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myGully |
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12.08.15, 09:09
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#1
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Anfänger
Registriert seit: Aug 2009
Beiträge: 8
Bedankt: 8
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Diebstahl?
Hallo zusammen,
ich habe nen kleines Problem und bin mir nicht so recht sicher, was ich machen kann.
Und zwar habe ich mir ein Paket in meine Firma schicken lassen. Das war eine Bestellung von einer Messe. Es stand auch mein Name drauf und auch die Rechnung lief über meinen Namen. Vorweg muss man dazu sagen, dass der Messepreis nicht im Normalen Handel zu bekommen ist (sprich eine Ersparnis von über 200€).
Nun ist es so, dass meine Chefin das Paket abgefangen hat und selber den Inhalt für Sich oder für wen anderen genommen hat. Drauf angesprochen, fing sie nur an zu lachen und eine Diskussion war nicht möglich. Es ist auch eine kleine Firma, daher gibts auch keinen Betriebsrat oder sonstiges.
Was kann ich nun tun? Ist eine Anzeige möglich? Derzeit suche ich eh eine neue Stelle, nur muss ich, bis ich was neues habe, dort bleiben.
Weiss jemand die rechtliche Seite etwas?
Danke im Voraus,
LG Broli
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12.08.15, 09:57
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#2
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Suppen Moderator
Registriert seit: Jan 2010
Beiträge: 6.812
Bedankt: 7.789
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Der wo dafür unterschrieben hat, muss es dir aushändigen. Einfach mal mitdenken.
wenn er das nicht tut, ab zur Polizei und eine anzeige.
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12.08.15, 10:20
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#3
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Chuck Norris sein Vater
Registriert seit: Sep 2009
Beiträge: 5.045
Bedankt: 4.129
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Ich würde es noch einmal im guten mit deiner Chefin versuchen . Du kannst Sie aber gleich über die Konsequenzen dieser Unterschlagung aufmerksam machen wenn Sie Dir das Paket nicht aushändigt . Wenn sie es Dir trotzdem nicht aushändigen sollte ,aber Zur Polizei und Anzeige erstatten .
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12.08.15, 10:38
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#4
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: Aug 2014
Beiträge: 780
Bedankt: 461
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Ich würde mal sagen, wenn es "über" die Firma bestellt wurde, hast du kein Anrecht darauf.
Da du die Rechnung aber anscheinend bezahlt hast, muß dir die Chefin den Betrag erstatten.
Alternativ müsste sie die Ware zurückschicken und du den Betrag zurückerstattet bekommen.
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12.08.15, 13:50
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#5
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: Aug 2014
Beiträge: 780
Bedankt: 461
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Zitat:
Zitat von anthology2
Bei der Rechnung steht SEIN Name, lies doch mal richtig.
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Lies DU erst mal richtig, nichts Anderes habe ich geschrieben..
Wenn er ohne Einverständnis "über" die Firma bestellt hat, gibt es halt Probleme.
Manche Sachen bekommt man nur über eine Firma - in dem Fall ist es aber anscheinend Privat.
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12.08.15, 16:57
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#6
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Banned
Registriert seit: Mar 2009
Beiträge: 4.719
Bedankt: 1.624
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Geh doch zum Anwalt und frag dort da bekommste auch die richtige Antwort
gibt diverse Wege einen zu erreichen sogar nur mit einem telefonat von 5 Minuten...
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12.08.15, 18:48
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#7
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Erfahrener Newbie
Registriert seit: Oct 2009
Beiträge: 165
Bedankt: 174
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Tja, dumm gelaufen, aber Du solltest erstmal die "Beweise" sichern. Soll heißen, Du läßt Dir eine
Kopie der Rechnung schicken und einen Protokollauszug, wer das Paket übernommen hat.
Wenn Du vorher nicht gefragt hast, ist das natürlich eine Verfehlung, aber keine, die eine Kündigung
oder den Einbehalt der Ware rechtfertigt.
Wenn sie nicht mit sich reden läßt, bleibt Dir nur der normale Weg, den Du auch bei einer Firma
einschlagen müßtest.
Schick ihr ein Einschreiben, mit den Kopien der Beweise, und gib ihr eine 2 wöchige Frist, Dir die
Ware auszuhändigen. Schreib nichts von Polizei oder sonstige Drohungen, sondern schreib einfach
drunter, dass Du Dir weitere Schritte vorbehältst, wenn sie es nicht tut.
Weiters solltet ihr ein Posteingangsbuch haben, in dem alle eingelangte Post vermerkt wird. Falls
dem so ist, kannst Du Dich darauf auch noch beziehen.
Die Firma hat zwar das Recht, Dinge einzubehalten, jedoch nicht, wenn Du die Rechnung bezahlt
hast. Ist jetzt zwar eine Gratwanderung, aber es müßte dennoch eine Verletzung des Postgeheimnisses
darstellen.
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12.08.15, 20:37
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#8
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~ Mute ~
Registriert seit: Jan 2014
Ort: NRW
Beiträge: 71
Bedankt: 19
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Eventuell kannst du beim Versandunternehmen die Unterschrift anfordern, mit welcher das Paket angenommen wurde.
Wenn explizit dein Name auf der Rechnungs- und Lieferadresse stand, wird dir dein Paket unterschlagen.
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12.08.15, 21:04
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#9
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Banned
Registriert seit: Jul 2014
Beiträge: 111
Bedankt: 28
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Diese ewigen Sinnlosen Diskussionen hier. Hätte das deine Chefin bei mir gemacht, hatte ich der eine geklatscht das die sich wie ein Tornado dreht. Also pack deine Eier zusammen und geh zu ihr hin und red wie ein Mann mit ihr!!
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12.08.15, 21:29
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#10
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Chuck Norris sein Vater
Registriert seit: Sep 2009
Beiträge: 5.045
Bedankt: 4.129
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Das nenne ich mal eine richtige Männerantwort !
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12.08.15, 21:57
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#11
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Mitglied
Registriert seit: Jun 2012
Ort: irgendwo im Osten Deutschlands
Beiträge: 365
Bedankt: 244
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Zitat:
Zitat von Daimler92
Diese ewigen Sinnlosen Diskussionen hier. Hätte das deine Chefin bei mir gemacht, hatte ich der eine geklatscht das die sich wie ein Tornado dreht. Also pack deine Eier zusammen und geh zu ihr hin und red wie ein Mann mit ihr!!
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Na da lässt aber einer den Checker raushängen...
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12.08.15, 22:09
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#12
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Banned
Registriert seit: Jul 2014
Beiträge: 111
Bedankt: 28
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Oder jemand der sich nicht verarschen lässt
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13.08.15, 00:27
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#13
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Banned
Registriert seit: Jun 2012
Beiträge: 112
Bedankt: 116
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Hier geht es um Eigentum.
Du hast bestellt, Du hast bezahlt und Deine Chefin unterschlaegt Dir nun Dein Eigentum.
Somit handelt es sich um Unterschlagung und das ist strafbar.
Freundlich mit Ihr sprechen- falls ohne Erfolg, zur Polizei.
Thema erledigt.
Beweissicherung- Setze Dich mit dem Versender in Verbindung, dass Du das Paket nicht erhalten hast.
Diese werden einen Nachforschungsantrag beim Paketdienst stellen und Das Ergebnis wird schriftlich mitgeteilt.
Somit hast Du alle erforderlichen Dokumente fuer eine Anzeige.
Ob Du diese wieder zurueckziehst, haengt vom Verhalten Deiner Chefin ab.
Edit:
Moeglich ist auch eine Diebstahl Anzeige des Versenders.
Der hat Deiner Chefin in gutem Glauben das Paket ausgehaendigt, um es an Dich weiter zu leiten.
Das hat diese nicht getan, was Diebstahl ist.
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13.08.15, 23:17
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#14
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Banned
Registriert seit: Jun 2012
Beiträge: 112
Bedankt: 116
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Da bei Lieferungen meist niemand zuhause ist,- da diese Wochentags, waehrend der Arbeitszeit anliefern, ist es nicht ungewoehnlich, dass man sich gerade in kleinen uebersichtlichen Betrieben, die Pakete an die Firmenadresse schicken laesst.
Sollte die Chefin das Paket auch noch geoeffnet haben, kommt noch ein weiterer Verstoss gegen das Postgeheimis hinzu. Niemand hat das Recht, fremde, nicht an Ihn gerichtete Post zu oeffnen.
Edit:
Ich wuede diesen Beitrag ausdrucken und der Dame unter die Nase halten.
Wenn nichts passiert- sofort zur Polizei.
Wenn die dann aktiv werden, bleibt genug Zeit fuer ein klarendes Gespraech.
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15.08.15, 22:18
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#15
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Mitglied
Registriert seit: May 2010
Beiträge: 464
Bedankt: 172
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Wie schon einige geschrieben haben, die Frage ob Diebstahl oder nicht, ist leider noch nicht eindeutig zu beantworten. Es fehlen etliche wichtige Angaben.
So unter anderen, warst du als Privatperson, und falls erforderlich mit einer selbst bezahlten Eintrittskarte auf der Messe. Und kauf erfolgte ohne Nennung der Firma, mal abgesehen davon, als Lieferadresse. In diesem Fall ist es eindeutig, die Ware gehört dir.
Oder warst du dort als Firmenmitarbeiter mit Eintrittskarte von der Firma. Dann sieht es schon anders aus, aber nicht eindeutig. Selbst wenn du für den Messebesuch von deiner Firma nicht bezahlst wurdest.
Und wenn du dann den Messerabatt nur bekommen hast, weil du von deiner Firma kommst, dann sieht es wieder relativ eindeutig aus. Dann hat Sie zwei Möglichkeiten:
1. Sie verkauft dir den Gegenstand plus Ihrem Gewinn auf deinem Preis ohne den Rabatt von 200 Euro, plus Mehrwertsteuer, abzüglich eventuell vereinbarten Mitarbeiterrabatt und dem Bereits von dir auf der Messe bezahlten Betrag.
2. Sie behält den Gegenstand und zahlt dir den bereits bezahlten Betrag zurück, eventuell abzüglich einen Zusatzrabatt den Sie eventuell noch bekommen hätte. Zum Beispiel wenn es über Ihrem Großhändler abgewickelt würde.
Ob Sie das Paket überhaupt öffnen durfte, das hängt von der genauen Beschriftung auf dem Paket ab. Stand da zum Beispiel:
An Firma XYZ
z.H. Broli@666
Adresse
oder
An Firma XYZ
Broli@666
Adresse
Dann durfte Sie es öffnen. Denn in diesem Fall ist dein Name nur eine Erleichterung der Bearbeitung und wird nur üblicherweise von dieser Person geöffnet. Es ist aber kein muß. Im Grunde darf die Chefin, aber auch jeder von Ihr Beauftragter dieses Paket öffnen.
Anders sieht es nur aus, wenn die Beschriftung so war
Broli@666
bei (in) Firma XYZ
Adresse
oder noch besser
Broli@666 Persönlich
bei (in) Firma XYZ
Adresse
In diesen beiden Fällen darf nur Broli@666 selbst, oder ein von Ihn Beauftragter das Paket öffnen. Alle anderen machen sich Strafbar. SElbst wenn der Inhalt eigentlich der Firma gehört.
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16.08.15, 07:38
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#16
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Anfänger
Registriert seit: Oct 2014
Beiträge: 6
Bedankt: 0
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Von Rechtlichen Schritten würde ich abraten... alleine aus dem Grund das es deine Chefin ist.
Wenn du es dir bei der Verscherzt wird das Arbeiten dann auch nicht mehr angenehm für dich sein...zudem ist dann die Beziehung zu ihr im Eimer.
Ich an deiner Stelle, würde nochmals das Gespräch zu ihr suchen und ihr die Situation erklären, geh in ihr Büro, oder wo auch immer sie aufzufinden ist, und spreche mit ihr und lass dich nicht abwimmeln!
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21.08.15, 15:23
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#17
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Legende
Registriert seit: Aug 2011
Ort: in der Wildnis
Beiträge: 15.568
Bedankt: 34.769
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Warum schreibst du nicht an die Lieferfirma, das du das Paket nicht erhalten hast?
Die muß dann recherchieren wer die Lieferung übernommen hat (Unterschrift bei Übernhame).
Das du weißt was aus dem Paket wurde geht niemanden etwas an.
Und dann sollen die beiden sich das ausmachen, denn du bestehst auf die neuerliche Zustellung.
Edit: Und dann natürlich mit der Anschrift:
Dein Name
c/0 Firma sowieso
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