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myGully |
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12.04.14, 11:01
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#1
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Suppen Moderator
Registriert seit: Jan 2010
Beiträge: 6.804
Bedankt: 7.781
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Balkon Scheibe kaputt - wer muss Schuld nachweisen?
Hallo zusammen,
heute auch mal ein kleines Poblem meinerseits.
Bei mir am 'Balkon ist der Bereich unter den Geländern teilweise mit Glas, teilweise mit Brettern verkleidet. Nun habe ich letztens nach dem Aufstehen rausgeschaut und festgestellt, das eine dieser Scheiben kaputt ist und der komplette Balkon voller Scherben bzw. Bruchstücke liegt.
Da ich es zeitlich nicht schaffte, den Vermieter anzurufen, überließ ich das meiner Frau. Die hatte dann einen Termin mit Ihm abgemacht zur Besichtigung des Schadens. Der war gestern.
Nun hatte der Herr genau das getan was ich befürchtet (und Sie gewarnt hatte!) hatte: Er ließ Sie eine Einverständniserlärung unterschreiben, das wir für den Schaden selbst aufkommen. Laut Ihm sollten wir das einfach der Haftpflicht melden, die würden das zahlen.
Nur.. 1) haben wir keine Glasversicherung, 2) ist der Schaden nicht durch uns entstanden und 3) warum zum Geier soll ich das selbt zahlen, wo ich daoch gar nichts damit zu tun habe?
Kennt sich da jemand ein bissel aus? Alles was ich bisher fand war eher schwammig, es ging auch meist um Fensterscheiben die Risse hatten und nicht um so etwas. Vielleicht hat ja emand ein Tip was ich nun am besten mache, bin ehrlich gesagt ziemlich angepisst weil meine Alte das unterschrieben habe und sehe meine Chancen da ohne Kosten raus zu kommen schon bei 0 ...
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12.04.14, 11:23
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#2
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Newbie
Registriert seit: Nov 2010
Ort: PL
Beiträge: 83
Bedankt: 48
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Sie hat doch eh schon die Einverständniserklärung unterschrieben und wenn du keine Versicherung dafür hast dann braucht man eigentlich gar nicht mehr lange nachdenken oder?
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12.04.14, 11:26
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#3
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: Nov 2011
Beiträge: 648
Bedankt: 326
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Da du sie unterschrieben hat wird das wohl nun auch gelten. Keine Glasversicherung in der Haftpflicht ist nicht so toll. Kleiner Tipp: Schließe jetzt die Glasversicherung ab und melde den Schaden dann in 2 Jahren oder so.
Verträge kann man anfechten wenn der eine Vertragspartner die Unwissenheit des anderen Ausgenutzt hat. Wie das nun bei Wohnungen und Einverständnisserklärungen ist kann ich nicht genau sagen. Zur Not mal zum Mieterverein eurer Stadt gehen und beraten lassen.
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12.04.14, 11:42
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#4
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Suppen Moderator
Registriert seit: Jan 2010
Beiträge: 6.804
Bedankt: 7.781
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Nicht ich, meine Frau hat unterschrieben... Ist eben die Frage ob man das anfechten kann, grenzt ja irgendwo auch an Versicherungsbetrug wenn der Vermieter mir sagt ich soll das von meiner Haftpflicht erstatten lassen - immerhin hab ich bzw haben wir es nicht kaputt gemacht?
Wie kann man denn den Schaden nachträglich melden? Kann ja da dann nicht sagen "Übrigens war vor 2 Jahren meine Scheibe kaputt, hätte ich gerne ersetzt" ...
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12.04.14, 11:45
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#5
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Private
Registriert seit: May 2010
Beiträge: 549
Bedankt: 493
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Zitat:
Er ließ Sie eine Einverständniserlärung unterschreiben, das wir für den Schaden selbst aufkommen
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Hat er sie über die Folgen der Erklärung informiert? Hat er sie dazu gedrängt es zu unterschreiben? Ohne den genauen Wortlaut des Vermieters und der Inhhalt der Einverständniserklärung lässt sich keine große Auskunft geben.
Die Chancen stehen jedenfalls nicht besonders gut.
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12.04.14, 13:05
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#6
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Androide
Registriert seit: Mar 2011
Beiträge: 4.163
Bedankt: 2.358
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Zitat:
Keine Glasversicherung in der Haftpflicht ist nicht so toll. Kleiner Tipp: Schließe jetzt die Glasversicherung ab und melde den Schaden dann in 2 Jahren oder so.
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Logo ist in jeder Haftpflicht auch Glas mit eingeschlossen.
Hier geht es ja um Schäden die man selbst verursacht. Dort sind u.a. auch Mietsachschäden mit eingeschlossen.
Was du meinst, ist eine Glasversicherung im Zuge der Hausratversicherung. Und die ist m.E. nonsens!
@TE
Versuche die Sache mit deiner HP abzuwickeln. Dürfte sich aber auch nur lohnen, wen du keine SB hast.
Eigentlich wäre ja die Gebäudeversicherung des Vermieters dafür zuständig, würde ich mal so tippen.
Mit der Einverständniserklärung ist das natürlich blöde!
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12.04.14, 15:08
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#7
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: Nov 2011
Beiträge: 648
Bedankt: 326
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Das ist falsch Fietze. In fast jeder Haftpflicht sind Glasschäden extra ausgeschlossen. Diese muss man dann extra versichern. Außerdem hat in dem Fall die Haftpflicht überhaupt garnichts damit zu tun. Wenn überhaupt dann ist es die Hausrat Versicherung. Und da muss man Glassversicherung auf jeden Fall zusätzlich machen.
An den TE: Wenn du jetzt deine Hausrat um eine Glassversicherung aufstockst und dann in 2 Jahren sagst: "Hey hier ist gestern das Glass kaputt gegangen." Dann sollte das eigentlich auch gut durchgehen.
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12.04.14, 16:15
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#8
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Chuck Norris sein Vater
Registriert seit: Sep 2009
Ort: mygully.com/dokumente
Beiträge: 6.891
Bedankt: 27.411
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Hallo,
a) die Haftpflichtversicherung regelt Schäden, die man selbst verursacht. Es gibt eine kostenpflichtige Zusatzoption, "Schuldnerausfall" oder so ähnlich, die dann eintritt, wenn Dir jemand einen Schaden verursacht, dafür aber nicht in Regress genommen werden kann. Letzteres könnte Dir in diesem Fall helfen, ist aber, wie geschrieben, nicht in jeder Haftpflichtversicherung drin.
b) Hausrat, kann Glasbruch enthalten. Wenn Glasbruch drin ist, stellt sich immer die Frage, WAS versichert ist. Fensterscheiben etc. sind bei angemieteten Objekten in der Gebäudeversicherung mit drin.
c) Gebäudeversicherung: die sollte z.B in Deiner Betriebskostenabrechnung auftauchen. Wenn ja, dann soll der Vermieter das seiner Versicherung melden. Eventuell hatte er aber schon mehrere Schäden in den vergangenen Jahren, und das mögen die Versicherer nicht unbedingt, und das kann der Grund sein, warum der Vermieter das nicht über seine Versicherung regulieren will.
Der "Einverständniserklärung" würde ich per Einwurfeinschreiben widersprechen, auch mit dem Hinweis, dass die Scherben auf dem Balkon und nicht vor dem Haus lagen, d.h. von aussen einwirkender Schaden, den ihr sicher nicht verursacht habt.
Gruss,
YaGru
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12.04.14, 17:02
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#9
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Suppen Moderator
Registriert seit: Jan 2010
Beiträge: 6.804
Bedankt: 7.781
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Danke Yagru und euch anderen für die bisherigen Beiträge.
Der genaue Wortlaut laut meiner Freundin war "Sie unterschreiben diese Erklärung, danach reichen Sie die Rechnung bei der HP ein und bekommen den kompletten Schaden ohne selbst etwas vorstrecken zu müssen" - was so oder so Blödsinn sein dürfte, weil die Rechnung wohl eh erstmal ich zahlen muss und dann einreiche - dene ich zumindest.
Glasbruch ist bei uns ausgeschlossen, wobei eben auch nur in den Unterlagen steht das die bei selbstverursachten Schäden greift - was es ja nicht ist.
SB wiederrum ist drinnen bis 100€ - was ich ansich nicht einsehe zu zaheln (sofern die überhaupt was machen würden).
Boah Leute echt, da denkt man mal man könnte ner Frau vertrauen das Sie sich nichts dummes aufschwätzen lässt...
Btw, Gebäudeversicherung ist in der Nebenkostenabrechnung aufgeführt. Werd ich mal ein Schreiben aufsetzen und darauf verweisen.
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12.04.14, 17:05
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#10
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Stammi
Registriert seit: Jul 2011
Beiträge: 1.258
Bedankt: 1.130
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Warum sollst du dafür bezahlen? Das war deine Frage.
Du bist Mieter der Wohnung und dazu gehört auch der Balkon. Du hast als Mieter die Pflicht das gemietet auch pfleglich zu behandeln und im Falle von Schäden Ersatz zu leisten. Da die Scheibe auf dem Balkon durch Dritte oder Höhere Gewalt kaputt gegangen ist, bist du ebenfalls ersatzpflichtig. Sollte jemand zum Beispiel mit einem Stein die Scheibe kaputt gemacht haben, dann bist du in der Pflicht dieses bei der Polizei als Sachbeschädigung zu melden. Das hättest du sofort nach dem entdecken machen sollen. Kannst du aber ausschließen das der Schaden durch Dritte entstanden ist, dann bliebe ja nur noch Höhere Gewalt(sprich starker Wind, ein Ast oder anderes) über. Auch könnte hier ein Materialfehler des Glases vorliegen, welche durch Thermische Einflüsse das Glas zum zerspringen gebracht haben könnte.
Letztendlich bist du erst mal als Mieter für solche Schäden haftbar.
Welche Versicherung nun greift, kann man in den Versicherungsunterlagen nach sehen, sofern eine Versicherung besteht. Auch könnte man mit dem Vermieter noch mal sprechen, denn in der Regel habe diese eine Gebäudeversicherung in der auch Glasbruch mit eingeschlossen ist.
In der Miete ist nämlich auch der Anteil an der Gebäudeversicherung mit enthalten.
Schlecht ist natürlich das deine Frau eine Unterschrift geleistet hat, somit kommst du meiner Meinung kaum aus der Sache einfach so heraus.
Am besten auch mal schauen wo durch der Schaden entstanden sein könnte und gegeben falls auch eine Anzeige bei der Polizei nachträglich gegen Unbekannt wegen Sachbeschädigung machen. Hierbei kommt es aber auf die Plausibilität an, denn wenn ein Balkon im 10 Stock ist, dann wird es kaum jemand schaffen mit einem Stein und Muskelkraft solch eine Scheibe einzuwerfen, da müsste man evtl schon mit einer Schleuder oder einer anderen Art von Waffe agieren.
Da wir hier nicht wissen wie es nun zu dem Schaden gekommen ist, kann man schlecht auch weitere Ratschläge geben. Die Sachlage kannst du am besten beurteilen.
Mein Rat: Ersetze das kaputte Glas durch eine Plexiglasscheibe aus dem Baumarkt, diese sind zum einen recht günstig und wenn einer beim nächsten mal mit einem Stein oder ähnliches versucht die Scheibe einzuwerfen, wird dieser wohl scheitern. Ich gehe hier mal davon aus, dass es eine Person war die diesen Schaden verursacht hatte. Sollte die Polizei eventuell den Täter finden, so kannst du die Kosten von ihm Zivilrechtlich einfordern.
Bedenklich wäre es, wenn jemand zum Beispiel mit einem Luftgewehr diesen Schaden herbeigeführt hat, denn dann könnte das auch hier für Leib und Leben eine Gefahr darstellen und dann wäre es sehr ratsam die Polizei unbedingt einzuschalten.
Also solltest du ganz genau nochmal nach schauen wie dieser Schaden entstanden sein könnte. Hoffentlich habt ihr das zerbrochene Glas noch nicht entsorgt. Es könnte Aufschluss über den Umstand geben. Auch nochmal den Balkon absuchen sowie darunter, ob eine Tatwerkzeug oder Spuren zu finden sind, welche Aufschluss geben könnten.
Ah und sag deiner Frau sie solle niemals wieder etwas unterschreiben und sieh mal zu das du eine Hausratversicherung mit Glasbruch dir zulegst.
Nachtrag: Da ich gerade gelesen habe das es nur deine Freundin ist, stellt sich hier die Frage, steht sie im Mietvertrag mit drinnen? Wenn ja dann seit ihr beide haftbar, wenn nicht und deine Freundin wohnt nur gelegentlich bei dir, ist die Unterschrift für die Katz. ;-)
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12.04.14, 21:43
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#11
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Suppen Moderator
Registriert seit: Jan 2010
Beiträge: 6.804
Bedankt: 7.781
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Danke auch für deinen Beitrag, ich hatte über das Thema Polizei auch nachgedacht, es aber verworfen, weil ich da einfach keine Lust habe hinzugehn 
Naja mal sehn, ich werde es nun mal mit einem Widerspruch versuchen, mich darauf berufen das ich da nichts für kann und mal gucken was dabei rum kommt.
Wodurch das ganze passiert kann ich beim besten Willen nicht sagen. Ich wohne im 4ten Stock, also durchaus ne erreichbare Höhe. Hatte schon öfters mal einen Fussball von den im Hof spielenden Kindern aufm Balkon, von daher sind da andere Dinge durchaus auch denkbar hoch zu bekommen. Hatte den Balkon auch schon abgesucht ob ich einen Stein o.ä. finde, allerdings ohne Erfolg. Plexiglasscheibe ist nun denke ich auch keine Lösung, war ja dumm genug das direkt zu melden
Ah ja.. Ich sagte Ihr übrigens Sie soll dem Typ das erklären, sagen, das wir da nichts für können und auf gar keinen Fall irgendetwas unterschreiben. Nun ja, für Sie klang es schlüssig, das er Ihr sagte, die Versicherung zahlt das ohne Kosten für uns. Frauen und Mitdenken halt. Ich hätte da gar nichts unterschrieben, wo auch nur im Ansatz drauf steht das ich was zu zahlen habe. Nun befürchte ich nämlich bleibt es nicht beim ersetzen der Scheibe, sondern wahrscheinlich kommt da noch extra ein Betrieb und setzt die ein und bla. Ist ja auch noch mit Kosten verbunden.
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14.04.14, 10:14
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#12
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Ist öfter hier
Registriert seit: Sep 2011
Beiträge: 271
Bedankt: 223
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@odatas
Dein Vorschlag die Versicherung in zwei Jahren zu einer Zahlung zu bewegen ist übrigens Versicherungsbetrug. Zumal die normalerweise (bei gewissen Schadenshöhen) eine Rechnung haben wollen.
Als Mieter hat man eine gewiise Fürsorgepflich für das genutzte Mietobjekt. Will man nicht persönlich für Schden haften empfiehlt sich eine passende Versicherung - wer die nicht abschließt hat im Zweifelsfalle Pech un haftet persönlich.
Den Schaden am Balkongeländer kann ich nicht einordnen - ich weiß nicht ob das nun zum Gebäude oder zur Wohnung gehört. Danach dürfte sich m.E. die Haftung richten.
Ich würde an deiner Stelle zum örtlichen Mieterschutzbund gehen und um eine Information dazu bitten. Eventuell können die weiter helfen.
Gruß
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