sich gut darum kümmert.
Ich drück Dir alle Daumen! Schön, daß Du den Schritt nach vorne gehst. Ganz großes Kino.
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Vielen Lieben dank , was du geschrieben hast wird mir sehr helfen
Alle meine fragen hast du mir Beantwortet
Ich danke dir vielmals
Ich gebe mein Beste werde das direkt morgen Tun
Vielen Lieben dank
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06.08.11, 10:48
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#7
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Ist öfter hier
Registriert seit: Sep 2010
Beiträge: 276
Bedankt: 280
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Gern geschehen. :-)
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10.08.11, 10:37
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#8
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Erfahrener Newbie
Registriert seit: Jul 2010
Beiträge: 174
Bedankt: 76
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und sollte sich bei der Arge jemand Quer stellen. Gibt es auch einige Anlaufstellen vom ASB (Arbeiter Samariter Bund), Bahnhofsmission (meist Malteser), Johaniter, ... . (Nicht verwechseln mit den Altersheimen und Pflegeeinrichtungen )
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