Noch kurz was zum Gewinnspiel:
§ 4 Nr.6 des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) spricht klare Worte:
„Unlauter handelt insbesondere, wer die Teilnahme von Verbrauchern an einem Preisausschreiben oder Gewinnspiel von dem Erwerb einer Ware oder der Inanspruchnahme einer Dienstleistung abhängig macht […].“
Sprich: Gewinnspiele nur für Kunden ist nicht - ansonsten wirds sehr schnell sehr teuer...
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