Eins verstehe ich imo nicht recht.
Der Taeter hat zwar eine lange Liste von Vergehen, fuer die er aber auch immer wieder veruteilt wurde und die Strafe damit abgegolten ist.
Das unterliegt nun einmal der geltenden Rechtsprechung und den passenden Urteilsfindungen.
Was mir nicht plausibel ist, die ganzen Argumentationen, ja wenn man auf dem rechten Auge nicht geschlafen haette , usw,usw, usw,..ja und frueher zu lasch gehandhabt ( da bin ich aber auch auf Augenhoehe).
Wie wollt ihr es bitteschoen anstellen , im Rahmen des geltenden Rechtes anstellen, vorsorglich ( hier vor groesserem Schaden ; sprich:Mord) diese Leute mehr oder weniger aus dem Gesellschaftsalltag zu eleminieren??
So auf Verdacht, in der Annahme von? Weil, man weiss ja nicht?!!??
Auf welcher Rechtsbasis soll das bitteschoen umgesetzt werden.
Selbst wenn eine Privatperson einer anderen Privatperson nachstellt und zu allem bereit erscheint, ist die Handlungsvollmacht erst erteilt, wenn etwas passiert ist, so widersinnig es den Meisten erscheinen mag.
Den Singsang, ja haetten wir, ist doch gegenueber der klar definierten Rechtslage, ist doch vorgespielte Reue, die gar nicht zu unterlegen ist.
Geändert von Caplan (19.06.19 um 13:40 Uhr)
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