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Ungelesen 09.10.12, 11:59   #7
maehschaf
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Zitat:
Zitat von mythology Beitrag anzeigen
Meinst du dass das den Anbieter juckt wenn du eine Vertragslaufzeit hast, hast du eine Vertragslaufzeit.
Natürlich juckt das den Anbieter. Wenn der die Leistung, die im Vertrag verankert ist nicht bringt (was wie ich es oben genannt habe der Fall wäre), ist der Vertrag nichtig und du kannst fristlos kündigen. ( bzw. bist DU erstmal im Recht, und der Anbieter kann versuchen, seinem Geld nachzulaufen)
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the sense of dignity grows with the ability to say no to oneself
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