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Ungelesen 20.05.14, 23:32   #3
weberleins
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Noch kurz was zum Gewinnspiel:

§ 4 Nr.6 des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) spricht klare Worte:

„Unlauter handelt insbesondere, wer die Teilnahme von Verbrauchern an einem Preisausschreiben oder Gewinnspiel von dem Erwerb einer Ware oder der Inanspruchnahme einer Dienstleistung abhängig macht […].“

Sprich: Gewinnspiele nur für Kunden ist nicht - ansonsten wirds sehr schnell sehr teuer...
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