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elise 21.02.25 18:48

Ladendiebstahl... kurze Frage
 
Hi beisammen,
vielleicht ist hier jemand bewanderter als das Internet, das nur Homepages von Anw?lten anbietet.
Ich br?uchte zur folgenden Problematik einen Tipp bzw Auskunft.
Erwachsener Erstt?ter l?sst bei M?ller Drogeriemarkt was mitgehen. Wert von etwa 10 Euro.
Wurde erwischt, war sofort einsichtig und gest?ndig.
Kann jemand sagen, wir das weitergeht? Sie war zu aufgeregt und hat nicht weiter gefragt.
Meines Wissens bringt M?ller jeden Diebstahl zur Anzeige, aber was genau das hei?t, wei? ich leider auch nicht.
Wird wohl ein Anwalt ben?tigt?

Also falls mir jemand hier helfen kann, sei es aus Erfahrung oder aus beruflichen Gr?nden, w?re das super und w?rde mir beim helfen unheimlich helfen.

Vielen Dank

el samak 21.02.25 19:39

Anwalt , dafür würde ich bei der Geschichte kein Geld ausgeben

was passiert ist folgendes (bei mir)

Hausverbot
Vertragsstrafe seitens Geschäft (musste damals 150€ zahlen , Kaufland)
Verfahren wurde wegen Geringfügigkeit eingestellt , Ersttätter)

viel Glück

Draalz 21.02.25 20:06

Mein Sohn hat seinerzeit bei Edeka ein halbes Jahr Hausverbot bekommen. Anzeige wegen Geringfügigkeit eingestellt.

Ich denke hier gilt immer das Hausrecht des Inhabers.

Das kann schon sehr krass ausarten. So blockierte jemand mit 3 gelben Säcken 2 Rückgutautomaten in einer Lidl Filliale. Gegen Ende wies die Mutter ihren Sohn, mit dem sie die Automaten fütterte an, seinen Vater zu holen, der dann auch mit 3 weiteren gelben Säcken voller Pfandflaschen kam.
Die Schlange vor den Rückgut war schon einige 10 Meter lang und es gab Streit, der dann ob der Uneinsichtigkeit des Vater in einem Handgemenge ausartete.

Der hinzueilende Fillialleiter wies den Vater an, nur noch einen Pfandflaschenautomaten zu nutzen, den entstehenden Pfandbon einzulösen, die Filiale zu verlassen und erteile der Familie ein lebenslanges Hausverbot.

Hausrecht sollte man nicht unterschätzen, aber auch nicht die Gegenwärtigkeit von Diebstahl. Für die meisten Verkäufer dürfte das ein Routinevorgang sein.

MotherFocker 22.02.25 05:39

Tipp vom Ex-Pozilist:
Es wird so ablaufen, wie el samak schilderte.

Der Ladendetektiv, im Auftrag von Drogeriemarkt Müller, bringt dies zur Anzeige und die Pozilei (Strafverfolgungszwang §163 STPO) legt diesen Vorgang der Staatsanwaltschaft vor, welche dann evtl. ein Strafverfahren einleitet.

Bei einem Warenwert von ~ 10,--€ /Erstäter/ Einsichtigkeit/etc wird das Verfahren mit Sicherheit, ohne jegliche Auflagen (§ 153 STPO), eingestellt.
Dann bleibt auch nichts im Strafregister/Führungszeugnis zurück.

Eine mögliche "Bearbeitungsgebühr" im Geschäft und das Hausverbot, bleibt davon unberührt. Gibt ja noch andere Drogeriemärkte :p

elise 23.02.25 09:14

Klingt schon mal gut.
Das hei?t ja auch, es bekommt keiner gro?artig mit und sie muss sich auch um ihre Arbeitsstelle keine Sorgen machen.

Und die Kosten f?r den Anwalt kann sie sich dann ja auch sparen.

Ihr seid super, danke.

MotherFocker 23.02.25 09:47

Zitat:

Zitat von elise (Beitrag 52392420)
[...]Und die Kosten f?r den Anwalt kann sie sich dann ja auch sparen[...]

Selbst wenn, bei einem solchen Verfahren wegen Geringwertigkeit (also, für den unwahrscheinlichen Fall, dass ein Staatsanwalt ein Exempel staturieren möchte und so Anklage erhebt ^^) eine Gerichtsverhandlung notwendig wird, dann besteht hier grundsätzlich keine Anwaltspflicht.
Da kann man sich selbst verteidigen. Ist ja nicht verboten.

Diese gierigen Blutsauger kosten mehr, als dass es von Nutzen wäre.
Aber nur bei der o.g. Geringwertigkeit.

el samak 23.02.25 10:27

Zitat:

Zitat von elise (Beitrag 52392420)
klingt schon mal gut.
Das hei?t ja auch, es bekommt keiner gro?artig mit und sie muss sich auch um ihre arbeitsstelle keine sorgen machen.

keine sorgen machen ;)

elise 23.02.25 14:09

ich saß grad mit der betreffenden beisammen - sie hat ein paar tränen rollen lassen vor erleichterung.
vielen dank nochmal...

ja, ich weiß... selber schuld...
ich weiß nicht, was sie da geritten hat - und sie weiß es wohl selbst nicht. sie meinte, das ding war schneller in ihrer tasche als sie denken konnte... kurzschlusshandlung..

egal - danke euch!

MotherFocker 23.02.25 14:59

Zitat:

Zitat von elise (Beitrag 52394058)
ich saß grad mit der betreffenden beisammen - sie hat ein paar tränen rollen lassen vor erleichterung.
[...]

Also für den unwahrscheinlichsten Fall der Fälle, dass es weniger gut ausgeht, bitte nachher im Gerichtssaal nicht sagen:
"Hey Richter, die MyGully-Rechtsabteilung hat aber was anderes gesagt."
:D:D:D

(nur Scherz ^^)

Alles wird gut :T

elise 08.05.25 09:21

so gings aus:

zahlung von 900 euro an irgendeine einrichtung f?r ehemalige str?flinge... dann einstellung

Bass Reeves 08.05.25 11:20

Zitat:

Zitat von elise (Beitrag 52964409)
so gings aus:

zahlung von 900 euro an irgendeine einrichtung f?r ehemalige str?flinge... dann einstellung

Finde ich aber schon ziemlich heftig!:eek:

elise 08.05.25 17:26

ich konnte es auch nicht glauben, als ich den brief gesehen habe...wegen 8 euro

Noname2024 08.05.25 19:48

Zitat:

Zitat von MotherFocker (Beitrag 52383909)
Tipp vom Ex-Pozilist:
:p

Hast wohl nur Knöllchen geschrieben :eek::eek::eek:

MotherFocker 08.05.25 20:17

Zitat:

Zitat von Noname2024 (Beitrag 52968086)
Hast wohl nur Knöllchen geschrieben :eek::eek::eek:

Leider Dir zu wenig...
Behalte dein Halbwissen.

Aber es zeigt, dass die Entscheide völlig unterschiedlich sein können. Da wollte der zuständige STA wohl ein Excempel statuieren.

Ich hatte letztes Jahr auch ein Verfahren am Hals, wegen VU-Fluch.t (Rempler im Parkhaus und habs echt nicht gemerkt).
Hätte ziemlich dumm ausgehen können: Lappen für mehr als 6 Monate weg, bedeutet i.d.R. nicht nur Nachschulung, sondern gut und gerne die MPU.
Hatte Glück;)
Einstellung des Verfahrens gegen Zahlung von 500,-- € an einen Verein für soziale Rechtspflege :p
(kannste nicht mal von der Steuer absetzen ^^)

@elise
Tja... dumm gelaufen. Aber Gnade gibts wohl erst für andere Täter, oder es war ein junge STA, der sich beweisen wollte.

Master_3 08.05.25 20:32

Zitat:

Zitat von elise (Beitrag 52964409)
so gings aus:

zahlung von 900 euro an irgendeine einrichtung f?r ehemalige str?flinge... dann einstellung

Es mag hart klingen, aber dieser durchaus übergroß dimensionierte Rüffel könnte auch so sehr in Erinnerung bleiben, dass es nie wieder zu einer solchen Kurzschlussreaktion kommt.

Das Leben besteht aus Wissen, dass man sich aneignen muss, manchmal durch Bücher, Erfahrungen, aber manchmal auch durch Fehler die man macht.

Also mit erhobenen Haupt aus der Sache rausgehen und es als Lehrgeld abhaken hier ist nix weiter schlimmes passiert.

Thorasan 08.05.25 20:53

Finde das auch eine unverhältnismäßig hohe Strafe, aber daran lässt sich unsererseits wenig ändern. Was ich aber loswerden wollte: Danke dir fürs Update Elise.
Leider ist es ja sonst meist so, dass Leute zwar Dinge fragen, man aber dann nie wieder was davon hört. Deshalb finde ich das, trotz der unschönen Situation, wirklich positiv.

elise 09.05.25 07:33

wir haben wirklich überlegt, ob man da mit hilfe eines anwalts noch einspruch erheben sollte... aber wir dachten uns, dass das vielleicht eh nix bringt - und wahrscheinlich noch teurer wird...

im brief stand die ganze zeit "herr" statt "frau"... wer auch immer das bearbeitet hat....

csesraven 09.05.25 11:36

Das ist definitiv absurd hoch. Wie liest sich denn das Urteil?

Bass Reeves 09.05.25 14:46

Ganz einfach:
Sag dener Freundin etc. das sie die Strafe aktzetieren soll, und so einen Blödsinn nicht noch einmal machen sollte.
Sonst sollte sie sich einen Anwalt suchen oder ihr Berufsfeld wechseln.

Sie hat Unsinn gemacht und sollte ihre hohe Strafe aktzeptieren.

Ende. Aus...


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