Mein Sohn hat seinerzeit bei Edeka ein halbes Jahr Hausverbot bekommen. Anzeige wegen Geringfügigkeit eingestellt.
Ich denke hier gilt immer das Hausrecht des Inhabers.
Das kann schon sehr krass ausarten. So blockierte jemand mit 3 gelben Säcken 2 Rückgutautomaten in einer Lidl Filliale. Gegen Ende wies die Mutter ihren Sohn, mit dem sie die Automaten fütterte an, seinen Vater zu holen, der dann auch mit 3 weiteren gelben Säcken voller Pfandflaschen kam.
Die Schlange vor den Rückgut war schon einige 10 Meter lang und es gab Streit, der dann ob der Uneinsichtigkeit des Vater in einem Handgemenge ausartete.
Der hinzueilende Fillialleiter wies den Vater an, nur noch einen Pfandflaschenautomaten zu nutzen, den entstehenden Pfandbon einzulösen, die Filiale zu verlassen und erteile der Familie ein lebenslanges Hausverbot.
Hausrecht sollte man nicht unterschätzen, aber auch nicht die Gegenwärtigkeit von Diebstahl. Für die meisten Verkäufer dürfte das ein Routinevorgang sein.
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