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Wiederaufnahmeverfahren: Trotz Freispruchs wieder vor Gericht: Karlsruhe kippt umstri
Zitat:
Mir ist der Sinn dieses Gesetzes mehr als verständlich. Trotzdem bekomme ich in diesem Fall Magenschmerzen bei dem Urteil ..... |
hmm...irgendwie fände ich es nur recht und billig, wenn bei ganz neuen beweisen oder neuen möglichkeiten der beweisführung ein eventueller täter doch noch überführt werden kann - zumindest bei mord.
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Ich hatte diese Entscheidung erwartet, anders kann Rechtssicherheit nicht gewährleistet werden, so bitter es auch für Opfer und Angehörige sein mag.
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Moin,
ich finde die Entscheidung richtig und hoffe inständig, nie von deren Schattenseite betroffen zu sein. Hätte man anders entschieden, wäre ein Freispruch nur eine Sache auf Zeit. Man spricht zwar immer von der DNA Analyse um die es im dem Urteil zugrunde liegenden Fall geht. Aber es heißt eigentlich "neue Erkenntnisse". Das kann alles sein. Ein neuer Zeuge, ein alter Zeuge, dem noch was eingefallen ist, ein alter Zeuge, der die Sache nach der Lektüre von 30 Zeitungsartikeln und 4 Kolumnen nun doch anders sieht, oder ein Gutachten, dass einen Sachbeweis in einem anderen Licht erscheinen lässt. Ganz abgesehen davon, was das für die Sorgfaltspflicht bei Ermittlungen bedeutet. Wenn man ein paar mehr Versuche hat, kann man ja mal auf Verdacht anklagen. Wenn der Druck der Öffentlichkeit groß ist, klagt man bei halbfertigen Ermittlungen schon mal einen Verdächtigen an, um Ruhe zu haben. Wenn man die Ermittlungen dann zu einem Ergebnis gebracht hat, kann man es ja noch einmal versuchen. Viele Urteile aus der Vergangenheit sind im Kontext der Zeit der Tat und des Urteils gefallen und würden heute so nicht mehr gesprochen werden. Ohne den Grundsatz "nicht zweimal in derselben Sache" könnte man nie sicher sein, dass sie auch in diesem Kontext bleiben. Jeder, der freigesprochen wurde, müsste sich jeden Tag fragen, ob man das heute anders sieht. Neue Erkenntnisse werden sich finden lassen. Das ist kein allzu großes Hindernis. Eine Anklage ist auch bei einem Freispruch kein harmloser Scherz. Die Wormser Prozesse hatten trotz der Freisprüche [Link nur für registrierte und freigeschaltete Mitglieder sichtbar. Jetzt registrieren...]. Die Mitarbeiterin des Vereins Wildwasser e. V., die nebenbei bemerkt heute noch praktiziert, ist bis heute von der Richtigkeit ihrer Anschuldigungen überzeugt. Ich gehe davon aus, dass sie ohne den Grundsatz "nicht zweimal in derselben Sache" immer wieder "neue Erkenntnisse" vorgebracht hätte und sich immer wieder um ein neues Verfahren bemüht hätte. Der Alptraum für die damals Angeklagten und die Kinder hätte nie ein Ende gefunden. Und das ist kein Einzelfall. 2004 wurde in Halle ein Mann wegen sexuellem Missbrauchs seiner Tochter zu zehn Jahren Haft verurteilt. Das angebliche Opfer wollte von seiner Aussage abrücken, wurde aber durch eine Mitarbeiterin des Vereins davon abgebracht. Erst 2010 wurde der Mann freigesprochen. Ich wage die Behauptung, dass es nur dem Verbot einer erneuten Anklage zu verdanken ist dass dieser Mann nun endlich den Rechtsfrieden gefunden hat und nicht einer Serie von immer wiederkehrenden Anklageversuchen ausgesetzt wird. Wer so fanatisch verbohrt ist, der lässt sich kaum durch ein Urteil von seinem Irrtum überzeugen. Das nun gekippte Gesetz hätte dem Vorschub geleistet. Das kann es nicht sein. |
Diese Grundsatzentscheidung betrifft auch somit sämtliche veurteilte Straftaten!
Nicht, wie 2021 vorgeshen, nur schwerste Verbrechen. Und eines darf man dabei auch nicht vergessen, wie das BVG richtig erkannte, dass nun auch die Rechtssicherheit nach nationalem und internationalem Recht gegeben ist. Selbst wenn ein Freigsprochener nun tatsächlich der Täter sein sollte. Gesprochenes Recht gilt unwiderruflich! Das war aber nicht immer so. Denke man nur an die Willkürlichkeiten im NS-Staat. Da gab es solche Grundsatzentscheide noch nicht, bzw. waren zu jener Zeit seit 1879 unverändert. |
Mord verjährt nie, sagt das Gesetz. Dementsprechend sollte auch ein weiteres Verfahren, nach Prüfung aller bereits bekannten Beweise und Vorlage WESENTLICHER neuer Erkenntisse, möglich sein.
Und natürlich bei den versehentlich freigesprochenen Cum-Ex-Beteiligten. https://abload.de/img/urteilisd7q.jpg |
Das ist ein verbreitetes Mißverständnis bezüglich der Iudikative: Durch Gerichte wird nicht Gerechtigkeit erzeugt sondern "Rechtsfrieden".
Und wenn der Instanzenweg gegangen ist, wird mit dem letztinstanzlichen der Rechtsfriede automatisch hergestellt, egal ob Steuerbetrüger oder Mörder bestraft oder freigesprochen werden. Mit Gerechtigkeit hat das nur im Idealfall zu tun. Abgesehen davon ist m.E. für alle Parteien das beste, dass man am Ende eine eindeutige Entscheidung hat, das ist einfacher als fortbestehende Unsicherheit. Eine Ausnahme sind natürlich zu Unrecht verurteilte Menschen, da muss es immer einen Weg zu Aufhebung des Urteils geben. Das ist aber eine andere Rechtsgüterabwägung. |
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