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von kornmeier und partner angeschrieben wegen download ! hilfe!!
moin , ne bekannte wurde wegen einer bravo-hits cd die sie runtergeladen hat angeschrieben , sie soll 500 euo zahlen . naja sie hat die cd von piratebay über torreent gezogen . ( das sie keine torrent sachen machen soll weis sie inzwischen ^^ )
was soll sie jetzt machen ? garnicht reagieren ? anwalt ? sonst irgendwas ? hier sitzten ja sicher n paar leute denen schon ähnliches passiert is oder die sich da auskennen =) |
abgeänderte Unterlassungserklärung und den Preis drücken.
Aber nix desto trotz sollte sie sich drigends nen Rechtsanwalt nehmen. Wegend er doch geringen zeitlichen Grenze würde ich da auch nicht lange Warten, sonst kommt sie in teufels Küche. ergo, weil sie noch über Torrent geladen hat, wurde sie zurecht erwischt und muss dieses Geld wahrscheinlich als "Lehrgeld" zahlen müssen Mfg |
Zitat:
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aber den Anwalt solltest du ihr auf jeden Fall anraten, nur der macht leider auch noch nix umsonst.
Sonst nehmen die Rechtevertreter sie gänzlich auseinander. Hat sie da noch mehr runtergeladen? Wenn ja, könnten da noch andere folgen... Alle Tauschbörsen al'a Kazaa Bearshare und alle Torrents werden überwacht. Die Filehoster wie Rapidshare,Megaupload, etc. sind noch so gut wie sicher, wobei 100% Sicherheit gibt es nie. MFg |
ne das war das erste mal dass sie was runtergeladen bzw hochgeladen hat .
hab ihr die seite mal gelinkt : [Link nur für registrierte und freigeschaltete Mitglieder sichtbar. Jetzt registrieren...] die dürften sich doch da als anwalt anbieten oder ? |
ja, wobei die mit Sicherheit teurer sind, als die Vorort. Werben schon damit, gegen Kornmeier vorzugehen, so das der Ottonormalverbraucher sich dort in guten Händen wiegt. Wobei auch das Beratungsgespräch was da angeboten wird nicht kostenlos ist.
Also ich empfehle besser einen der in der Stadt ist. |
Zitat:
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Ich will dir den bestimmt nicht ausreden, ne Anfrage zu den ungefähren Kosten in einem solchen Verfahren können die allemal abgeben. Und dann holst dir ein Angebot von einem, der Vorort ist. Wenn dein Vater Anwalt ist, würd ich direkt den nehmen. Nur halt die gesetzte Frist auf keinen Fall verstreichen lassen.
Und diesem Auszug aus dem oben genannten Link kann ich nur zustimmen: Zitat:
Was da steht, Pauschalstrafe 150-250€ erreicht in der Regel jeder Anwalt, wenn die Gegenseite dazu bereit ist. Es kommt auch auf das Einkommen an, was der Betroffenen hat. Wenn's nicht hoch ist, lässt sich an den 500€ immer was drehen. |
sie is im moment im ersten jahr ausbildung zur kindergärtnerin , so viel verdient die da nicht denk ich mal oder ?
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Wie gesagt, das muss mit der Gegenseite abgeklärt werden. Und das am besten mit Hilfe eines Anwaltes.
Was die im Endeffekt wollen, ist diese vorgefertigte Unterlassungserklärung unterschrieben zurück haben, um 30 Jahre lang die Beschuldigten das Geld aus der Tasche zu holen. Weil erst dann haben die das Recht dazu. Jedoch ist es im Sinne der Rechtevertreter zu handeln, wenn auch in anderer Form.Das ist dann die abgeänderte Unterlassungserklärung, die dann zur Folge hat, das man einen Betrag einmal zahlt und Ruhe ist. Sollte man dann aber einen weiteren Verstoß begehen, wird es sehr unangenehm. |
Hallo
Ein guter Bekannter hatte es vor 2 Jahren auch gemacht, allerdings vom Emule runtergeladen. Anhand des Internetsprovider können die Industrie heraus finden, wo diese Person wohnt. wenn ein Verstoß vorliegt. Er hatte einiges mehr runtergeladen als deine Bekanntin. er musste zwar zahlen aber nicht den vollen Betrag. Genau den Betrag und wie er es gemacht hat, kann ich nicht sagen, da er dazu keine Auskunft gibt. Kann ich auch verstehen. |
Hey Radiergummi,
also Deine Bekannte hat im Torrentnetzwerk etwas "Runtergeladen", sie wurde aber definitiv nicht wegen des Downloads verknackt sondern wegen des Uploads, der leider unbewußt stattfindet. Klar kann man den Betrag mindern beim ersten Verstoß und auch eine Ratenzahlung vereinbaren. Aber auf alle Fälle eine modifizierte Unterlassundserklärung am besten per Anwalt abgeben. Eine Kanzlei hierfür wäre Wilde,Beuger,Solmecke (WBS-LAW.de) hier ist der erstkontakt kostenlos. Warum sich Deine Bekannte darüber aufregt wenn ihr sagt das sie jetzt halt mal Lehrgeld bezahlt ist mir nicht klar, sie muß bedenken "diebstahl ist Diebstahl" auch wenn man es evtl so nicht sieht, aber auch ein Album oder ein Film ist nunmal nicht kostenfrei zu bekommen im regelfall. Du kannst ja auch nicht sagen "scheiß Bullen" wenn sie dich mit 60 kmh Blitzen. Ebenfalls abzuraten wäre dinge wie nicht reagieren, weil das vor 2-oder 3 Jahren so ging, die Gesetze haben sich geändert, heute besteht ein Zivilrechtlicher Anspruch, früher war es ein Strafverfahren das von der Justiz wegen Geringfühigkeit abgelehnt wurde. Für die Zukunft mal ein Tip für deine Bekannte: Sie kann das Album auch legal und kostenfrei beziehen, wenn se sich den recorder no.23 runterläd und die songs einzel bsp. über You Tube aufzeichnet, das ist noch vollkommen Legal. Auch geht der You Tube Mp3 Downloader. |
Hallo
ein Bekannter von mir wurde auch angeschrieben ..... Top 100 geladen ...... sollte 600 € zahlen . Auf jeden Fall ein Anwalt nehmen .... musste eine Unterlassung unterschreiben und ein Vergleich anbieten . Er musste 300 € zahlen. MfG |
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