Zitat:
Zitat von Vargur
(Versicherungen, evtl. sogar Arbeitgeber) eingesehen werden. Da kommt BTM-Konsument oder Epileptiker sehr ungut.
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Versicherungen, also Unternehmen der Privatwirtschaft können nicht in diese Akten reinschauen. Es kann sein, dass wenn du heute eine Lebensversicherung abschließen möchtest, man von dir ein sehr genaues ärtzliches Gutachten fordert, mit Krankheitsgeschichte u.a. auch von Verwandten etc., aber doch nicht das Musterungsergebnis!
Vielleicht weißt du da mehr, aber solche Akten werden nicht herausgegeben. Ich kann mir auch gut vorstellen, dass die Halbwertzeit dieser Papiere einstellig ist, im Falle einer Ausmusterung. Übrig bleibt nur noch der Vermerk T5, nicht warum.
Behörden ziehen aber selbstverständlich alles über dich aus den Akten was sie kriegen können. Die Bewerbung beim XY-Amt als Büromensch ist dabei unkritischer, als die Bewerbung zum Kommissar im Polizeidienst beim Zoll. Da kommt Btm-Hinweis schlecht.