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Rassismus: AfD-Politiker soll Schmerzensgeld an Noah Becker zahlen
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Ein gerechtes Urteil und manchmal muß man Grenzen erst fühlen. Gerade Maier, der sogar das zweite Staatsexamen hat, hätte sich seine Chancen ausrechnen können.
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Moin,
er hat mit seinem beleidigenden Thread erstens Noah Becker beleidigt und meiner Meinung nach auch die Würde unseres Parlaments beschädigt. Da ist er mit 15.000 noch gut weggekommen. |
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wieso sollte man sich über ein urteil sich freuen, was vielleicht in der nächsten Instanz einkassiert wird? das letzte Wort ist noch nicht gesprochen und daher sollte man eher abwarten bevor die Sektkorken knallen Rechtsstaat und so erinnert irgendwie an sami a und Bochum ;) wie war das mit Strafgeld zahlen? |
Moin,
das verstehe ich nicht. Es ist ein Urteil gefallen das ich für gut und richtig halte. Über die Höhe mag man streiten. Da wäre meiner Meinung nach noch Luft nach oben gewesen. Warum soll man sich nicht über das Urteil freuen dürfen? Weil es vielleicht keinen Bestand hat? Das mag sein. Aber im Moment steht es erst einmal. Und für mich steht es dafür, dass jemand der einen anderen beleidigt hat und sich dann feige aus der Verantwortung stehlen wollte eine auf den Sack bekommen hat. Auch, wenn es noch nicht der gewonnene Krieg ist so darf man sich doch über eine gewonnene Schlacht freuen. Siehst Du das anders? Mach es dir doch nicht so schwer. Wenn Du der Meinung bist, das Urteil sei falsch, dann sag das so. das ist völlig in Ordnung. Andernfalls kannst Du auf mein gutes Gedächtnis vertrauen. Wenn (wovon ich als juristischer Laie) ausgehe das Urteil Bestand hat werde ich mich hier im Forum bei Dir melden und wir lassen dann unserer gemeinsamen Freude freien Lauf. ;) |
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Moin,
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Es hat ein Prozess stattgefunden. In einem Prozess gibt es Gewinner und Verlierer. Herr Becker wollte Schmerzensgeld und seine Anwaltsgebühren haben. Herr Maier wollte das nicht zahlen. Da war ihm nichts zu blöd. Ich war das nicht. Also bitte! Wie ein Kleinkind. So ein weinerlicher Feigling. Das Gericht hat nun entschieden das Herr Maier zahlen muss. Kannst Du dich noch an die Sache mit Gewinnern und Verlierern erinnern? Ok. Was würdest Du also sagen wer hier gewonnen und wer verloren hat? Einfacher kann ich die Frage nicht mehr formulieren. Geht es trotzdem? Unser Rechtssystem sieht die Möglichkeit vor das Herr Maier diese Entscheidung von der nächsten Instanz prüfen lässt. Das macht er natürlich. Und bis es soweit ist das eine neue (das bedeutet nicht andere) Entscheidung fällt steht die Entscheidung der aktuellen Instanz. Das ist so. Unabhängig davon ob du das begreifst oder nicht. Wie sollte es auch anders sein? Sollte man nun so tun als hätte es die erste Verhandlung nie gegeben? Das ist natürlich blödes Zeug. Die Verhandlung hat stattgefunden und das Ergebnis steht fest. Ich werde dir dein eigenes Geschreibsel mal erklären. Es stinkt dir das eines deiner Vorbilder vor Gericht eine auf den Sack bekommen hat. Und nun kramst du alles mögliche zusammen um dir einreden zu können das Maier doch Recht hatte als er N. Becker einen "kleinen Halbneger" genannt hat. Er hat gar nicht verloren, das Urteil ist nichts wert, kein schriftlicher Beschluss und all so Zeug. Als meine Kinder so ca. fünf Jahre als waren haben sie gelernt das das verleugnen von Fakten nichts an den Fakten ändert. Es besteht also Hoffnung für dich. Man kann das offensichtlich lernen. |
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ernstgemeinte Frage, hast du jemals selber Erfahrung im Zivilprozess sammeln können? Zitat:
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aber wie schon geschrieben, manch einer freut sich wie ein Kleinkind, wenn er nen titel hat der nix wert ist |
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Herr Maier hat vor Gericht verloren lieber Brakal1, das will er nicht wahrhaben und geht in die nächste Runde. Trotzdem hat er vor Gericht verloren und wenn alle Instanzen durch sind, war es halt ein politisches Urteil. :rolleyes: |
Moin,
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und weil es nur ums moralische ging, forderte Becker natürlich schmerzenensgeld mit zinsen, selbstverständlich ging es bei Herrn Becker um das Geld und nicht um Moral § 253 BGB hilft dir da weiter |
Moin,
Welche Art der Klage er nun gewählt hat ist doch zweitranging. Du ahnst ungefähr was "zweitrangig" bedeutet? Wichtig, nicht das wichtigste. Soweit klar? Es geht zuerst einmal darum das ein Gericht feststellt das Maier für seine Äusserungen bestraft werden muss. Das ist geschehen. Die Strafe ist ausgesprochen. Der zweite Schritt ist es, die Höhe der Strafe festzulegen. Ob das nun Geldstrafe, Schmerzensgeldzahlung oder Haft ggf. auf Bewährung oder Strasse fegen ist, ist für den Wert des Urteils unerheblich. Becker hat sich gegen eine Beleidigung zur Wehr gesetzt und es ist ihm vom Gericht Recht gegeben worden. Am Ende wird aller Voraussicht nach ein vollstreckbarer Titel stehen. Und selbst, wenn kein Geld fliesst ist ein Titel den man gegen sich hat ein Problem. Es ist ein Irrglaube das man einen Titel einfach nicht zahlt und damit hat es sich. So ein Titel bringt einen Haufen Ärger mit sich. Und das ganz besonders dann, wenn man in so exponierter Stellung wie Maier unterwegs ist. Ich vermute mal das es noch eine Weile dauert und dann wird er zahlen. Es gab von Beckers Seite versuche das ganze vor dem Prozess zu beenden. Sowas macht man nicht, wenn man nur aus Schmerzensgeld aus ist. |
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nach dem was du hier schreibst, anscheinend doch nicht! 1. gibt es beim Zivilprozess keine Haftstrafe 2. die Höhe des schmerzengeld legt nicht das Gericht fest, sondern der zivilkläger fordert die Höhe ein! 3.Bewährungsstrafe gibt es beim zivil Prozess nicht! 4. hat sich Becker nicht gegen " Beleidigung " zur wehr gesetzt ( das ist Strafprozess ) , sondern weil er durch die Beleidigung für sich ein schaden gesehen hat, den er durch Geld entschädigt haben will 5. im Zivilrecht geht es nicht um strafe ansich, sondern im Zivilrecht geht es um seine zivilen rechtlichen Forderungen durchzusetzen 6. und schon garnicht gibt es im Zivilprozess sowas wie Sozialstunden Zitat:
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Du verdrehst ziemlich die Tatsachen brakal1... |
Die Art der Argumentation von braka1 ähnelt sehr stark der Art eines Users aus der Apple-Umfrage.
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Moin,
das ist doch alles zweitrangig.Ob Herr Maier nun einen Zivilprozess, einen Strafprozess ob es ein Scherbengericht, die Inquisition oder die Konfliktkommission war. All das ist nur juristisches Huppifluppi das nur dazu dienen soll das sich Maiers Brüder im Geiste einreden können "er hat garnicht verloren", "er hat verloren aber davon hat Becker nichts", "Warte nur ab in der Berufung ..." und so weiter. Alles nur um sich einzureden das Maier im Recht war als er Becker beleidigt hat. Nein, das war er nicht. Alles nur als Trost für all die, denen am Beispiel Maier gezeigt wurde das sie doch nicht mehr wert sind als andere. So einfach ist das. |
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ich zitiere mich selbst : " selbstverständlich ging es bei Herrn Becker um das Geld und nicht um Moral" ob nun karitativ oder in seine eigene Tasche, am ende ist es eine reine zivilrechtliche Geldfrage und keine Frage der Moral im übrigen, könnte man das schon als Erpressung ansehen " Spende und gestehe damit deine Schuld ein oder ich klage " Zitat:
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ja was denn nun , ich mach nun Huppifluppi, weil ich dein Strohmann anwenden soll? Zitat:
wie ich schon schrieb Becker hat bisher ein nicht vollstreckbaren Titel, auf gut deutsch " Becker hat Recht bekommen, aber er kann sein Recht bisher nicht durchsetzen " toller Sieg, muss ich schon sagen ^^ zumal es überhaupt noch kein schriftlichen Beschluss existiert, woraus sich die Urteilbegründung ergibt, keiner weiß also auf welcher Grundlage diese Entschädigung beruft |
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Maier wollte dieses freiwillige Schuldeingeständnis nicht liefern, wieder moralischer Aspekt. Nun hat das Gericht die Schuldfrage geklärt, zugunsten Becker. |
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halten wir mal fest : Becker bekam recht, das ihm eine Entschädigung zu steht, nur weil der Richter also aus welchen Gründen Becker das Recht eingesteht, sagt das noch garnix über schuld oder Unschuld aus! Zitat:
die Schuldfrage ist bis dato garnicht geklärt! |
@MunichEast: Lass es einfach.
Verstand resistenten Leuten ist einfach nicht zu helfen. Der Herr Jens Maier hätte das alles lösen können aber der gehört leider auch zu dieser Verstand resistenten Gruppe. Traurig aber wahr. |
@braka1:
Wenn Dir einer die Vorfahrt nimmt und Du ihm anbietest, es ohne Polizei klären zu können, in dem er Dir schriftlich die Schuld eingesteht, ist das dann auch Erpressung? Immerhin könnte es ja heißen, entweder eingestehen oder ich rufe die Polizei. Einige Leute scheinen ein Bild von Gauland auf dem Nachtschrank zu haben. |
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und selbst wenn " Wer einen Menschen rechtswidrig mit Gewalt oder durch Drohung mit einem empfindlichen Übel zu einer Handlung, Duldung oder Unterlassung nötigt und dadurch dem Vermögen des Genötigten oder eines anderen Nachteil zufügt, " |
... die Polizei ist kein empfindliches Übel :rolleyes:
Du solltest bitte aufhören Gesetzestexte zu googlen. Soll man ja auch nicht machen, wenn man glaubt krank zu sein. Google ist kein guter Berater in Recht und Gesundheitsfragen ;) |
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Diese Äußerung von dem Herren war Rechtswidrig! |
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halten wir mal fest: ich wurde gefragt, wenn mir jemand die Vorfahrt nimmt und ich anbieten würde, es ohne Polizei zu klären, es auch als Erpressung gilt ich antwortete das ich 1. sobald die Versicherung ins Spiel kommt, sowas erst garnicht anbieten würde und nun kommt es dicke : ich schrieb " selbst wenn " ( sprich wenn ich es machen würde ) und habe dabei den Gesetztestext gepostet für dich heißt das also ich poste den text und gestehe damit ein das ich jemanden erpressen würde bei dir gilt anscheinend " was ich selber denk und tu trau ich jedem anderen zu " Zitat:
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... brakal1 ..... ich persönlich glaube das meine und die Deine Wahrnehmung einfach nicht im gleichen Existenzrahmen sind. Alles gute trotzdem ...
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demnach sollten Opfer von Gewalttaten etc. ein vielfaches mehr an Schmerzensgeld erhalten? oder doch Promibonus?
Wie wärs wenn Promis von Haus aus mehr Strafe zahlen sollten, da sie eine Vorbildfunktion haben? |
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nur was hat das mit Schmerzensgeld zutun? denn Schmerzensgeld ist keine Ahndung( Strafe ) eines Delikts durch Geldzahlung Zitat:
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@brakal1:Was willst hier eigentlich verteidigen?
Der Herr Jens Maier hat diese Äußerung über die Hautfarbe gemacht. Und das ist nicht konform mit der Gesetzgebung dieses Landes hier! Also was verteidigst Du noch hier? |
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... Herr Maier hat kein verschulden. Das muß man sich einmal auf der Zunge zergehen lassen.
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wenn dann ist er schadensersatzpflichtig mehr nicht. Gefährdungshaftung scheint in deiner Welt kein Begriff Zusein. ob Gefährdungshaftung hier zum tragen kommt, weis zur zeit keiner, auch du nicht. es sei denn du hast die Urteilsbegründung vor dir liegen ( wird aber schwer, da es sie noch nicht gibt ) ob nun Maier tatsächlich dieses Post verfasst hat und somit für die Tat schuldig ist, ist bis dato nicht geklärt, aber in deiner Welt schon, nennt man dann wohl Vorverurteilung oder Selbsjustiz |
Das wird auch nicht geklärt werden können, also völlig Sinnfrei darüber jetzt ewig zu lamentieren.
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