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Ungelesen 15.01.11, 22:16   #6
chiver
PSP-Flasher
 
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Du darfst nur den Link nicht verbreiten! Selbst uploaden, wenn du den Link nicht weitergibst, ist das selbe wie auf eine externe Festplatte zu geben. Das ist nicht verboten.
Es ist erlaubt von Spielen eine Sicherheitskopie anzulegen, selbst wenn man den Kopierschutz umgeht, solange man das Spiel nicht verbreitet.

Hier bitte:
Darf ich von einem Computerspiel oder einer Anwendungssoftware eine Sicherungskopie erstellen?
Ja, das Erstellen einer Sicherungskopie von Computerprogrammen, Betriebssystemen oder Spielen zu Privatzwecken bleibt weiterhin erlaubt, auch wenn dazu ein Kopierschutz umgangen werden muss. (§ 69 d Abs. 2 UrhG). Natürlich müssen Sie das Original besitzen. Die Weitergabe, Vertrieb, Verleih der Kopie u.s.w. ist natürlich verboten.
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