Man kann sein Bankkonto bei seinem Bankinstitut zum Pfändungsschutzkonto (P-Konto) umdeklarieren lassen. Dann kann nur noch der Betrag, der über den Pfändungsfreibetrag hinaus geht (Grenzwert ist soweit ich weiß 1339 €), eingezogen werden.
Von irgendwelchen Spielereien wie "Gehalt teilweise auf anderes Bankkonto überweisen lassen" ist abzuraten, weil es dann auch dem Arbeitgeber an den Kragen geht. Das Finanzamt und die Banken sind nicht dumm. Die reden sogar miteinander und teilen sich Ungereimtheiten ihrer Pappenheimer mit.
|