Ich kenne mich nur mit der Rechtslage in Deutschland aus, wie es in Österreich ist weiß ich nicht. Allerdings fehlt mir bei dem Artikel die Feststellung ob die Bekleidungsfirma schlicht das Bild kopiert hat oder ob sie sich eine Lizenz von Facebook besorgt haben, denn nur weil Facebook eine Lizenz eingeräumt bekommt beim hochladen, heißt das noch lange nicht, dass eine x-beliebige Firma einfach urheberrechtlich geschützte Bilder ohne Zustimmung des Urhebers verwenden darf.
In Deutschland ist die AGB bezüglich den Bildern ohnehin rechtwidrig gewesen, da wäre die Sachlage von vornerein klar.
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