Ich sag mal so, dich können sie eigentlich nicht zum bezahlen zwingen, da du:
lt §106 BGB nur beschränkt Geschäftsfähig bist.
das heißt alle Verträge die du schließt, sind schwebend unwirksam ( Ausnahmen sind u.a. wenn du etw. von deinem Taschengeld ( eigenem Geld ) kaufst, §110 BGB, oder wenn du für etw. keine Gegenleistung bringen musst, etw. also Geschenkt bekommst, §107 BGB ).
Unwirksam schwebend heißt, dass wenn deine Eltern mit einem Vertrag nicht einverstanden sind, dieser auch nicht zustanden kommt.
Der Punkt hier dürfte aber sein, das es sich um eine Straftat handelt => du bzw deine Eltern werden dafür zur Rechenschaft gezogen. Kenne mich hier leider nicht weiter aus, hoffe ich habe helfen können.
Edit: Der Vertrag ist auch nach §134 BGB nichtig, da er gegen ein bestehendes Gesetz verstößt ( Pornos ab 18 )
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