25.10.08, 16:55
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Rapidshare: One-Click-Hoster will künftig Uploads streng überwachen
One-Click-Hoster will künftig Uploads streng überwachen
Das Geschäftsmodell von RapidShare (RS) wurde in der Vergangenheit häufiger in Frage gestellt. Auch vor Gericht war man der Meinung, dass die Kontrollen zu geringfügig und die Einnahmen durch die größtenteils illegalen Inhalte zu groß seien. Die Vertreter der Industrie forderten RapidShare auf, gegen das Hochladen von urheberrechtlich geschützten Inhalten vorzugehen. Rapidshare versucht sich jetzt im Spagat zwischen Datenschutz und dem Schutz der Rechteinhaber.
Die österreichischen Kollegen von futurezone berichten, dass sich der One-Klick-Hoster schon in naher Zukunft intensiver mit den 4,5 Petabyte Speicherplatz und dessen Inhalten auseinandersetzen wird. Angeblich wird momentan schon mit Hochdruck daran gearbeitet, das Uploaden von urheberrechtlich geschütztem Material massiv zu erschweren. Dieser Schritt ist eine Reaktion auf das kürzlich gefällte Gerichtsurteil.
RapidShare müsse "alles Zumutbare" tun, um die Verbreitung von rechtlich geschützten Inhalten zu unterbinden. Der Betreiber soll im Vorfeld überprüfen, ob es sich bei den hochgeladenen Dateien um eine Verletzung des Urheberrechts handelt. Das Gericht räumt RS in diesem Zusammenhang zwei Optionen ein. Eine Möglichkeit ist, dass der Benutzername und die IP-Adresse mitgeschnitten werden müssten. Die andere Variante würde bedeuten, dass RS tatsächlich vorher alle Uploads auf mögliche Urheberrechtsverletzungen hin überprüfen müsste. Rapidshare-Geschäftsführer Bobby Chang erklärte gegenüber futurezone, dass man momentan an einer Lösung arbeitet, die sowohl die Entscheidung der Richter anerkennt als auch die Privatsphäre der Nutzer berücksichtigt. Wie dieser Spagat in die Tat umgesetzt werden soll, ist noch völlig unklar.
Dass RapidShare das Hochladen von Warez jedoch nicht stillschweigend hinnimmt, hat die Vergangenheit bereits gezeigt. Schon seit Längerem beschäftigt der deutsche Sharehoster mit Sitz in der Schweiz einige Angestellte, die sich mit dem Löschen und Sperren von Inhalten beschäftigen. Des Weiteren wird den Rechteinhabern die Möglichkeit geboten, selbstständig über spezielle Zugänge Inhalte aus den Systemen zu entfernen. Etwas technischer und zudem automatischer wird dieser Prozess nun durch die Anwendung von sogenannten MD5-Filtern (Message-Digest Algorithm 5). Dadurch soll das erneute Uploaden von bereits beanstandeten Inhalten verhindert werden. Dabei wird eine Kombination aus Wortfiltern und MD5-Prüfsummen verwendet. Dem Hamburger Oberlandesgericht war die Einführung dieser Methoden allerdings noch nicht effektiv genug, denn schließlich könne diese Schutzmaßnahme auf einfachstem Wege umgangen werden. Es würde genügen, den Titel oder den Inhalt einer Datei minimal zu ändern.
Deshalb versucht RapidShare eine wesentlich genauere Überwachung der Inhalte zu realisieren. Der wesentliche Kernansatz ist dabei die Erfassung der Identität der Nutzer mittels der verwendeten IP-Adresse. Sollte ein registrierter Nutzer dann gegenüber den Rechteinhabern auffällig werden, könnte dieser oder vielmehr seine Uploads ganz einfach überwacht werden. Das bisherige Geschäftsmodell, welches so weit wie möglich auf die Identifizierung seiner Benutzer verzichtet, sei von der Rechtsordnung her jedenfalls nicht zu billigen. In dem Fall müsste RS ohne Ausnahme alle Archive und Dateien inhaltlich prüfen und diese vorher entpacken. Passwortgeschützte Archive dürften in diesem Fall überhaupt nicht mehr hochgeladen werden, weil man diese nicht prüfen kann.
Entgegen der weitläufig verbreiteten Meinung, dass ein deutsches Urteil in keiner Beziehung zu einem Schweizer Unternehmen stehe, erwähnte Bobby Chang: "Rapidshare arbeitet international und hat auch deutsche Kunden. Deshalb ist das Urteil natürlich schon von Belang." Im selben Atemzug kritisiert Chang, dass sein Unternehmen von den deutschen Gerichten stets verschiedene Vorgaben und Auflagen bekomme. "Die mangelnde Rechtssicherheit führt zu immer neuen Prozessen, in denen die neu implementierten technischen Verfahren sowie die neu etablierten Prozesse in der Abuse-Abteilung immer wieder infrage gestellt werden". Das vorrangige Ziel des One-Click-Hosters RapidShare ist es, eine beständige Form der Rechtssicherheit zu erlangen. Man würde einen dauerhaft vorgegebenen rechtlichen Rahmen benötigen, an den man sich dann auch halten kann. Die weitere Entwicklung von RapidShare im Umgang mit urheberrechtlich geschützten Daten verspricht spannend und kaum lösbar zu werden. (gS-)
Quelle: http://futurezone.orf.at/it/stories/316067/
Gruß TheBushido
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