Mahung hin, Mahnung her, da muss man überhaupt nicht reagieren. Erst wenn ein Vollstreckungsbescheid vom zuständigen Amtsgericht kommt sollte man reagieren.
Gerade bei solchen Internetanbietern sollte man vorsichtig sein. Wer garantiert denen denn, dass tatsächlich der Mailempfänger bzw. Adresseninhaber tatsächlich den "Vertrag" abgeschlossen hat? Keiner? Selbst wenn die die IP gespeichert haben, wenn die den Zahlungseingang abgewartet haben, und das müssen sie, haben die bei keinem Provider mehr die Chance den Anschlussinhaber zu ermitteln. Zeitverzug ist zu gering und auf Verdacht der Nichteinhaltung des Vertrages bekommen sie keinen Gerichtsbeschluss. Daher haben sie auch außer der "Fakedaten" (egal ob real oder nicht) keine Wohnanschrift ihres Vertragspartners und bombadieren einen via Mail. Geben aber irgendwann auf, da sie gnau wissen, dass sie nur den o.g. Vollstreckungsbescheid beantragen können, wenn sie die Wohnanschrift haben,
So hat es eine Bekannte auf meinen Rat hin auch gemacht. Die hat immer wieder Mails mit allen möglichen Drohungen bekommen. Sie hat einfach nicht reagiert und nach einer ganzen Weile hat sich alles erledigt.
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