Thema: Mist gemacht
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Ungelesen 16.08.11, 10:11   #6
Neocortex999
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@jpmac

Nicht bange machen lassen, das du nicht zahlen mußt hat Jayde ja recht ausführlich begründet.

Auch wenn man nur das Schreiben liest wird deutlich, dass die von Melango darauf vertrauen, dass man das Schreiben nicht so genau liest, und sich von der ganzen Paragraphenhuberei beeindrucken läßt.

Ausdrücke wie "können strafrechtlich relevat sein und einen Betrug darstellen" sind absoluter Unfug. Selbst wenn Melango vollkommen im Recht wäre, dann wäre dies eine rein zivilrechtliche Streitigkeit. Kein normaler Geschäftspartner käme auf die Idee, da gleich von Betrug zu reden, wenn du ihm Geld schuldest. Er würde dich anmahnen und dir dann eine Klage androhen.

Wer hier wie Melango ein solches Bedrohungsszenario aufbaut will nur Angst machen. Laß dich nicht einschüchtern.

Was die allerdings tatsächlichm machen könnten ist dir einen Mahnbescheid schicken. Dagegen unbedingt sofort Widerspruch beim für dich zustanändigen Amtsgericht einlegen. Wenn du nämlich die Widerspruchsfrist von zwei Wochen verstreichen lässt wird der Anspruch rechtskräftig egal ob denen das Geld nun eigentlich zusteht oder nicht.

Das Melango dich vielleicht in ZUkunft mit Biriefen von Rechtsanwälten, Inkassobüros und einem Mahnbescheid bombadiert, damit mußt du wohl leben. Da hast du wirklich Mist gebaut als du auf deren Seite gegangen bist.

Zum Schluß noch etwas, es gehört zu den populären Rechtsirrtümern, dass man durch ein Einschreiben mit Rückschein wirksam einer Gegenseite ein Schriftstück zustellen kann. Das ist leider falsch. Durch das Einschreiben wird nur sichergestellt, das du ein Schriftstück eingeliefert hast. Und selbst durch den Rückschein nur, das die Gegenseite es angenommen hat.

Besonders dreiste Leute wissen das. Wenn einer nämlich ein Einschreiben mit Rückschein nicht abholt geht der Brief zurück an dich als Absender und gilt als nicht zugestellt. Dadurch hast du dann eventuell gesetlich gesetzte Fristen verpasst.

Wenn du ein SChriftstück verschickst, mußt du nachweisen, dass das von dir versandte Schriftstück auch den von dir behaupteten Inhalt hat. Das geht nur aug zweierlei Art. Entweder durch Boten. D.h. ein Freund oder mehrere von dir liest sich das Schriftstück vorher ganz durch und du tust dann diesen Brief in den Briegkasten der Gegenseite oder du händigst ihm das Schriftstück direkt aus nachdem ein Freund es zuvor gelesen hat.

Die andere Methode ist, du schickst das Schriftstück an das Amtsgericht in dreifacher Ausfertigung und läßt es dann vom zuständigen Gerichtsvollzieher zustellen. Dann kann dein Gegener noch soviel erzählen und noch so oft mit Ausflüchten kommen wie "weiß von nichts", "kann mich nicht erinnern". Das Schriftstück gilt als zugestellt.

Hoffe konnte dir helfen.
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