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Vorratsdatenspeicherung und Filesharing
Hallo Leute!
Mich würde mal interessieren, was eure Prognosen sind, sollte die Vorratsdatenspeicherung durchgesetzt werden. Ist Filesharing dann noch sicher? Oder hagelt es dann massenweise Abmahnungen? Kommen die dann auch wirklich an die IP Adressen ran oder benötigen sie trotzdem Logs von den Seiten oder VPN Diensten? Das Torrent unsicher ist, ist klar, aber mich würde es mal interessieren wie es weiterhin mit One Click Hosts, Usenet und auch mit Streamen von Filmen/Serien zB. über Streamcloud aussieht. Was sind eure Meinungen, sollte man dann lieber einen gang runterschalten oder besteht kein Grund zur Sorge? |
Zitat:
Aber das thema Streaming ist auch weiterhin sicher da es ja ein Urteil des EUGHs dazu gibt der eindeutig sagt das Streamen keine urheberrechtsverletzung darstellt. |
Zitat:
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Ich tippe ja drauf dass es in den nächsten Jahren gewaltig hageln wird. Und ob VPN oder nicht VPN wird keinen grossen Unterschied machen da es n Haufen Leute gibt die sich tatsächlich einbilden ein europäischer VPN würde ihnen Anonymität verleihen. Ich vertrau keinem VPN Dienst, zumindest keinem der nicht aus Russland oder nem Staat kommt der sich n Dreck um Urheberrecht schert. Aber im Endeffekt bringts auch nix russische Dienste zu verwenden wenn man dumm genug ist und sich Windows 10 aka BigBrother auf den Rechner holt.
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Ich halte es damit so solange keiner bei mir auf der Matte steht passt alles mal sehen wann sich das ändert.
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Ich rate mal....;) Du hast gar keine Matte, richtig?
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Zitat:
mal vom urteil abgesehen: gibts da nicht diese komischen drei-stufen test beim eugh, nachdem wirklich jeglicher stream für den benutzer nicht verboten ist, da 1. bild und cachekopien einen sonderfall darstellen und das urheberrecht nicht berühren 2. vom zuschauer nicht verlangt werden kann, zu überprüfen, ob der anbieter wirklich das recht, entsprechende dinge zu streamen. ich glaube beides ist auch gesetzlich verankert als schrankenregel oder so |
Zitat:
Nein es gibt kein Gesetz. Ich glaube die Bundesnetzagentur hat lediglich festgestellt dass sie im Streamen keine Urheberrechtsverletzung feststellen können. Was die aber feststellen, und was dann letztendlich gesetzlich festgehalten wird sind zwei paar Schuhe. Und wieso sollte man das vom Zuschauer nicht erwarten können? Man kann ja auch erwarten dass der Downloader offensichtlich illegale Quellen erkennen. Dass man bei Youtube davon ausgeht, dass dort alles "legal" ist kann man ja noch akzeptieren. Aber wenn jemand allen ernstes so blauäugig ist, dass ein Angebot legal ist wenn es dort alle aktuellen Kinofilme zum stream gibt ... also sorry, das ist keine Ausrede. |
Zitat:
hie rmal der text, auf den ich mich bezogen habe: Zitat:
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Zitat:
Eine illegale Quelle bleibt aber weiterhin illegal. |
hmm, ok, dann versteh ich den satz wohl falsch.
ich habe da herausgelesen, dass das streamen per se nicht illegal ist, da man vvom user nicht verlangen könne, jede quelle auf lizenzrecht zu untersuchen... |
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