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Ungelesen 17.03.11, 17:48   #4
kedaz
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Meines Wissens nach, ist die Lage anders, wenn du nachgefragt hast und er versichert dir, dass das Programm legal erworben wurde, dann liegt glaub ich arglistige Täuschung vor.

Aber das dann vor Gericht zu beweisen, ist wieder eine andere Geschichte.
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