![]() |
BWL Kreditsicherung Zessionskredit
Hallo zusammen,
ich schreibe demnächst eine wichtige BWL Klausur und verstehe eine Sache nicht bzw. bin mir nicht sicher, ob ich das richtig einwandfrei verstanden habe. Also es geht um den Zessionskredit, die Sicherung eines Kredits kann in unterschiedlichster Weise durchgeführt werden z.B. Bürgerschaftskredit oder Lombardkredit etc., eines davon der Zessionskredit. Hier tritt ein Unternehmen (Zendent) die Forderungen, die er an senen Kunden hat, an den Gläubiger (Zessionar) ab. Die Zession kann offen oder still sein. Unter offene Zession versteht man, dass der Schuldner (aus der Sicht von Unternehmen) von der Zession erfährt. Er muss an den Zessionar (Bank) direkt zahlen. Bei der stillen Zession, weiß der Drittschulder nicht von Zession und zahlt seine Verbindlichkeiten an den Zendent (Unternehmen) weiter. Hier muss der Zendent die Zahlung an den Zessionar weiterleiten. Ist das richtig was ich sage? Danke im Voraus |
Ist richtig.
Anzumerken ist, dass die Forderung nur als Sicherheit dient - Grundsätzlich kann man den Kredit auch zurückzahlen und erhält die Forderung wieder und, wenn die Forderung größer ist, als der Kredit, muss die Bank natürlich den Rest wieder hergeben ;) d.h. wenn der Kredit 1000 Euro ist und die Forderung 10.000, muss die Bank dem Unternehmen die restlichen 9.000 geben... Und ganz wichtig - der Schuldner (Zendent) trägt das Ausfallrisiko sollte die Forderung nicht erfüllt werden (entgegen dem Factoring). |
| Alle Zeitangaben in WEZ +1. Es ist jetzt 07:39 Uhr. |
Powered by vBulletin® (Deutsch)
Copyright ©2000 - 2025, Jelsoft Enterprises Ltd.