@ phili8143,
da du anscheinend ein Ösi bist, kennst du dich wahrscheinlich mit den Deutschen Gesetzen nicht aus und lässt laienhafte Stammtischbemerkungen von dir. Brauchst wohl eine Brille, Vorbestraft habe ich mit einem ? versehen, denn einen Auto-Spiegel kaputt machen ist Sachbeschädigung, vielleicht auch Vandalismus, demnach also kein Kavaliersdelikt und darf auch nicht belohnt werden.
Wenn jemand eine Straftat begeht und diese bei der Polizei zur angezeigt wird, dann wird es natürlich bearbeitet und eine Akte angelegt mit einer Tagebuchnummer. Wenn die Polizei mit Beweisaufnahmen und Zeugenaussagen soweit fertig ist, wird die Akte dem zuständigen Staatsanwalt geschickt. Dieser Staatsanwalt entscheided, ob ein Verfahren eingeleitet wird und Ihm der Prozess gemacht wird. Denn die Beweisaufnahme muss abgeschlossen sein um jemanden vor Gericht zu bringen. Ein SA kann auch niemanden verhaften oder verurteilen lassen, sofern man nichts nachweisen kann.
Es kommt immer darauf an, welche Tat begangen wurde, so kann der SA entscheiden, ob es wegen Geringfügigkeit eingestellt wird. Das heißt, wenn jemand für 2,50€ Ware aus einem Supermarkt geklaut hat, könnte er das Verfahren wegen Geringfügigkeit einstellen und dafür Bußgeld verhängen. Wer den Bußgeld ignoriert und nicht zahlt, der könnte dann die Strafe nach errechneten Tagessätzen absitzen.
Wenn der Beklagte im Zeitraum der polizeilichen Ermittlungen, den Schaden reguliert, privat geeinigt und sich entschuldigt hat, und die Anzeige zurück gezogen wird, könnte der Staatsanwalt das laufende Verfahren einstellen, wenn es nicht im öffentlichen Interesse ist. Wenn der Täter seinen guten Willen zeigt, den Schaden bezahlt und sich entschuldigt, kann das der SA positiv auffassen.
Bei schwerer Körperverletzung, auch wenn der Täter sich mit dem Geschädigten einigen sollte und dieser die Anzeige zurück zieht, lässt der SA von einer Anzeige nicht ab. Weil es schon eine schwerwiegende Tat ist.
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