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Share-Online: Staatsanwaltschaft will Top Uploader belangen
Es scheint sich im Fall Share-Online nun doch etwas zu tun.
Ob sich das auch auf Downloader noch auswirken wird? [Link nur für registrierte und freigeschaltete Mitglieder sichtbar. Jetzt registrieren...] |
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Die Frage dürfte sich auch stellen, ob nach so langer Zeit IP Adressen (wenn es welche gibt) überhaupt noch nachvollziehbar sind.
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IP Adressen sind uninteressant. Es wird der Weg des Geldes sein, der den einen oder anderen auffliegen läßt.
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Abgesehen von den Millionen Downloads und der kaum zu bewältigenden Datenmenge:
- wie lange speichern die Provider IP Adressen, es gibt unterschiedliche Angaben (Telekom z.B. 7 Tage, andere 6 Monate) - wenn dann IPs geloggt wurden: hat die betreffende IP wirklich alle Pakete eines Films geladen? Was war tatsächlich in dem Paket, wenn das Paket rjjejroje.rar heißt.. Waren die einzelnen Pakete eventuell auf Server in der ganzen Welt verteilt? Es war nicht der erste Bust und bislang ist kein OCH-Downloader belangt worden. |
Es gibt schon seit Jahren entsprechende Urteile,was "Downloader" betrifft,solange es um den privaten Gebrauch geht.
Sinngemäße Aussage des Gerichts: "Es besteht kein öffentliches Interesse mehr". Natürlich wird es immer wieder einzelne Fälle geben,wo Downloader "erwischt" werden. |
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Anwalt des Klaegers: "Der Beklagte wird beschuldigt, das Auto meines Klienten, dem Klaeger, aus der Garage des Klaegers gestohlen zu haben." Mein Anwalt: "Herr Richter. Mein Klient, der Angeklagte, hat sich zwar des Autos habhaft gemacht, aber dies stellt keinen Diebstahl dar. Sehen sie, der Angeklagte hat nicht das ganze Auto genommen. Um genau zu sein, der Angeklagte hat sich des Autos ohne seiner Vorderraeder angenommen. Wie der Klaeger ebenfalls bestaetigt, wurden die Vorderraeder in der Garage des Klaegers zurueckgelassen. Nun, ohne Vorderraeder kann man ja nun nichts wirklich mit einem Auto anstellen, nicht wahr? Ein Auto ohne Vorderraeder ist nutzlos. Der Angeklagte hat sich nur eines nutzlosen Gegenstandes angenommen. Wenn ueberhaupt ein Schaden durch diese Tat entstanden ist, dann nur ein trivialer Bagatellschaden, der der Zeit und Aufmerksamkeit des hohen Gerichtes nicht angemessen ist. Ich bitte daher das Gericht, die Klage abzuweisen." Richter: "Sie haben ein ueberzeugendes Argument dargelegt. Unter Beruecksichtigung dieser Sachlage und aller Aussagen stimme ich mit der Verteidigung ueberein und weise die Klage ab." Klaeger: "Aber mein Auto!!!" Richter: "Na, Herr Klaeger, was hat denn der vormals Angeklagte von einem Auto ohne Vorderraeder? So ein nutzloses Ding. Wo soll denn da die Basis fuer eine Klage sein, hmm? Kommen Sie, ich spendiere ihnen einen Kraeutertee..." |
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Im Zweifel wäre das eben eine juristische Frage, ob der Tatbestand vollständig erfüllt ist. |
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Sollte tatsaechlich mal jemand ein Gericht ueberzeugen koennen, dass allein die Tatsache, dass eine Kopie eines kopiergeschuetztes Werk nicht vollstaendig ist, vor den Konsequenzen von Urheberrechtsverletzungen schuetzen oder sie milder kann (unabhaenig davon ob das Nuggeln selbst nun einen relevanten Straftatbestand darstellen wuerde oder nicht), dann haben die Uploader in Zukunft eine prima Versicherung gegen moegliche Klagen/Schadensersatzanforderungen von Rechteinhabern: Vor dem Uppen einfach mal hier oder da eine Minute aus dem Film rausschneiden (oder den Film als zwei unabhaengige Haelften unter verschiedenen OCH-Accounts anbieten {*}), und schon gelten mindernde Umstaende. Ja, waere das nicht schoen? ;-) {*} natuerlich so gestaltet, dass es dann idealerweise ein Problem fuer die Rechteinhaber wird, diese unterschiedlichen Accounts ein- und demselben Rechtsverletzer zuzuordnen. |
So ist es aber in D. Recht haben heisst nicht immer recht bekommen.
Natürlich könnte man jetzt argumentieren ein "versuchtes" Delikt ist auch schon ein Delikt. Logisch eingeschätzt, wird es aber so sein wie in den Artikeln beschrieben. Die Hauptakteure und Top-Uploader versucht man sich vorzunehmen. Denn hier wurde ja verbreitet bzw. Beihilfe geleistet. Wir sprechen hier zudem von zig Terrabyte an Daten. Angenommen der kleine Michel hat sich jetzt den neusten Kinofilm geladen. Die Pakete heissen Fkehrfjrtmrelök.rar. und sind z.B. passwortgeschützt. Dann müsste jedes Mal erst geschaut werden, waren es Urlaubsbilder der letzten 20 Jahre oder tatsächlich der Film. Dann wird es nach langer Zeit auch schwierig mit der IP-Adresse. Dazu kommt, dass reines Downloaden ein Antragsdelikt ist, siehe §109 UrHG. Glaubt wirklich jemand, dass die sich die Mühe machen um den kleinen Michel wegen ein paar Filmen anzuklagen bzw. alle rauszusuchen? Da wäre für mich wahrscheinlicher dass ein Hoster mal klammheimlich beschlagnahmt wird und dann als Honeypot dient. |
Und desweiteren...
Es wurde hier auch immer gepredigt (und daher wohl auch von den meisten umgesetzt): - Zahlung NUR anonym (Paysafe-Card mit Cash im Kiosk gekauft) - VPN benutzen Das erschwert die ganze Sache schon wieder um ein vielfaches. |
Wobei man in der Szene bezüglich eines VPN für reines Downloaden unterschiedlicher Ansicht ist. Auch diese unterscheiden sich, wer was dann letztlich doch loggt weiß nur der Betreiber selbst. Immerhin ist der Datenverkehr durch Dritte einsehbar.
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Also ich sehe es so wie winnie44, was wollen sie denn einem anhängen das man am so*und*so*vielten die Datei abc.rar heruntergeladen hat. Na und dann?
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Es passiert nichts,aber auch rein gar nichts.VPN bzw. anonyme Bezahlmethoden sind sinnfrei.
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Und falls es jemanden interessiert: ich habe im Bekanntenkreis einen der wegen einer ganz anderen Sache eine Wohnungsdurchsuchung hatte, bei der ein paar Festplatten mit beschlagnahmt wurden. Darauf wurde zur eigentlichen Sache nichts gefunden, dafür waren aber mehrere TB an gesaugten Filmen, Musik etc. drauf. Also quasi ein "Zufallsfund". Die Staatsanwaltschaft hat das nicht interessiert und er hat alle Platten sogar wieder bekommen. Da ruft auch niemand alle Rechteinhaber an und erzählt dass da jemand Filme auf der Platte hat. Solange man eben nur vom Downloaden spricht und es natürlich keine Dinge wie KIPO etc. sind. |
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Unter Umständen könnten man sich darauf berufen. Dein Vergleich mit dem Auto passt so nicht ganz. Ich bin der Meinung, dass man Downloadern nicht viel kann - aber da kann ich mich auch irren. Um Downloader zu belangen, braucht man IP-Adressen - die eindeutig auf den Account zuzuschreiben sind. Wie soll man sonst nachweisen, von welchem Anschluss die Dateien heruntergeladen wurden? |
Share-Online: Staatsanwaltschaft will Top Uploader belangen
Sollen sie doch mal machen.
Mich interessiert vielmehr ob die Betreiber nachdem die Angelegenheit ausgestanden ist mit einem neuen Model online gehen. :T Könnte dann " Online-Share.biz " heißen. Ich finde das klingt doch vielversprechend. :D :unibrow: Wenn KimDotCom sowas hinbekommt warum nicht diese Jungs ! ( Made in Germany ) :D :D :D |
Hallo,
gibt eine neue neue News dazu: [Link nur für registrierte und freigeschaltete Mitglieder sichtbar. Jetzt registrieren...] Share-Online.biz: Verfolgung der Downloader weiter offen Was sagt/meint Ihr dazu? LG clown80 |
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Aber ist lustig wie er immer wieder irgendwelche "News" von Leuten liest und denen auch noch glaubt und darüber Artikel schreibt. Aber einer hat es ja im Artikel perfekt beschrieben bei Tarnkacke. Mehr kann man da nicht hinzufügen :D Ich frage mich was Ghandy noch berichten wird wenn diese 1-Klick Szene dann irgendwann komplett mit DNS Sperren covered wird und es dann richtig ruhig wird in der Szene. Vermutlich nur noch Torrentfreak copy & paste Artikel. |
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