myGully.com

myGully.com (https://mygully.com/index.php)
-   Politik, Umwelt & Gesellschaft (https://mygully.com/forumdisplay.php?f=370)
-   -   VG Schleswig-Holstein bestätigt Behörde: Wer rechts?*ex?*t?*reme Fes?*ti?*vals besucht.. (https://mygully.com/showthread.php?t=7681905)

ziesell 23.02.24 12:20

VG Schleswig-Holstein bestätigt Behörde: Wer rechts?*ex?*t?*reme Fes?*ti?*vals besucht..
 
Zitat:

VG Schleswig-Holstein bestätigt Behörde: Wer rechts?*ex?*t?*reme Fes?*ti?*vals besucht, ver?*liert den Waf?*fen?*schein

Wer rechts******* Vereinigungen unterstützt, verliert den Waffenschein. Eine solche Unterstützung kann auch in der Teilnahme an kostenpflichtigen Rechtsrock-Konzerten liegen, hat das VG Schleswig-Holstein nun bestätigt.

https://www.lto.de/fileadmin/_proces...cf81e82dd7.jpg

Das Verwaltungsgericht (VG) Schleswig-Holstein hat bestätigt, dass der Widerruf der Waffenerlaubnis rechtens sein kann, wenn der Verfassungsschutz jemanden als "subkulturell geprägten Rechtsextremisten" einstuft und diese Einstufung darauf basiert, dass er mehrfach an einer rechts*******n Veranstaltung teilgenommen hat (Urt. v. 19.02.2024, Az. 7 A 279/23).

In dem Fall hatte die Waffenbehörde des Kreises Rendsburg-Eckernförde dem klagenden Mann die waffenrechtliche Erlaubnis ("kleiner Waffenschein") entzogen, wogegen der sich letztlich vor Gericht wehrte. Der Mann war wegen zweifacher Teilnahme an dem Festival "Schild & Schwert" von den Verfassungsschutzbehörden als "subkulturell geprägter Rechtsextremist" eingestuft worden. Das Festival stehe ganz klar mit der verfassungsfeindlichen NPD in Verbindung.

Festival klar der NPD zuzuordnen

Wer eine rechts******* Vereinigung unterstützt, für den gilt nach § 5 Abs. 2 Nr. 3 Buchst. c Waffengesetz (WaffG) die sogenannte Regelunzuverlässigkeit. Das heißt, für solche Personen gilt die gesetzliche Vermutung, nicht die erforderliche Zuverlässigkeit zum Führen einer Waffe an den Tag zu legen.

Der klagende Mann behauptete vor dem VG, von dem verfassungsfeindlichen Charakter des Festivals nichts gewusst zu haben. Das überzeugte das Gericht aber nicht. Die offenkundige Verbindung des Festivals zur NPD, die vom Bundesverfassungsgericht als verfassungsfeindlich eingestuft wurde, und die entsprechende öffentliche Wahrnehmung schlössen aus, dass sich der klagende Mann auf Unkenntnis berufen kann.

Seine Unterstützung für eine rechts******* Vereinigung mache der Mann damit im Ergebnis durch seine mehrfache, vor allem auch kostenpflichtige Teilnahme an dem Festival deutlich. Die Waffenbehörde habe die waffenrechtliche Erlaubnis damit zu Recht entzogen.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.


[Link nur für registrierte und freigeschaltete Mitglieder sichtbar. Jetzt registrieren...]

csesraven 23.02.24 13:56

Richtig so

lichtll 23.02.24 16:20

Macht nur so weiter. Aber beschwert euch dann nicht, sollte es die Afd an die Macht schaffen, die das gleiche in anderer Richtung machen......

csesraven 23.02.24 23:01

Zitat:

Zitat von lichtll (Beitrag 49837855)
Macht nur so weiter. Aber beschwert euch dann nicht, sollte es die Afd an die Macht schaffen, die das gleiche in anderer Richtung machen......

Was heißt denn andere Richtung machen?

eitch100 24.02.24 14:44

Zitat:

Zitat von lichtll (Beitrag 49837855)
Macht nur so weiter. Aber beschwert euch dann nicht, sollte es die Afd an die Macht schaffen, die das gleiche in anderer Richtung machen......

Ich gebe zu, mich hat das Urteil auch etwas überrascht staunen lassen, aber nur bis ich das entsprechende Gesetz las. Was soll das VG denn machen? Soll es, nur weil die AfD ein Gesetz oder dessen Auslegung scheiße finden könnte, gegen bestehendes Recht urteilen?

lichtll 29.02.24 07:59

Provokativ gefragt, seid ihr also der Meinung, dass man Besuchern diverser Problemmoscheen den Führerschein entziehen muss??

csesraven 29.02.24 08:28

Zitat:

Zitat von lichtll (Beitrag 49871150)
Provokativ gefragt, seid ihr also der Meinung, dass man Besuchern diverser Problemmoscheen den Führerschein entziehen muss??

Führerschein nicht aber Waffenscheine auf jeden Fall. Das ist keine Risikoreduzierung auf 0 aber eine Reduzierung.

Aber du hast immer noch nicht gesagt, was die andere Richtung sein soll.

Melvin van Horne 29.02.24 12:01

Moin,

ich finde es immer kritisch, wenn etwas legales zu Sanktionen führt. So, wie in diesem Fall auch. Meiner Auffassung nach lässt der Besuch eines solchen Festivals keinen sicheren Rückschluss auf die waffenrechtliche Zuverlässigkeit zu. Aber das Gesetz ist da anderer Auffassung. Und das gilt nun einmal. Also erfolgte der Entzug zu recht. Gesetze müssen mir nicht gefallen. Sie müssen nur richtig und für alle gleich angewandt werden.

Und auch dem Kläger war die Rechtmäßigkeit wohl bewusst. Sonst hätte er das, was ich oben geschildert habe als Argument vorgebracht und sich nicht darauf berufen, dass er nicht wusste, das dieses Festival einen verfassungsfeindlichen Charakter hat. Das wirkt für mich schon deshalb besonders albern, weil es ja nicht sein erster Besuch war. Wer diese oder ähnliche Veranstaltungen einmal besucht hat muss wissen, was da abgeht.

Und (Achtung Satire) wenn er es wirklich nicht weiß offenbart er eine Naivität, die an seiner Eignung zum führen eines Kraftfahrzeuges zweifeln lässt.

csesraven 29.02.24 12:37

Wir haben nunmal unterschiedliche Sicherheitsstufen in diesem Land für Berufe, Tätigkeiten und eben auch Waffenscheine.

Bin ich Aktivist in einem linkse**tremen Umfeld ist das erstmal nicht illegal - für den Beruf beim Verfassungsschutz dürfte es aber dank SÜ3 nicht funktionieren. Ich trinke Alkohol in nicht geringer Menge, erstmal legal. Aber Autofahren eben nicht mehr.


Alle Zeitangaben in WEZ +1. Es ist jetzt 06:17 Uhr.

Powered by vBulletin® (Deutsch)
Copyright ©2000 - 2025, Jelsoft Enterprises Ltd.