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Diebstahl, Ware lag hinter der Kasse auf dem Boden

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Ungelesen 23.03.10, 15:12   #1
allicedee
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Standard Diebstahl, Ware lag hinter der Kasse auf dem Boden

Hallo zusammen,

hab schon gegoogelt aber nix zu dem thema gefunden. Vllt weiß ja hier jemand weiter.

Also meine Frage:

Wenn hinter der kasse etwas auf dem Boden liegt dürfte man es sich dann einstecken? Bezahlt wurde es ja. Oder gehört es nun wieder dem Laden? Die können ja sofern keine Kamera vorhanden ist nicht beweisen das man es nicht selbst fallen ließ vor ner halben stunde oder so.

Gillt sowas als Diebstahl?

greets

allice
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Ungelesen 23.03.10, 15:17   #2
Saugnapfsauger
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ne gute frage...ich glaube du kannst es dir einstecken aber bin mir nicht ganz sicher...^^
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Ungelesen 23.03.10, 15:20   #3
gotttheit
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ob es diebstahl ist, da bin ich mir nciht ganz sicher... auf jedenfall ist es, meiner meinung nach, solange es sich um waren im wert bis vllt 20€ handelt nichts schlimmes... wenn es aber wirklich teure sachen sind, würde ich nachfragen, wem es gehört/ eine annoce schalten...
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Ungelesen 23.03.10, 15:24   #4
Indako
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Währe zwar kein Diebstahl, aber Fundunterschlagung. Und das ist genauso Strafbar.

Und wenns auf Video ist, bzw. jemand es gesehen hat mußt du Zumindest Beweisen das du es Tatsächlich gekauft, bzw. verloren hast. Zum Beispiel mit einem Kassenzettel. Deshalb soll man den auch immer bis nach Hause mit nehmen und nicht im Laden liegen lassen.

Also besser an der Kasse oder Info des Ladens abgeben.
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Ungelesen 23.03.10, 15:32   #5
!FlaSh!
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Das wäre auf jeden Fall Diebstahl da es du ja nicht bezahlt hast sondern jemand anderes.

Was soll also die Frage?
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Ungelesen 23.03.10, 15:39   #6
Dex
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also es hat jmd geklaut und es dann doch vergessen?
oder wurde es von jmd bezahlt und der hats dann vergessen?

also egal wie solang DU es nicht bezahlst ist es definitiv diebstahl

wenns jmd geklaut und vergessen hat gehört es dem laden

wenns jmd vergessen hat gehörts ihm und wenn er nicht wieder kommt zurück in den laden

damit schadest du dir selbst und dem laden wenn du es mitgehen lässt
aber das sollte eigentlich schon klar sein

finde von daher das hier sinnlos

(irone on) wenn ich ein auto kaufe und es auf dem bordstein ggü liegt gehörts dir weil ichs dort vergessen hab

also naja
__________________
down bleibt down kein reupp mehr

Der leicht sarkastische, ironische und für viele aggressive und direkte Unterton in meinen Posts ist beabsichtigt,
also seid nicht so dünnhäutig und heult net wegen jedem kleinen Ding rum.
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Ungelesen 23.03.10, 16:18   #7
Theo112
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^^ Das ist so nicht richtig....


Wie hier schon erwähnt wurde, wäre es laut STGB Fundunterschlagung.

Da die Ware (wovon man mal ausgeht) bereits bezahlt wurde, wechselt der Besitz der Ware vom Ladeneigentümer zum Kunden, der die Ware bezahlt hat.

Da der Kunde allerdings die Ware VERLOREN hat, und , sagen wir mal, Du die Ware findest, müsstest du sie Theoretisch im Fundbüro abgeben, und könntest, ab einen festgelegten Wert, Finderlohn verlangen.

Wenn die Ware geklaut, oder sonstwie hinter die Kasse gekommen ist, gehört sie weiterhin rechtmäßig dem Ladeneigentümer. Also wäre es Diebstahl....



In jedem Fall ist man immer besser dran, nett zu fragen, und es im Geschäft zu hinterlegen.
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Ungelesen 23.03.10, 18:37   #8
allicedee
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Danke für die vielen Antworten.

Um es mal zu sagen:
Es ging um ne Packung Malboro^^ die ich auch mitgehen ließ. Denke aber auch eher das es Fundunterschlagung ist, sofern die Ware bereits bezahlt wurde. Aber wie wollen die das Feststellen alle Malboro Pakcungen zählen^^.
Ich glaub ich lass mich aber die nächsten Tage da erstma nich blicken, hab auch ne ziemlich auffällige Frisur (grün lila). Glaube das der Kunde hintermir das mitbekommen hat. Der hat aber glaub ich nix gesagt. Naja egal.

(edit:
War auch das erstmal das ich was mehr oder weniger mitgehen ließ. Außer das eine mal wo meine Freundin so dringend aufs klo musste und ich die Stifte immer noch inner Hand hatte und wir schnell außem laden raus waren. Nach 10 min ists mir dann aufgefallen, war schon lustig.

Dazu hab ich noch ne geschichte. Wenn man ausversehen was mitnimmt, besser nichts sagen. Meine Oma hat mal etwas im einkaufswagen vergessen. Beim Auto angekommen bemerkte sies und ging zurück in den Laden um die Ware zu bezahlen. Und was is dann passiert. Sie hat ne Anzeige wegen Diebstahl bekommen. Toll! Will man nur ehrlich sein und kriegt ne Anzeige an den Hals.
Allerdings kann man sich ja nicht sicher sein, ob das gefilmt wurde und man bei einem späteren Besuch angezeigt wird. Muss man selbst wissen was das Beste in so einer Situation ist.)


Nochma danke fürs viele Posten.

Bis denn
allice
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Ungelesen 23.03.10, 23:32   #9
Saugnapfsauger
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eig stiehlt man sie den kunden den man verloren hat aber als beispiel...was ist wenn da n würstchen liegt...muss man das im fundbüro abgeben:P?
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Ungelesen 24.03.10, 00:22   #10
Chris Nunez
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Die Ware gehört solange dem Laden bis sie samt neuem Besitzer den Laden verlassen hat. Ganz klar Diebstahl!
Stichwort: Eigentumsvorbehalt / Besitzübergang etc.
Ihr könnt es drehen wie ihr wollt. Die Ware hat den Laden nicht verlassen und sie gehört euch nicht. Es bleibt immer Diebstahl!!!

Ich seh euch schon vorm Richter: "Herr Vorsitzender,...ich hab nicht gestohlen. Ich habe Fund unterschlagen."

Sehr geil!
Chris Nunez ist offline   Mit Zitat antworten
Ungelesen 24.03.10, 15:33   #11
Theo112
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Zitat:
Zitat von Chris Nunez Beitrag anzeigen
Die Ware gehört solange dem Laden bis sie samt neuem Besitzer den Laden verlassen hat. Ganz klar Diebstahl!
Stichwort: Eigentumsvorbehalt / Besitzübergang etc.
Ihr könnt es drehen wie ihr wollt. Die Ware hat den Laden nicht verlassen und sie gehört euch nicht. Es bleibt immer Diebstahl!!!

Ich seh euch schon vorm Richter: "Herr Vorsitzender,...ich hab nicht gestohlen. Ich habe Fund unterschlagen."

Sehr geil!

Das stimmt NICHT!!!!!


Stichwort: Eigentumsvorbehalt/ Übereignung:

Zitat:
Mit dem Eigentumsvorbehalt sichert sich der Verkäufer einer Ware das Eigentum an der Sache bis zur vollständigen Erfüllung der Kaufpreisforderung. Der Käufer der Sache erwirbt durch die Lieferung der Sache noch nicht das Eigentum, aber ein Anwartschaftsrecht. Es ist ein wesensgleiches Minus gegenüber dem Eigentum und berechtigt zum Besitz der Sache. Ist der Kaufpreis vollständig entrichtet, erstarkt das Anwartschaftsrecht automatisch zum Eigentum. Wird jedoch vom Vertrag zurückgetreten oder dieser angefochten, so erlischt auch das Anwartschaftsrecht.

Die Übereignung einer beweglichen Sache erfolgt gemäß § 929 BGB durch Einigung (über den Eigentumsübergang) und Übergabe (der Sache). Beim Eigentumsvorbehalt wird die Sache bereits an den Käufer übergeben, die Einigung zwischen Verkäufer und Käufer erfolgt jedoch unter der aufschiebenden Bedingung (§ 158 BGB), dass der Käufer den Kaufpreis vollständig zahlt. Erst bei vollständiger Zahlung (dann aber automatisch) wird die Einigung wirksam, so dass erst dann die Übereignung insgesamt vollzogen ist. Zu unterscheiden ist der Eigentumsvorbehalt von der Realofferte.
Da das Geschäft, in dem Moment der bezahlung, einen rechtmäßigen Kaufvertrag eingeht und seinen Besitzanspruch an den rechtmäßigen Käufer abgibt, ist der Kunde Besitzer und Eigentümer der Ware.

Und damit hat er ein recht auf seine Ware und kann sie sich, falls der Laden die Ware absichtlich zurückhält, sogar wehren:. § 859 Abs1. BGB: "Der Besitzer darf sich gegen verbotener Eigenmacht mit Gewalt erwehren." !!!

Und wenn der Kunde der Besitzer und Eigentümer ist, und die Ware dort verliert oder vergisst, bleibt er trotzdem der Eigentümer. Wenn jemand den Gegenstand findet, und diesen für sich behält, wäre es Fundunterschlagung. Wie ich es schon erwähnt hatte.


Man stellt sich mal vor, ich kauf ein Auto, bezahle es, unterschreibe den Vertrag, will vom Gelände oder Halle fahren, und der Verkäufer sagt: ,, nix da, mein Gelände, mein Laden, die Ware gehört mir!!!! Überlegt doch mal bitte.


Hier mal ein sinngemäßer Auszug aus der Vertragsart die dort in der regel geschlossen wird:

Zitat:
Übereinstimmende Willenserklärung

Er kommt dabei durch mindestens zwei übereinstimmende Willenserklärungen zustande. Inhalt einer solchen Willenserklärung ist der auf die Herbeiführung einer bestimmten Rechtsfolge gerichtete Inhalt, weil dieser von dem Erklärenden gewollt ist. Verträge erfordern begriffsnotwendig das Einigsein von mindestens zwei, auch juristischen Personen.

So bekundet beispielsweise der Käufer bei einem Kaufvertrag, dass er die Kaufsache zu einem bestimmten Preis erwerben will, während der Verkäufer kundtut, dass er für einen bestimmten Kaufpreis die Kaufsache veräußern will.
Theo112 ist offline   Mit Zitat antworten
Ungelesen 24.03.10, 17:53   #12
Fleisch
Fettsack mit Schmierfingern
 
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Naja Also inormal wäre esFundsachen unterschlagung wie es gottheit schon gesagt hat!
Anderereits: stell dir mal vor es viel einfach der kassiererin vom band und sie merkt
es nicht !
Dann wäre es Diebstahl

Einfach liegen lasen und Jede Menge Stress ersparen !
__________________
Fleisch ist offline   Mit Zitat antworten
Ungelesen 24.03.10, 18:20   #13
Chris Nunez
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Zitat:
Zitat von Theo112 Beitrag anzeigen
Man stellt sich mal vor, ich kauf ein Auto, bezahle es, unterschreibe den Vertrag, will vom Gelände oder Halle fahren, und der Verkäufer sagt: ,, nix da, mein Gelände, mein Laden, die Ware gehört mir!!!! Überlegt doch mal bitte.
Äpfel mit Birnen verglichen!
In dem Fall wäre es Unterschlagung da man einen gültigen Kaufvertrag nachweisen kann.

Zum Thema Übereignung stimme ich dir zu. In der Theorie ist das sicher richtig nur die
Praxis spricht auch hier eine andere Sprache denn es müsste bewiesen werden dass die
Kippen bereits bezahlt sind. Diesen Beweis müsste der "Dieb" bringen was wohl reichlich
schwierig wird. Also wieder Diebstahl!

In dem Fall ist es sehr schwer Recht zu haben und es auch zu bekommen. Die Schuld ist
in dem Fall nämlich bewiesen da er die Kippen in der Tasche hat. Nun wäre es an ihm zu
erklären wo er die herhat. Es mag in der Theorie richtig sein dass er den Fund nur unterschlagen
hat - kommt es aber zu einer Verhandlung wird er mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit
wegen Diebstahl verurteilt.
Chris Nunez ist offline   Mit Zitat antworten
Ungelesen 24.03.10, 19:41   #14
Theo112
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Egal wie man es sieht, ich glaube, am besten liegen lassen oder an der Kasse abgeben.


Da können wir beide uns jetzt totdiskutieren


Kann das aber morgen in erfahrung bringen, wie sich das genau verhält (rechtlich gesehen).

Ich glaube, wir haben da i-wo beide recht.


MFG
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Ungelesen 24.03.10, 23:28   #15
allicedee
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Man man man,

ich glaube bei so heiklen themen fängt hier immer eine kleine streit disskusion an. Also um zu sagen das ich mehr oder weniger bewiesen könnte das ich die packung malboro nicht selbst gestohlen habe, wäre es in meinem falle einfach, da bei uns im laden ein extrem lauter und nerviger sound mit "Tabakwaren nur ab 18" ertönt, sobald das gitter hocheschoben wird und ich sozusagen beweisen könnte das ich die ware nicht gestohlen habe. Daher ist es in dem Falle klar Fundunterschlagung.

In anderen Fällen wo es gewissernmaßen unmöglich wäre zu beweisen das man die ware nicht selbst hinter die kasse gebracht hat wäre es denke ich auf jeden fall als diebstahl anzusehen, sofern es wirklich vors gericht gehen würde.

Ok also wenn ihr weiter diskutieren wollt halte ich keine auf aber verabschiede mich jetzt von meinem thema.

Bis bald

allice dee (wer hats gerafft? al= L lice= S dee= D)

bye
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Ungelesen 25.03.10, 08:44   #16
DennisIR
ł η ƒ ε ř η σ
 
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Es heißt im übrigen Marlboro. Sollte man als Raucher meine ich wissen, oder? Gerade wenn man auch noch darüber ein Thema eröffnet..
__________________
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Ungelesen 25.03.10, 10:37   #17
tlloy
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Zitat:
Zitat von Fleisch Beitrag anzeigen
Naja Also inormal wäre esFundsachen unterschlagung wie es gottheit schon gesagt hat!
Anderereits: stell dir mal vor es viel einfach der kassiererin vom band und sie merkt
es nicht !
Dann wäre es Diebstahl

Einfach liegen lasen und Jede Menge Stress ersparen !
Es kommt zum einen darauf an wo Dinge verloren werden. Werden sie irgendwo im Wald liegengelassen und die Person die es verlor weiß nicht wo es liegt, dann wird die Sache herrenlos und Diebstahl ist nicht mehr möglich (es fehlt am Gewahrsamsbruch).
Wird allerdins etwas in einem Supermarkt, also in einem fremden Herrschaftsbereich verloren, so wird dort grundsätzlich durch diesen neuer Gewahrsam gegründet. Sprich der Laden hat nun Gewahrsam an den Kippen, somit kann es sich noch immer um Diebstahl handeln.
Allerdings wird, selbst wenn man erwischt und angezeigt wird, die Anzeige fallen gelassen, da es sich um einen geringfügigen Wert handelt.
Grundsätzlich wird erst ab einem Wert über 50€ die Klage nicht mehr fallengelassen.
Bei entsprechenden Vorstrafen kann allerdings dennoch Klage erhoben werden.
Es wäre also hier m.E nach Diebstahl zu bejahen.
ist allerdings auch nur meine Meinung und kann somit durchaus auch nicht richtig sein. ^^

Edit: Was mir grade noch einfällt, der Laden muss Fundsachen einsammeln und irgendwo abgeben, sobald er das macht wird bei jeder Sache(egal ob bereits gefunden und eingesammelt) Gewahrsam gegründet, wird das im Normalfall nicht getan, dann bleibt es bei Unterschlagung.
tlloy ist offline   Mit Zitat antworten
Ungelesen 25.03.10, 10:48   #18
Indako
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Ob Diebstahl oder nicht spielt eigentlich keine Rolle. Auch Fundunterschlagung ist Strafbar.

tlloy du hast zwar recht das es bei geringen Beträgen keine Gerichtsverhandlung gibt. Aber kostenlos ist es auch nicht. Meist wird eine Klage nur gegen freiwilliger Zahlung eines Bußgeldes, bei MInderjährigen soziale Arbeit, eingestellt. Zahlt man nicht, oder legt Widerspruch ein dann kommt es autmatisch zur Gerichtsverhandlung.

Wie ich bereits mal erwähnte, Grundsätzlich sollte man immer den Kassenzettel mitnehem. Nur der Beweist im Falle eines Problems das einem die Ware gehört. Damit kann man auch bequem Fundsachen beim Marktbetreiber abholen.
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Ungelesen 25.03.10, 14:51   #19
Theo112
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Hey...


also wie gesagt habe ich mich heute mal schlau gemacht

Vom Gedankengang her würde Fundunterschlagung schon passen. ABER:

Rechtlich gesehen ist es tatsächlich Diebstahl!!!!


Denn den Tatbestand der Fundunterschlagung gibt es im StGB nämlich gar nicht. Dies ist nur eine Unterform von Unterschlagung. Und wenn man den entsprechenden Paragraphen auf diese beschriebene Situation anwendet, kommt man auf keinen Nenner. Habe es durch 2 Stellen, SICHEREN Stellen absichern lassen.

Es ist definitiv Diebstahl, egal wie man es dreht, Chris hatte recht ;-)


MFG
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