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myGully |
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07.02.17, 16:35
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#1
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Mitglied
Registriert seit: Jul 2009
Beiträge: 316
Bedankt: 206
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Gericht: Der Router-Zwang ist auch für Bestandskunden Geschichte
Zitat:
Seit dem letzten Jahr ist es gesetzlich geregelt, dass Nutzer frei wählen können, welchen Router sie an ihrem heimischen Internet-Anschluss betreiben. Verschiedene Provider versuchten allerdings, diese Freiheit nur Neukunden zu gewähren - doch das dürfen sie laut einem aktuellen Urteil nicht.
Das Landgericht Essen hat jetzt klargestellt, dass die Wahlfreiheit sehr wohl auch für Bestandskunden gilt. Die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen hat damit in einem Prozess gegen den lokalen Anbieter Gelsen-Net erstritten, dass dieser die Zugangsdaten für den Internet-Anschluss seinen Kunden auch dann mitzuteilen hat, wenn diese ihre Verträge noch unter den alten Voraussetzungen abgeschlossen haben.
Die Zugangsanbieter haben durchaus ein gewisses Interesse daran, dass die Anwender nur die von ihnen bereitgestellten Router einsetzen. Denn dies sparte im Zweifelsfall Kosten beim Support, weil die Techniker von Außen auf die Geräte zugreifen konnten. Um den Einsatz eigener Geräte durch den User zu verhindern, wurden die Zugangsdaten zum Provider-Netz fest in den mitgelieferten Systemen abgespeichert und dem Kunden nicht mitgeteilt.
Dieser Router-Zwang wurde mit dem sogenannten Gesetz über Funkanlagen und Telekommunikationsendeinrichtungen (FTEG) abgeschafft. Dieses stellt klar, dass das Netz des Providers ab der Anschlussdose in den Wohnungen aufhört und der Router nicht mehr dazugehört. Unklar war allerdings bislang, ob dies auch für ältere Verträge gilt, in denen noch anderslautende Klauseln enthalten sind.
Am Beispiel eines Bestandskunden von Gelsen-Net wurde das nun gerichtlich geklärt. Die Verbraucherzentrale hatte für diesen geklagt, nachdem der Provider die Herausgabe der Zugangsdaten auch nach dem Inkrafttreten des neuen Gesetzes verweigerte. Im Eilverfahren hat das Gericht nun zu Gunsten des Kunden entschieden. Es ist aber noch möglich, dass weitere Instanzen angerufen werden.
Für den Einsatz eigener Router durch die Kunden gibt es durchaus wichtige Gründe. Meist werden von den Providern nämlich einfach Billig-Systeme bereitgestellt, die mit schwerwiegenden Sicherheitsproblemen daherkommen und nur dürftig mit Patches versorgt werden. In der Vergangenheit gab es daher immer wieder Probleme.
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Die folgenden 2 Mitglieder haben sich bei News bedankt:
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08.02.17, 10:12
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#2
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: Feb 2011
Beiträge: 681
Bedankt: 660
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Was leider aber viele Kunden verwechseln ist: Eine Aufhebung des Routerzwang stellt automatisch keinen Supportanspruch des Kunden bei Geräte- oder Konfigurationsproblemen gegenüber dem ISP dar!
Wer gebrandete Router (z.b. alte Alice Geräte) bei anderen Anbietern verwenden will, kann und darf das. Wie er sein Gerät zu konfigurieren hat, ist alleridngs seine Sache und kann nicht durch den Support des ISP gewärleistet werden. Das sollte man dabei nicht vergessen. Zugangsdaten sind natürlich Eigentum des Kunden und müssen vom ISP unabhängig erstellt und dem Kunden überlassen werden. Alleridngs muss der ISP nicht gewährleisten das ein Fremdgerät auch am Anschluss betrieben werden kann, wenn dieses z.B. nicht Vectoringfähig ist. Auch hier verwechslen oft Kunden immer wieder hardwarebedingte Kompatibilitätsprobleme mit dem so geliebten "Routerzwang".
Also: Jeder kann und darf den Router siener Wahl verwenden. Aber, den kostenlosen Support zur Einrichtung durch den ISP muss das nicht mit einschließen. Ausser der ISP listet ein bestimmtes Gerät und nimmt es in sienen Supportbereich auf.
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Folgendes Mitglied bedankte sich bei Webapache:
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08.02.17, 11:16
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#3
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Erfahrener Newbie
Registriert seit: Nov 2010
Beiträge: 171
Bedankt: 77
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"Kundenservice" in Deutschland .... ein seltenes Gut.
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