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DSL Wechsel rückgängig machen
Hallo,
Ich habe folgendes Problem momentan bin ich bei 1und1 der vertrag ist gekündigt zum 24.09.10 nun habe ich aber ende letztes jahr schon bei der telekom unterschrieben für ein call & surf packet. Problem ist nun das jetzt auch kabel deutschland bei mir mit 32er leitung verfügbar bei 1und1 und telekom aber nur 3 deshalb meine frage kann ich denn wechsel bei der telekom rückgänig machen und gleich zu kabel deutchland wechseln oder muss ich die sache mit der telekom aussitzen und die 2 jahre min. vertragslaufzeit warten und kann dann erst raus? hoffe ihr könnt mir helfen!!! |
Du könntest deinen Vertrag "frei kaufen" ( kostet was ) , haben meine Eltern vor einem Jahr auch gemacht als wir 2 Verträge auf einmal laufen hatten ( durch schlampiges arbeiten bei Vodafone ) .
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Hallo,
schreibe der Telekom, dass Du vom Vertrag zurücktrittst und bitte Sie, Dir die Kündigung schriftlich zu bestätigen. Dann wirst Du sehen, ob es geht oder nicht. Und teile uns bitte das Ergebnis mit. Gruss, YaGru |
JA super...das hab ich gleich mal ausprobiert...mal sehen wie die telekom drauf reagieren wird!!!
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Zitat:
@bartohlomeo Meines Wissens nach entsteht ein Kaufvertrag erst dann, wenn der Kunde die Ware (+Freischaltung) erhält. Wobei du dann (nach in Kraft treten des Vertrages) immernoch innerhalb von 2 Wochen davon zurücktreten und den Vertrag stornieren kannst. Ich stimme yagru zu, im Falle eines Falles einfach einen Brief schreiben und abwarten. Hinterher kann man dann, wenn erforderlich, weiteres in Angriff nehmen. |
Hallo, koffeinjunkie -
die vergangenen Monate habe ich mich mit der Umsetzung der Verbraucherkreditrichtlinie beschäftigt, die am 11. Juni 2010 in Kraft getreten ist. Dabei geht es auch um das Thema "Widerruf". Ein Vertrag kommt zustande durch ein Angebot und die Annahme. Das Angebot kommt hier vom Kunden, der dem Telekommunikations-Unternehmen anbietet, einen DSL-Anschluss zu übernehmen. Das TK-Unternehmen nimmt den Antrag an, und damit ist ein Vertrag zustande gekommen. Mit dieser Annahme beginnt die Widerrufsfrist, nicht mit der Lieferung! Dazu kommt noch das Thema "Belehrung", d.h. der Verkaufende muss den Kaufenden über seine Rechte informieren. Das kann aber schon durch die Akzeptierung der AGB geschehen. Gruss, YaGru |
@yagru
Quasi andersrum! Danke für die Info, da waren einige Leute ganz aufweckt bei der Gestaltung und Einführung der ergänzten Gesetze! Dann muss man sich wohl in Zukunft danach richten. |
Zitat:
also, die VKR behandelt nicht zwingend den Widerruf, aber wir haben das Thema im Rahmen der Umsetzung angepackt, und ich war von der Projektmanagementseite damit betraut. Und das Verfahren von Angebot und Annahme ist uralt, nur begreifen es die wenigsten. Gruss, YaGru |
Zitat:
im Laufe dieses Jahres hatte ich drei Fällen, in denen die Telekom Kunden aus Verträgen entlassen hat. Zwei der Verträge liegen gerade mal zwei Monate von den vereinbarten 24. Der dritte wohl um die 18 Monate. Die Telekom lässt in vielen Fällen mit sich reden, und es gibt Widerrufsfristen, und dem TS hat keine Angaben zu diesen Zeiträumen gemacht, so dass Deine Schlussfolgerung echt haarig ist. "Versuch macht klug." Wenn man auf Dich hört, hat man keine Chance. Wenn man es versucht, kommt die Kündigung (vielleicht) wenigstens noch am letzten Tag an, und man hat gewonnen. Dafür kann man einen Anruf bei einer kostenlosten Rufnummer machen, oder? Gruss, YaGru |
moin...
so lange geschichte gar kein sinn...hat alles gefunzt...war zwar lang und hart der weg da hin aber trotzdem alles geklappt... kurzfassung der geschichte 1. auftragswiderruf geschrieben. 2. antwort darauf bekommen das es klar geht. 3. Anschluss gekündigt obwohl ich nur vom auftrag zurück getreten bin. 4. terror bei der tkom gemacht...haben sich entschuldigt...$$$ 5. kabeldeutschland angerufen. 6. installateur kam und heute ins netzt mit 32.000...juhuuu!!!! Vielen dank nochmal für eure hilfe usw... bei näheren fragen ein PN!!! |
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