Hallo Geschädigtengemeinde.
Hier meine Tips und Empfehlungen. Ich hatte ja bereits meine Recherche-Ergebnisse aus dem Internet hier berichtet und bereits Strafanzeige wegen gewerblichen Betruges erstattet sowie einen Anwalt zur Zwangsvollstreckung eingebunden. Hier meine Empfehlungen:
Firmeninformation Lab-Tec aus dem Handelregister:
Amtsgericht Charlottenburg (Berlin). Aktenzeichen: HRB 135434 B Bekannt gemacht am: 25.07.2011 12:00 Uhr. Neueintragungen 18.07.2011
Lab-Tec Systems Ltd, Zweigniederlassung Berlin, Berlin, Dircksenstr. 40, 10178 Berlin. Firma: Lab-Tec Systems Ltd, Zweigniederlassung Berlin Sitz / Zweigniederlassung: Berlin; Geschäftsanschrift:; Dircksenstr. 40, 10178 Berlin; Zweigniederlassung der unter der Firma Lab-Tec Systems Ltd. in London/Großbritannien bestehenden Hauptniederlassung (Companies House Cardiff, Company No. 764090

. Gegenstand: Gegenstand der Zweigniederlassung: Herstellung und Vertrieb von Elektrokleingeräten und - teilen. Stamm- bzw. Grundkapital: 1.000,00 GBP Vertretungsregelung: Ist ein
Geschäftsführer (director) bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer (directors) bestellt, wird die Gesellschaft durch sämtliche Geschäftsführer (directors) gemeinschaftlich vertreten. Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden. Director:; 1. Schrems, Angelika,*29.07.1969, Berlin Rechtsform: Gesellschaft britischen Rechts mit beschränkter Haftung, Rechtsbereich England und Wales (private company limited by shares), gegründet am 19.05.2011..
Eine Strafanzeig sollte in jedem Falle gestellt werden, auch zum Schutze der Allgemeinheit.
Thema Strafanzeige:
Strafanzeige wegen gewerblichen Warenbetruges gegen die Firma Lab-Tec und die Person Angelika Schrems als Geschäftsführerin sowie alle beteiligten Personen, mit denen man evtl. Internetverkehr hatte. Bei mir waren es ein Volker Schrems, sowie eine Sabine Sauer.
Für diejenigen, die nicht in Berlin wohnen kann eine Anzeige auch bei der Berliner Polizei Online gestellt werden. Hier der Link:
https://www.berlin.de/polizei/internetwache/strafanz1p.php
Bitte alle Felder ausfüllen und Anzeige wie oben mit Erläuterung. Danach absenden und das Bestätigungsfenster ebenfalls absenden. Damit wird der Empfang bestätigt. Alles andere erfolgt dann normalerweise per eMail. Ggfs. wird danach noch Rechnung und Zahlungsbeleg von der Polizeit angefordert.
Thema Zwangsvollstreckung:Das Geld kann zurück geholt werden. Entgegen auch der Auffasung der Angelika Schrems, dass eine Ltd. hier in Deutschland angeblich haftungsbeschränkt ist, gilt Dies nicht für Ltds im Gegensatz zur GmbH. Eine Ltd. setzt nicht ordentliches "Handeln" voraus und kann somit auch zur Vollstreckung gegen die Privatperson erfolgen !!! Gegen eine Ltd. klagen ist sinnlos, da ja nur das Kapital der Ltd. (in diesem Falle 1000 GBP) herangezogen wird, aber nicht gegen die Privatperson. Die Privatperson kann voll in Anspruch genommen werden!!
Also jegliches private Vermögen kann somit gepfändet werden. Bitte daher auch, wenn finanziell möglich oder durch Versicherung abgedeckt, Geld wieder holen. Auch wenn sich diese Schrems nach Österreich abgesetzt haben sollte, kann dort zwangsvollstreckt werden. Über die Meldeämter und Meldeverfahren kann die Adresse ermittelt werden. Denn Geld sollte ja da sein, haben sie uns ja gestohlen...
Nach meiner letzten Recherche hat sich die Sippe nach Österreich abgesetzt und dort wohl ein Grundstück mit größerem Gebäude gekauft.... (muss ich aber noch verifizieren). Sobald ich Adresse und Näheres habe, melde ich mich wieder.