OK KleineKaffeetasse...deine Argumentation verstehe ich, insbesondere auch den Sohn, der seine Mutter vom Leiden erlöst hat. Aber es hätte da Alternativen gegeben.
Du kennst die Zwickmühlen zwischen StGB und BGB...ich auch und da hast du recht.
Ich stelle mir nur vor, wie schwierig es sein muss, die Handlung des Tötens eines Menschen in wenigen Zeilen in einen Straftatbestand zu erfassen. Da gibts eben nur letzendlich manchmal nur Entscheidungen der letzten Instanz. Eine "Abminderung" gibt es ja bei der Schuld in der Strafzumessung.
Ich frage mich aber, hätten alle in
diesen Fällen auf Mitleid "gemacht"...wie hätte man dann urteilen sollen ??????
Edit:
Zur Verdeutlichung...ein Chirurg operiert, begeht keinen Kunstfehler...Patient stirbt trotzdem. Strafrecht sagt: Chirurg tötet Patienten...soweit ist es eine Tötung...der Rechtfertigungsgrund schließt die Strafbarkeit aber von vorneherein aus und es kommt nicht mehr zur weiteren Prüfung der "Schuld", wenn es nach den anerkannten Regeln der ärztlichen Kunst (evtl. Gutachten) geschah.
Zahnarzt macht bei dir eine Wurzelbehandlung = Körperverletzung. Da Einverständnis und nicht gegen die "Guten Sitten" verstößt...nicht strafbar.
Ach Jura ist doch so simple...oder ????????