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myGully |
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07.01.11, 18:21
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#1
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Coxynator
Registriert seit: Oct 2009
Ort: NRW
Beiträge: 283
Bedankt: 196
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Abmahnung die 400.
Ich wollt euch die Email einfach nur mal zeigen damit noch mehr Leute daran ihren Spass haben
Ich musste mich sehr darüber amüsieren was drin steht.
Das rot Makierte ist echt der Hammer
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Betreff:
Urheberrechtsverletzung
Von:
Sasse und Partner Rechtsanwälte <[email protected]>
Datum:
Fri, 7 Jan 2011 13:57:29 +0100
An:
*****@arcor.de
Helge Sasse
Krausnickstraße 22
D-10115 Berlin
[ Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar. Bitte einloggen oder neu registrieren ]
Antwort-Mail: [ Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar. Bitte einloggen oder neu registrieren ]
Mein Zeichen: W-85134452-S24
Bitte immer angeben
Klage wegen Urheberrechtsverletzung pornografischen Materials
Forderungs- und Vollstreckungsabteilung
Berlin, den 06.01.2011
Guten Tag,
in obiger Angelegenheit zeigen wir die anwaltliche Vertretung und Interessenwahrung der Firma Senator Entertainment AG Schönhauser Allee 53 D-10437 Berlin, an.
Gegenstand unserer Beauftragung ist eine von Ihrem Internetanschluß aus im sogenannten Peer-to-Peer-Netzwerk begangene Urheberrechtsverletzung an Werken unseres Mandanten. Unser Mandant ist Inhaber der ausschließlichen Nutzungs- und Verwertungsrechte im Sinne der §§ 15ff UrhG bzw. § 31 UrhG an diesen Werken, bei denen es sich um geschützte Werke gemäß § 2 Abs 1 Nr. 1 UrhG handelt.
I. Durch das Herunterladen urherberrechtlich geschützer Werke haben sie sich laut § 106 Abs 1 UrhG i.V. mit §§ 15,17,19 Abs. 2 pp UrhG nachweislich strafbar gemacht.
1.
Unsere Mandantschaft arbeitet mit einem Antipiracy-Unternehmen zusammen, das die einschlägigen Tauschbörsen im Internet technisch beobachtet und die IP-Adresse von Verletzern feststellt und dokumentiert. Für ihren Anschluss sind mehrere Downloads von pornografischen Videomaterial und musikalischen Werken dokumentiert worden.
2.
Aufgrund dieser Daten wurde bei der zuständigen Staatsanwaltschaft am Firmensitz unseres Mandanten Strafanzeige gegen sie gestellt. Die Staatsanwaltschaft hat hierauf ihren Provider, welcher sich aus der IP-Adresse erkennen lässt, aufgefordert, den der festgestellten IP-Adresse zugehörigen Telefon-/Internetanschluss mitzuteilen. Durch Akteneinsicht in die staatsanwaltliche Ermittlungsakte sind wir an ihre Daten gelangt.
3.
Wir möchten Sie darauf hinweisen das die Staatsanwaltschaft Berlin großes Interesse daran hat, jeden Nutzer gerade bei pornografischen Material und musikalischen Werken genau zu überprüfen. Wir sind deshalb verpflichtet ihre Ermittlungsakte bis zum 01.03.2011 der Staatswanltschaft Berlin zurückzusenden.
Genau aus diesem Grund unterbreitet unsere Kanzlei ihnen nun folgendes Angebot:
Um weiteren Ermittlungen der Staatsanwaltschaft und anderen offiziellen Unannehmlichkeiten wie Hausdurchsuchungen, Gerichtsterminen aus dem Weg zu gehen, gestatten wir ihnen den Schadensersatzanspruch unseres Mandanten vollständig anonym zu bezahlen. Wenn sie anonym bezahlen garantiert unser Mandant der Staatsanwaltschaft mitzuteilen das der Schadensersatzanspruch irrtümlich gegen sie gerichtet worden ist, und alle Ansprüche gegen Sie fallengelassen werden sollen. Wenn die Staatsanwaltschaft keinen Auftrag hat kann sie auch nicht tätig werden!
Wir bitten sie deshalb den Schadensersatzanspruch von 100 Euro bis zum (10/01/2011) sicher und unkompliziert mit einer PaySafeCard zu bezahlen. Eine PaySafeCard ist die sicherste Bezahlmethode im Internet und für jeden Bürger anonym an Tankstellen, Kiosken etc. zu erwerben. Weitere Informationen zum PaySafeCard-Verfahren erhalten Sie unter: [ Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar. Bitte einloggen oder neu registrieren ]. Senden Sie uns den 16-stelligen Pin-Code der 100 Euro PaySafeCard an folgende E-Mailadresse: h.sasse@ mail.mn
Geben Sie bei Ihre Zahlung bitte ihr Aktenzeichen an!
Sollten sie diesen Bezahlvorgang ablehnen bzw. wir bis zum (10/01/2011) keinen 16- stelligen Paysafecard PIN-Code im Wert von 100 Euro erhalten haben, wird der Schadensersatzanspruch offiziell aufrecht erhalten und das Ermittlungsverfahren mit allen Konsequenzen wird eingeleitet.
Ich weise sie darauf hin, dass die zuzahlenden 100 Euro ein Mahn-Bußgeld ist.
Das offizielle Bußgeld für den Schadensersatzanspruch bei Aufnahme des Ermittlungsverfahrens beträgt 800 Euro.
Unser Sekretariat (Rufnummern) steht ihnen für diesen Vorgang nicht zu Verfügung.
Schreiben sie bei Fragen folgende E-Mailadresse (h.sasse@ mail.mn) an.
Hochachtungsvoll,
Rechtsanwalt Helge Sasse
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07.01.11, 18:27
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#2
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: Mar 2010
Ort: Mühlheim
Beiträge: 591
Bedankt: 327
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Hehe das hätte mein kleiner Bruder schreiben können
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07.01.11, 18:28
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#3
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Newbie
Registriert seit: May 2010
Ort: Oberlausitz
Beiträge: 78
Bedankt: 226
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Das ist ja lustig. Nur Abzocke. Diese Verbrecher.
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07.01.11, 18:32
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#4
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König der Nerds
Registriert seit: Jan 2010
Ort: Ravenholm
Beiträge: 1.179
Bedankt: 1.858
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Zitat:
Zitat von Jensen 35
Das ist ja lustig. Nur Abzocke. Diese Verbrecher.
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eehhhhm ... fail?!
wenn du dir die 'mühe' gemacht hättest,
mal auf den link zu klicken, der zur homepage führt,
würdest du folgendes lesen können:
Zitat:
Achtung:
Es kursieren aktuell E-Mail-Abmahnungen
„Klage wegen Urheberrechtsverletzung pornografischen Materials“.
Diese stammen nicht von unserer Kanzlei!
Es handelt sich um einen Betrugsversuch!
Bitte ignorieren und nicht zahlen!
Unsere Abmahnungen erfolgen immer schriftlich
und auf unserem Briefpapier.
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Quelle: [ Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar. Bitte einloggen oder neu registrieren ]
aber das die trotzdem sehr zwielichtige abmahnungen vornehmen is bekannt.
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07.01.11, 18:33
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#5
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Heul' doch!
Registriert seit: Feb 2010
Ort: Im Herzen Württembergs
Beiträge: 3.487
Bedankt: 9.551
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Wenn ich wüßte wie's geht, würde ich das auch machen! Aber ich habe Angst, über meine IP ermittelt werden zu können...
BTW: Die Email-Adressen sind endgeil!
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Signatur ist z.Zt. unterwegs über den Atlantik um für Umweltschutz und Weltfrieden zu demonstrieren!
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07.01.11, 18:36
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#6
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Super Moderator
Registriert seit: Apr 2010
Ort: Dämmerstern
Beiträge: 8.091
Bedankt: 11.613
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Ob die wissen, was die Strafen für Betrug und Erpressung sind?
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Umfahren ist das Gegenteil von umfahren!
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07.01.11, 18:37
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#7
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König der Nerds
Registriert seit: Jan 2010
Ort: Ravenholm
Beiträge: 1.179
Bedankt: 1.858
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geil is auch das mit dem paysafecard ... wenigstens dabei hätten sich die ersteller der mail doch bissl mehr mühe geben können.
oder gehen rechtsanwälte doch mit der zeit?! xD
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07.01.11, 18:40
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#8
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Der helfen wollte
Registriert seit: May 2010
Beiträge: 282
Bedankt: 3.735
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Wenn das Mail an dich gerichtet war, hast Du jetzt mit Sicherheit die Hosen voll.
Die versuchen es doch immer wieder.
Hier kann man sehr viel über diverser solcher Anwaltsbüros lesen.
[ Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar. Bitte einloggen oder neu registrieren ]
Ist ganz interessant mal in diesem Forum zu blättern, was da zu Tage kommt.
Mein Bruder hat letztes Jahr auch eine Zahlungsaufforderung durch einen Anwalt (Urheberrechtsverletzung) erhalten. Ging in den Papierkorb, seither Funkstille.
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07.01.11, 19:37
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#9
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Newbie
Registriert seit: Dec 2010
Ort: zu Hause
Beiträge: 70
Bedankt: 25
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sowas ist echt traurig. erstens natürlich wegen der dummheit der täter und natürlich auch wegen der dummheit derer, die vielleicht darauf reinfallen.
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07.01.11, 19:53
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#10
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Chuck Norris sein Vater
Registriert seit: Aug 2009
Beiträge: 5.169
Bedankt: 3.131
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Das gleiche wie hier mit Florian Giese Ende Oktober letzten Jahres.
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Wobei die Sasse & Partner Kanzlei berüchtigt ist, Abmahnverfahren bis zum Gericht durchzuziehen.
Aber da es sowieso alles fake ist, ists ja eh egal. Sei froh, das du drüber lachen kannst. Gibt genug Dumme die zahlen.
MFg
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07.01.11, 22:23
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#11
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Anfänger
Registriert seit: Dec 2010
Beiträge: 6
Bedankt: 1
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Ähhh Leute,
über sone Mail hätte ich bis heute auch noch gelacht. Heute hatten wir Post von Münchner Ra´s...Waldorf und Stemmer. Dicker Brief mind. 15 Seiten, gleich mit gerichtlichem Beschluß und unterlassungserklärung. Zu zahlende summe 959 €
Der "Tatbestand" mit Titel ,Datum und Uhrzeit und Ip..... war im April 2010.
Liegt nun alles bei unserem Rechtsanwalt - mal sehen mit welchen blauen Auge wir davon kommen. Bin erst mal kuriert.
Grüße Hermine68
__________________
...die "68" steht nicht für mein Alter in Jahren!!
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07.01.11, 22:31
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#12
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Zoidberg Jesus will give
Registriert seit: Oct 2009
Beiträge: 565
Bedankt: 815
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Genauere Bezeichnung wäre wünschenswert. Vollstreckungsbescheid? Auf den 15 Seiten wird bitte was erläutert? Kein Anwalt verschickt eine 15 seitige Abmahnung, entweder will man euch weich Quatschen oder da gehts um noch einiges mehr.
Sollte die IP durch die Vorratsdatenspeicherung ermittelt worden sein ist diese Information "unrechtmäßig" erworben und kann vor Gericht nicht verwendet werden - solltet ihr über P2P gezogen haben, selbst Schuld.
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"If you don´t stand for something, you´ll fall for anything" -Sucker Punch- Wiseman
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07.01.11, 22:46
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#13
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Anfänger
Registriert seit: Dec 2010
Beiträge: 6
Bedankt: 1
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Also .... p2p kann sein, daß wir selbst schuld sind. Wir haben uns halt auf torrentseiten meist die torrents runtergeladen und diese dann mit azzureus downgeloadet. Aber nie über baer share oder so,. außerdem haben wir übers Jahr geshen vielleicht insgesamt 6 mal in der Art was runtergeladen.
Nun die Kanzlei vertritt die Majestic Filmverleih und es geht nur um einen download (Film Wüstenblume). Können wir nicht mal abstreiten, denn der Film konnte nicht gezeigt werden, also die datei war defekt (wohl ein fake).
In den ersten 12 Seiten wird uns erklärt was uns zur Last gelegt wird, inkl. Beweissicherung, Dann kommt die Unterlassungserklärung, dann die beglaubigte Abschrift des Landgerichts Köln Beschluß in dem Verfahren gemäß § 101 Absatz 9 UrhG....usw. auch einige Seiten,.... so dann ein Überweisungsträger....
Unser Ra. meinte, es würde nach seiner Erfahrung mit der unterzeichnung der Unterlassungerklärung (aber eine von unserer Kanzlei!) schon getan sein, so daß uns wahrscheinlich lediglich unsere Ra kosten zu begleichen bleiben.
L.G. Hermine68
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...die "68" steht nicht für mein Alter in Jahren!!
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07.01.11, 22:53
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#14
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ABSURDOMANIBILITÄTSFAN
Registriert seit: Mar 2010
Ort: jetzt gerade hier
Beiträge: 407
Bedankt: 207
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der "gerichtliche beschluss" bezieht sich nur darauf, dass das gericht einer firma xy erlaubt, im auftrage zb von senator film, bei den providern nach adressen hinter ip´s zu fragen.
der provider wiederum darf ohne diesen beschluss nämlich keine adressen herausgeben.
das hat überhaupt nix mit dem jeweiligen abgemahnten zu tun. sieht aber schon mal schön schlimm aus und soll druck ausüben.
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"Die Aussage 'Kein Mensch wäre so dumm, so etwas zu tun' stimmt nicht. Irgend jemand wäre immer so dumm, etwas wirklich Dummes zu tun - nur um zu sehen, ob es möglich wäre. Wenn du in einer versteckten Höhle einen Schalter anbringst und ein Schild aufhängst 'ENDE-DER-WELT-SCHALTER. BITTE NICHT DRÜCKEN', hätte das Schild nicht einmal Zeit zu trocknen."-- Terry Pratchett - "Der Zeitdieb"
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07.01.11, 22:57
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#15
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Chuck Norris sein Vater
Registriert seit: Aug 2009
Beiträge: 5.169
Bedankt: 3.131
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Es gibt einen speziellen Auskunftsanspruch. Nach Prüfung des Gerichtes bekommt der Provider die Auflage, die Ip dem jeweiligen Anschlußinhaber zuzuordnen.
(§101 Urhg)
LG Oldenburg: Urheberechtlicher Auskunftsanspruch nach § 101 UrhG bejaht
Gericht: LG Oldenburg Entscheidungstyp: Beschluss Verkündungsdatum: 15.09.2008 Aktenzeichen: 5 O 2421/08
Bei Waldorf und Stemmer sind die vorgefertigten Abmahnbreife immer im Bereich von 859 - 959€.
Und wie das Wort "vorgefertigte" schon sagt, lässt sich an der Höhe mit nem Anwalt was drehen.
Mfg
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08.01.11, 00:06
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#16
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Nachtmensch
Registriert seit: Jun 2010
Ort: Erdloch
Beiträge: 95
Bedankt: 42
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Ich glaub zu wissen, dass man ne Mahnung für Urheberrechtsverletzungen als Brief oder Einschreiben verschicken muss, von daher wäre die ganze Sache so oder so nichtig^^
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Die deutsche Rechtschreibung ist Freeware, sprich, du kannst sie kostenlos nutzen. Allerdings ist sie nicht OpenSource, d.h. du darfst sie nicht verändern oder in veränderter Form veröffentlichen.
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08.01.11, 14:49
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#17
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Chuck Norris sein Vater
Registriert seit: Aug 2009
Beiträge: 5.169
Bedankt: 3.131
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Auch hier liegst du falsch.... Abmahnungen sind sehr wohl auch per Email gültig. (ausgenommen die Fake-Emails die im Umlauf sind)
Wenn eine Emailadresse bekannt ist, wird die Abmahnung dort zugestelt. Sie kommt meist trotzdem per
normalen Postweg.
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08.01.11, 15:49
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#18
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Echter Freak
Registriert seit: Mar 2010
Ort: NRW
Beiträge: 2.767
Bedankt: 3.021
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Paysafecard ....
*rofl - auf - dem - boden - roll - und lach *
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08.01.11, 17:10
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#19
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Banned
Registriert seit: Apr 2010
Beiträge: 3.072
Bedankt: 1.079
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Is ja immer noch besser als wenn mans via Briefumschlag schickt
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08.01.11, 18:49
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#20
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Banned
Registriert seit: Jan 2010
Ort: sozialer Brennpunkt
Beiträge: 1.492
Bedankt: 448
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Auf der Seite der Kanzlei steht ja auch, dass diese Mails fake sind
Ich würde diese Betrüger kaputt schlagen, wenn die die Eier haben, vor meiner Haustür so etwas versuchen
cheers,
50mo
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08.01.11, 21:18
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#21
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Der Bürger King
Registriert seit: May 2010
Beiträge: 713
Bedankt: 604
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Ganz wichtig bei der Anonymen Zahlung ist die Angabe des Aktenzeichens xD Damit es auch Anonym bleibt
Zitat:
Zitat von ckjthedogmaster
Auch hier liegst du falsch.... Abmahnungen sind sehr wohl auch per Email gültig. (ausgenommen die Fake-Emails die im Umlauf sind)
Wenn eine Emailadresse bekannt ist, wird die Abmahnung dort zugestelt. Sie kommt meist trotzdem per
normalen Postweg.
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Sry aber das glaube ich nicht. Wofür wurde den dann die DE-Mail eingeführt ?
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Ein schlumpf in Entenhausen... Wo gibts den sowas ?!
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08.01.11, 23:21
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#22
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Nachtmensch
Registriert seit: Jun 2010
Ort: Erdloch
Beiträge: 95
Bedankt: 42
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Okay ckjthedogmaster hat zwar grundsätzlich recht, dass für eine Mahnung keine bestimmte Form gewählt werden muss, aber bei Mahnungen wird meist schon die Textform verwendet, da man ja auch hätte behaupten können, die Mailadresse nicht mehr zu verwenden. Dies kann nicht beim Einschreiben passieren, da der Empfänger die Mahnung sicher erhält --> sicherheit für den Kläger oder auch für den Gläubiger
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Die deutsche Rechtschreibung ist Freeware, sprich, du kannst sie kostenlos nutzen. Allerdings ist sie nicht OpenSource, d.h. du darfst sie nicht verändern oder in veränderter Form veröffentlichen.
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08.01.11, 23:42
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#23
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Coxynator
Registriert seit: Oct 2009
Ort: NRW
Beiträge: 283
Bedankt: 196
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Ja gut,
falls mal eine echte Abmahnung per Mail kommt. Sagste einfach das du das Konto nie benutzt. Somit hast du die Mail nie bekommen.
Von daher geht sowas nur über den Postweg (Einschreiben)
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09.01.11, 22:19
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#24
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Chuck Norris sein Vater
Registriert seit: Aug 2009
Beiträge: 5.169
Bedankt: 3.131
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Zitat:
Zitat von psycs
Von daher geht sowas nur über den Postweg (Einschreiben)
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Hier liegst du leider falsch.
Informieren wäre vor so einer Aussage wohl nicht schlecht gewesen.
[ Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar. Bitte einloggen oder neu registrieren ]
Es ist nicht mehr notwendig, einen Brief dafür zu verschicken. Wohlgemerkt, eine Emailadresse muss bekannt sein.
Sprich wenn dein Anbieter deine Daten mal rausgeben sollte, und auch deine Emailadresse mit rausgibt, könnte die Abmahnung dahin gehen.
Ob du die überhaupt nicht nutzt oder die Mail wegen teschnischer Probleme nicht ankommt, spielt dabei absolut keine Rolle.
Das einzige was zählt ist, das der Absender beweisen kann die Mail abgeschickt zu haben.
Und wenn man jetzt noch gut lesen kann, dann siehe mein letzten Post oben.
Besonders den letzten Satz.
Mfg
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