Also, hier gibt's nen ganzen Haufen Halbwahrheiten.
Ich versuche das mal juristisch zu beleuchten...
Vorab: Da Rechtsberatung nicht erlaubt ist und ich auch gar keine Rechtsberatung praktizieren will sollte klar sein, dass alles, was ich schreibe, nur meine persönliche (aber durchaus auch qualifizierte) Sicht der Rechtslage entspricht. Daher alles ohne Gewähr - wenn ihr euch rechtlich unsicher seid, beauftragt einen Anwalt...
Zitat:
Zitat von computer43
Hallo, Ich habe heute einen brief bekomme dass ich 750€ zahlen muss weil ich den illegalen torrent spezialfahrzeuge simulator heruntergeladen habe
Muss ich den Betrag bezahlen?
Weil Das spiel hat nicht funktioniert als ich es spielen wollte a haben viele dll daten gefehlt
und es hat jemand aus meiner familie heruntergeladen der erst 13 ist.
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Wenn das Spiel generell so weit nicht brauchbar war, dass es bei keinem Anwender läuft und auch nicht ohne weiteres zum Laufen gebracht werden kann, ist das sehr streitig.
Fraglich ist letztlich, ob "ein Werk" i.S.d. §106ff verbreitet wurde oder schlicht Teile eines Werkes, die aber keinen eigenständigen Wert haben (also quasi Datenmüll). Hierzu muss angemerkt werden, dass auf der strafrechtlichen Seite der Versuch einer Urheberrechtsverletzung strafbar ist und dieser stattgefunden hat.
Auf der zivilrechtlichen Seite jedoch lässt sich - wenn es wirklich nur Datenmüll war - recht gut nachweisen, dass kein Schaden durch die Handlung entstanden sein kann.
Das normale Vorgehen der meisten Abmahn-Anwälte ist, dass sie zivilrechtliche Forderungen stellen und die Straftaten selbst i.d.R. nicht zur Anzeige gebracht werden.
Hinzu kommt, dass der Anschlussinhaber zwar zivilrechtlich durchaus für Taten Dritter verantwortlich sein kann, aber definitiv nicht strafrechtlich. In deinem speziellen Fall kann es daher sehr sinnvoll sein, nicht zu zahlen. Sowohl zivilrechtlich (kein Schaden kann glaubhaft gemacht werden) als auch strafrechtlich (Täter und 14) wäre etwas zu befürchten -
wenn die jeweiligen Gerichte euch glauben ;-)
Zitat:
Zitat von hardware_freak
Anwalt brauchst... denn wenn du zahlst gibst du zu das du die Straftat begangen hast und du musst dann die Unterlassenserklärung abgeben... und dann kriegste vllt mal richtig Ärger... Ich find du hast es verdient ;-)
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Wie gesagt, Zivil- und Strafrecht sind strikt zu trennen. Wenn man schon eine Unterlassungserklärung unterschreibt sollte man natürlich darauf achten, nicht gleichzeitig ein Geständnis abzulegen ;-)
Vor weiteren zivilrechtlichen Ansprüchen mit Ausnahme der Abmahnanwaltskosten in Höhe von 100 EUR (bei einfachen Fällen, zu denen Torrent-Fälle immer gehören!) ist auch zivilrechtlich nichts zu erwarten. Dazu §97a I UrhG:
(1) Der Verletzte soll den Verletzer vor Einleitung eines gerichtlichen Verfahrens auf Unterlassung abmahnen und ihm Gelegenheit geben, den Streit durch Abgabe einer mit einer angemessenen Vertragsstrafe bewehrten Unterlassungsverpflichtung beizulegen. Soweit die Abmahnung berechtigt ist, kann der Ersatz der erforderlichen Aufwendungen verlangt werden.
Mit der Unterlassungserklärung ist der Streit i.d.R. beigelegt. Den Urheberrechtsverletzer erst eine Unterlassungserklärung unterschreiben zu lassen, um ihn dann vor den Richter zu zerren, wäre daher aus gutem Grund unstattlich. Auch das ist neu seit September 2008, gefestigte Rechtsprechung dazu gibt's leider noch nicht wirklich, weil's immer ein paar Jahre braucht, bis die ersten Fälle vom LG hoch zum BGH sind...
Zitat:
Zitat von gustavgans74
Torrent saugen ist nicht empfehlenswert!! Ich spreche aus Erfahrung :-)
Ich habe mittlerweile einen eigenen Ordner angelegt - alles Sachen aus 2009/2010
Aber keine Panik wer etwas geschickt in der Rechtssprechung ist und die Nerven behält, kommt da
gut durch ohne einen Cent zu bezahlen.
Die Urheber setzen mit ABSICHT Ihre Produkte (Video/Game/Musik etc.) ins Netz (Torrent)
um so an Ihr Geld zu kommen.
Traurig finde ich, das Rechtsanwälte mittlerweile so unseriös Ihr Geld verdienen müssen.
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Das Wort mittlerweile passt dazu nicht. Gravenreuth war beispielsweise schon in den 80ern aktiv dabei, C64-Crackergruppen abzumahnen. Suizid war für den ollen Betrüger wohl ein passendes Ende ;-) Außerdem rekrutieren sich Anwälte ebenso wie Richter und Staatsanwälte aus vornehmlich konservativen Jurastudenten, die nach dem Studium plötzlich wahrnehmen, dass Jura doch nicht der Schlüssel zum schnellen Reichtum ist ;-) Moral? Ach wo - und wenn man schnell viel verdienen kann, indem man eine asoziale Law-and-Order-Politik betreibt, kommt das diesen Leuten schon sehr entgegen...
Zitat:
Zitat von Die_Morra
...außerdem, wenn ich mich recht entsinne, ist es doch so, dass, wenn man mit mehreren Leuten zusammen lebt, es praktisch unmöglich ist jemandem nachzuweisen, dass gerade er an dem PC saß und gesaugt hat.
Oder ist der Anschlussbesitzer der Gelackmeierte?
Ich hab nämlich bei meiner Freundin gesaugt. Musik. !. (Stellt Euch ein Trollface an der Stelle vor.)
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Jein. Hier rate ich zur äußersten Vorsicht, denn es ist vom Einzelfall abhängig.
Erstmal die Differenzierung Straf- und Zivilrecht:
Strafrechtlich hätte deine Freundin tatsächlich nichts zu befürchten. Zivilrechtlich hingegen ist sie - nach aktueller Rechtsprechung leider ein ganzes Stück weit - für die Nutzer ihres Internetanschlusses verantwortlich.
Bei einem Paar sehe ich das als probematisch an. Hier kann und muss man eigentlich davon ausgehen, dass die Freundin früher oder später bemerkt, dass du über ihre Leitung saugst und sie wäre verpflichtet, das zu unterbinden.
In einer studentischen Wohngemeinschaft sieht es hingegen mE anders aus. Gerade wenn es sich um eine reine Zweckgemeinschaft handelt ("Wir leben zusammen, weils billiger ist, haben aber wenig miteinander zu tun.") ist es Fakt, dass der Internetanschluss letztlich auf einen der Mitbewohner angemeldet werden muss. Es wäre mE grob unbillig, diesen zivilrechtlich für die Taten seiner Mitbewohner in Haftung zu nehmen. Hier gibt es starke Unterschiede zum klassischen W-LAN fall:
Den unbekannten, möglciherweise kriminellen W-LAN-Mitnutzer kann man ausschließen, indem man ein sicheres Passwort verwendet. Das ist auch für jeden W-LAN-Betreiber zumutbar.
Einen Mitbewohner hingegen kann man in der heutigen Zeit nicht mehr vom Internet abtrennen - vor allem nicht in einer Studenten-WG. Man kann auch von dem Anschlussinhabe nicht erwarten, dass er kontrolliert, was seine Mitbewohner runterladen und was nicht. (Die Freundin aus dem o.g. Beispiel hingegen kann sehr wohl verlangen, was ihr Freund als Besucher von ihrem Internetanschluss downloaded...) Würde man hier von einer zivilrechtlichen Haftung des Anschlussinhabers für seine - nebenbei oft wechselnden - Mitbewohner ausgehen wäre das eine mE zu hohe Belastung für diesen.
Aus meiner Sicht spricht daher viel dafür, bei Wohngemeinschaften nicht von einer zivilrechtlichen Haftung für Mitbewohner auszugehen. Man würde sonst wie gesagt dem Anschlussinhaber ein Risiko aufbürden, welches er in aller Regel nicht ausschalten kann.
Zitat:
Zitat von SHC
Du bist aber dafür verantwortlich, dass über deinen Anschluss sowas nicht praktiziert wird. Das gleiche gilt bei ungesicherten WLAN Netzen. Wer es nicht absichert und der Nachbar lädt etwas über den Anschluss ist man fällig.
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Wie gesagt, nur in gewissen Grenzen. s.o.
Zitat:
Zitat von MrGaedi
ist torrent.to eine deutsche Seite.?
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.to-Domains werden zu großen Teilen von Deutschen betrieben.
Bei Torrent.to fällt zudem auf, dass 99% der dort erhältlichen Filme auf Deutsch sind. Ebenso ist die Seite nur in Deutsch und Englisch erhältlich. Daher kann man mit ziemlicher Sicherheit sagen: Jap, ist deutsch.
Zitat:
Zitat von Intruder01
Ich kann mal ein wenig aus der Praxis Plaudern
Mich hamse letzes Jahr im Mai abgemahnt wegen eines Schnuddelfilmchens, daß ich im März über torrent gesaugt habe. Die wollten 650 Euro Abmahnkosten plus die Beigefügte Unterlassungserklärung innerhalb von 14 tagen, sonst Gerichtstermin und zigtausende Euros Streitwert.
Die Anwaltskosten wurden mit ~1100 Euro ausgewiesen.
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Dazu bitte einmal den neuen § 97a II UrhG studieren:
(2) Der Ersatz der erforderlichen Aufwendungen für die Inanspruchnahme anwaltlicher Dienstleistungen für die erstmalige Abmahnung beschränkt sich in einfach gelagerten Fällen mit einer nur unerheblichen Rechtsverletzung außerhalb des geschäftlichen Verkehrs auf 100 Euro.
Das ist letztlich die Rechtslage seit September 2008 und diese Rechtslage dient einzig dazu, diese überteuerten Massenabmahnungen zu vereiteln. Ja, manche Gesetze - selbst von Schwarz-Rot damals - sind tatsächlich auch sinnvoll *g* Eine absolute Minderheit, aber es gibt sie...
Alles in allem gilt:
Locker bleiben. In aller Regel passiert gar nichts. Ich hab etliche Terabyte über Torrents geladen und wurde bisher noch nie angeschrieben. Natürlich fällt jeder Erwischte erstmal auf, aber im Vergleich zur großen Zahl an Downloadern ist das verschwindend wenig... Außerdem: Es ist tatsächlich so, dass die Seeder wesentlich stärker ins Visir geraten als die Leecher. Außerdem ist das Risiko natürlich wesentlich größer, wenn man viele Dinge zum Download anbietet. Die Beliebtheit des Produktes hingegen ist gar nicht mal entscheidend. Gerade Spartenprodukte werden exzessiv abgemahnt (z.B. der [
Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar. Bitte einloggen oder neu registrieren ] aus dem Jahr 2008, nicht der [
Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar. Bitte einloggen oder neu registrieren ] aus dem Jahr 2009... oder eben Pornofilme, Simulatorenspielchen u.ä.)
Allgemein haben die User hier natürlich Recht:
Wer Torrents nutzt sollte sich der juristischen Gefahren bewusst sein.
Trotzdem wär's irgendwie schöner, wenn man hier nicht in diesen kindische "Ahaha, du Depp, selbst schuld"-Schema verfallen würde... muss das sein?!? Ist mancher Leute Ego so klein, dass sie diejenigen, die ohnehin schon (aus unerfindlichen Gründen) smily-mäßig in Tränen ausbrechen noch niederstampfen müssen?!? Auch hier: Locker bleiben. Diese "Ich-bin-so-cool-und-ihr-so-doof-Mentalität" geht mir schwer auf den Sack ;-)