Hallo, rexxi4ever -
wenn die Abstellkammer eine unabdingbare Bedingung für das Eingehen des Mietvertrags war, und das dokumentiert ist, dann ja.
Ansonsten wird er sich wohl sagen lassen (müssen), dass er die Wohnung besichtigt hat und das Fehlen dieses Raumes nicht reklamiert hat.
Für eine fristlose Kündigung braucht's schon andere Sachen.
Wie lange besteht der Mietvertrag denn schon?
Gruss,
YaGru
|