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CASSINNI 28.09.18 10:24

Modified Windows 10 mit Backdoors?
 
Hi,

ich hab aus diesem Forum eine preactivated Win 10 Version (ML_W10_1803.17134.137_Updated_June_2018_x64.iso) installiert und
frage mich, ob darin backdoors sind.
Manche Sicherheitseinstellungen kann ich nicht ändern, da sie von "meiner Organisation gemanaged werden" (Steht in roter Schrift), obwohl ich Admin bin.

Mit welchem Virusprogramm kann ich das überprüfen?

Ich hab schon überlegt mir ein "sauberes" Win 10 zu laden und dann auf ebay einen key zu kaufen. Dabei bin ich aber unsicher, da er ja nicht lizensiert ist.
Gibt es von den dort angebotenen OEM Keys auch welche mit tatsächlicher Lizenz?

Könnt Ihr mir Tipps geben, warauf ich beim Kauf achten muss?

Danke

Osiris1983 28.09.18 11:33

Die sind alle lizensiert sonst würden die doch nicht gehen.

DDR4 28.09.18 12:38

So wie Osiris1983 schrieb, sind sie alle lizensiert.

Ich hatte mir damals bei rakuten.de einen win 10 pro 64 bit gekauft, für glaub 3,99 €

Gab keine probleme,und selbst wenn doch antworten die recht fix auf die e mails und helfen ohne muren und knurren.

CASSINNI 29.09.18 16:46

Kann man die OEM Codes auch nach einer Fettplattenformatierung wiederverwenden?
Ist es "sicher" die zum MS Konto hinzuzufügen?(Dort sind meine echten Daten hinterlegt)

Osiris1983 29.09.18 18:41

Na klar sind die sicher, warum auch nicht :confused:

Also Klartext. Du scheinst dir Sorgen über die Legalität bezüglich der OEM Lizensen zu machen. Der Verkauf der OEM-Lizenzen ist laut dem Bundesgerichtshof (BGH) und dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) zulässig. Google mal nach "microsoft oem lizenzen legal". Da gibt es massig Artikel zu dem Thema. Hier ein Auszug aus der [Link nur für registrierte und freigeschaltete Mitglieder sichtbar. Jetzt registrieren...]:

Zitat:

Grundsätzlich ist der Verkauf von gebrauchter Software („Second-Hand-Software“) laut entsprechenden Urteilen vom Bundesgerichtshof (BGH) und vom Europäischen Gerichtshof (EuGH) zulässig. Die Interpretation der Kanzlei Wilde Beuger Solmecke dazu: „Der EuGH führte in seinem Urteil (Az. C-128/11) aus, dass der Grundsatz der Erschöpfung des Verbreitungsrechts nicht nur dann gelte, wenn der Urheberrechtsinhaber die Kopien seiner Software auf einem Datenträger (CD-ROM oder DVD) vermarktet, sondern auch dann, wenn er sie durch Herunterladen von seiner Internetseite verbreitet.“ Der BGH hatte sich daraufhin in vollem Umfang dem EuGH-Urteil angeschlossen, die Rechtmäßigkeit des Software-Gebrauchthandels bestätigt und in Einklang mit dem nationalen Gesetz umgesetzt.
Und ja, du kannst den Schlüssel so oft verwenden wie du möchtest, solange er nur auf einem PC installiert wird. Wenn du mal Probleme mit der Aktivierung bekommst führst du halt die telefonische Aktivierung durch.

Fertig, jetzt kauf dir eine Lizenz und mach dir keine Sorgen ;)


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