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Unseriöse Firma... und ich bin darauf reingefallen

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Ungelesen 12.03.11, 18:01   #1
makefree
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Standard Unseriöse Firma... und ich bin darauf reingefallen

Hallo zusammen,

heute war ich auf einem Seminar von einer Firma namens Carpediem.
Es ging in diesem Seminar darum, eine Aufklärung zu bekommen, wie sehr uns der Staat, Banken und Verischerungen aufs Ohr hauen. Als Zuhörer sollte man dann merken, dass die einzige sinnvolle Kapitalanlage die ist, welche von genannter Firma vorgeschlagen wird, also sie selbst.

Am Ende des Seminars sollte man eine "Vereinbarung/Anmeldekarte" ausfüllen mit dieser man am Workshop, welcher am Montag, also Übermorgen stattfinden soll. Zusätzlich ist das eine Anmeldung zur Aufnahme als Assistent, welcher dann die Aufgabe hat ebefalls neue Leute zu diesen Seminaren einzuladen.
Und hier komme ich zu meinem eigentlichen Problem:

Auf diesem Formular steht auf der Rückseite folgendes geschrieben:
"Anmeldung zum Kundenworkshop:
Die Anmeldung und Teilnahme am Kundenworkshop zum Zweck der Eigenversorgung ist kostenfrei. Bei Anmeldung zum Kundenworkshop und unentschuldigetem Fernbleiben als Geschäftspartner berechnet die Gesellschaft eine Gebür in Höhe von 150 Euro. Eine Entschuldigung muss in Textform bei der Gesellschaft mind. 24 Stunden vor Workshopbeginn eingehen

Aufnahme als Assistent:
Der neue Geschäftspartner (GP) zahlt für die Aufnahme als neuer Assistententen eine einmalige Gebühr in Höhe von 199 Euro, die mit Zeichnung der vorliegenden Vereinbarung unwiederruflich fällig und dem GP in dessen GP-Konto eingebucht wird. [...]

Beantragung der Begrüßungspauschale in Höhe von 100 Euro:
Die Begrüßungspauschale wird an Lebensgemeinschaften generell nur einmalig gezahlt. [...] Ohne Anspruch sind alle Personen, die in der Finanzbranche tätig sind. Mit Beantragung bzw. Unterschrift bestätigt der Antragsteller, dass dies nicht der Fall ist. Sollte sich das Gegenteil herausstellen, greift eine Vertragsstrafe von 1000 (Eintausend) Euro."


Natürlich wurde mir die Rückseite vorenthalten, also mir der Zettel gegeben wurde hieß es das ich das nicht beachten muss und hat mich sofort in ein Gespräch verwickelt und ich habe letztendlich unterschrieben...
Ich möchte das ganze Rückgängig machen, möchte also weder zu diesem Workshop am Montag, noch möchte ich Assistent werden noch diese angebliche Begrüßungspauschale von 100 Euro.
Kann ich da einfach zurücktreten?
Ist das überhaupt ein Vertrag bei dem man zurücktreten kann?
Bin ich nun dazu verpflichtet die 199 Euro zu bezahlen?


Ich hoffe das Ihr mir weiterhelfen könnte und ja, ich weiß das man sich eigentlich alles vorher durchlesen soll bevor man was unterschreibt... ich wurde einfach um den Finger gewickelt, leider ist es passiert.

Gruß und schonmal Danke
makefree
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Ungelesen 12.03.11, 18:10   #2
Setchan
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hm ... selbst schuld?
Man unterschreibt nichts ohne alles was dabei steht mindestens zu überfliegen. und wenn man dir auch noch sagt dass dus nicht beachten brauchst, wie kannst du dann so naiv sein dass zu glauben und zu unterschreiben?

Naja ich würd mal raten dass es eine generelle 14 Tägige widerrufsfrist gibt. Weiß nur nich obs die generell gibt oder die schriftlicher bestandteil des Vertrages sein muss.

Also mal mit der Verbraucherzentrale oder wie sich das schimpft auseinander setzen. Vielleicht helfen die dir dabei.
Mit sicherheit gibts Möglihckeiten wie du da wieder aussteigen kannst ohne solch kranke beträge zu zahlen.


Btw: Wozu noch Seminare? Dafür gibts mygully
Setchan ist offline   Mit Zitat antworten
Ungelesen 12.03.11, 21:52   #3
kaffeetrinker2010
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Rechtsanwalt, Presse und Verbraucherschutz, reine Abzockerei das ganze. und ich vermute mal richtig dass du nichts schriftliches in der Hand hast........
kaffeetrinker2010 ist offline   Mit Zitat antworten
Ungelesen 12.03.11, 21:55   #4
Kedio234
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Verbraucherschutz

das sollte wohl der erste Weg sein (anrufen reicht denk ich) und falls die dir nicht helfen können ab zum Anwalt aber das werden die dir dann wohl alles erzählen. Wichtig ist nur dass du das jetzt alles zeitnah machst und nicht erst die ersten 5 Mahnungen abwartest.
Kedio234 ist offline   Mit Zitat antworten
Ungelesen 12.03.11, 22:15   #5
shibby_ftw
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Huhu,


ein Rechtsforum wäre wohl die bessere Anlaufstelle.

Hast du eine Rechtsschutzversicherung? Wenn ja, dort sofort nachfragen.


Was ich noch in Erinnerung habe ist, dass wenn die Sachen auf der Rückseite stehen und du diese nicht extra Unterschrieben hast, nicht rechtsgültig sind. Auch hier keine Garantie, da ich weder Anwalt bin oder Jura studiere.

Außerdem fällt die Aktion soweit ich weiß unter:

Zitat:
Arglistige Täuschung

Eine arglistige Täuschung im Sinne des § 123 I BGB liegt vor, wenn jemand bei einem anderen vorsätzlich einen Irrtum hervorruft, um ihn zur Abgabe einer Willenserklärung zu veranlassen.

Die Täuschung kann durch Vorspiegelung falscher Tatsachen, aber auch durch einfaches Verschweigen einer Tatsache hervorgerufen werden.

Das arglistige Handeln erfordert zumindest Vorsatz, eine gezielte Absicht ist nicht erforderlich. Der arglistig Handelnde muss die Unrichtigkeit seiner Angaben kennen oder für möglich halten.

Neben der Anfechtung wegen arglistiger Täuschung regelt der § 123 BGB auch die Anfechtung aufgrund einer widerrechtlichen Drohung.
Mfg shibby
shibby_ftw ist offline   Mit Zitat antworten
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