Zitat:
Zitat von phil8143
Ich habe gedacht die richten sich nach dem selben Gesetzestext, ich wusste nicht das ein Staatsanwalt nach belieben entscheiden darf.
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Nicht nach Belieben. Aber es gibt einen Ermessensspielraum, ob Anklage erhoben wird, oder nicht. Das kann von einem Staatsanwalt zum anderen verschieden sein (und auch von der Auslastung des Gerichts abhängen).