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Brauche ich ein Impressum für meine Seite?

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Ungelesen 19.10.09, 16:09   #1
Neocon
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Du brauchst als normale Privatperson kein Impressum - auch nicht, wenn du mit Werbung Geld verdienst. Das Impressum an sich ist schon lang veraltet, wird aber heute noch gern genutzt, weil die Leute sich darunter eher etwas vorstellen können.

Ein Impressum bzw. Pflichtangaben sind nur dafür da um einen Urheber für diverse Geschäfte schnell ausfindig zu machen.
Beispiel:
Unternehmen XYZ stellt Artikel: "Hanswurst" mittels Onlineshop zum Verkauf. Wenn der Käufer mit Hanswurst nicht zufrieden ist oder evtl. Ansprüche geltent machen will, dann muss er wissen wie er an den Anbieter herankommt. So greift der Gesetzesgeber schonmal vor und verlangt von der Firma diverse Pflichtangaben. Für Unternehmen, die Artikel verkaufen haben eher eine Regelung im BGB, welche indirekt auch soetwas ähnliches wie ein Impressum bzw. Pflichtangaben verlangen, um nicht nachhinein mit dem Gesetz in Konflikt zu kommen.
Impressumpflicht war aber eher für die Presse gedacht und damals nach dem TDG geregelt. Entsprechender Paragraph ist aber weggefallen und das Impressum gibt es somit nicht mehr und in der Presse redet man nur von Pflichtangaben. Nun wird es im TMG § 5 unter Informationspflicht/Pflichtangaben gehalten.

Als Nicht-Kaufmann oder Jemand der keine Informationen verkauft und somit das Gesetz keine Pflichtangaben vorsieht, sind für den solche Angaben auch freiwillig.

Das hier ist natürlich auch nicht Richtig:
Zitat:
Zitat von kurumi Beitrag anzeigen
...Falls du Werbung auf deiner Internetseite schaltest (eventuell irgendwann in Zukunft), verdienst du mit deiner Seite Geld. Dann musst du dich darüber informieren was genau gefordert wird. Bei der Wiki sieht das [ Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar. Bitte einloggen oder neu registrieren ].
Wenn du mit Werbung Geld verdienst, z.B. durch Werbebanner usw., dann beziehst du das Geld nicht vom Besucher der Seite, der auf den Banner klickt, sondern vom Werbeunternehmen. Dort muss das Werbeunternehmen für Pflichtangaben sorgen nicht du! Denn du machst nur Geschäfte mit dem Werbeunternehmen, nicht mit den Besuchern.

Wikipedia ist übrigens ein Unternehmen, was auch Verkäufe tätigt und die Datenbank zum Teil mittels Wikipedia-DVD vermarktet und diverse andere Aktionen am Start hat.

Dinge übers Internet zu verkaufen ist natürlich illegal, wenn man nicht Unternehmer ist und sie versteuern lässt. Außer man handelt Privat mit der Ware, aber dafür nutzt man eher Portale wie ebay. Ebay verlangt aber von den Leuten auch diverse Pflichtangaben beim Registrieren wie Adressen. Eben solche wie der Unternehmer auch zum Teil angeben muss.
Privatverkäufe ohne Portale wie ebay, sind meines Wissens nur rechtlich wenn Käufer und Verkäufer persönlich gegenüberstehen und gebrauchte Gegenstände verkaufen. Über eine eigene Webseite wirst du da legal kaum weiterkommen - vielleicht eher nur durch ein Angebot - z.B. "Omas alte Strumpfsammlung". Eine Webseite die an sich den Verkauf regelt, wie Onlineshop wäre nicht legal. Aber ich kenne da die rechtlich Lage nicht genau.
Neocon ist offline   Mit Zitat antworten
Ungelesen 20.10.09, 00:05   #2
kurumi
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Benutzerbild von kurumi
 
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kurumi ist noch neu hier! | 0 Respekt Punkte
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Zitat:
Zitat von Neocon Beitrag anzeigen
Impressumpflicht war aber eher für die Presse gedacht und damals nach TMG § 5 geregelt. § 5 ist aber weggefallen und das Impressum gibt es somit nicht mehr
Leider führt das Bundesminesterium immernoch den [ Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar. Bitte einloggen oder neu registrieren ]. Abergesehen davon ist der wichtigste Paragraph der [ Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar. Bitte einloggen oder neu registrieren ] (Punkt 4: Mit Werbecharakter).

Zitat:
Zitat von Neocon Beitrag anzeigen
Das hier ist natürlich auch Blödsinn:
Leider kommt versehentliche Unhöflichkeit erschreckend häufig vor (sei allerdings beruhigt, mir lag nichts Blödes im Sinn als ich den obrigen Post verfasste).

Natürlich ist die Wiki etwas komplett anderes. Jedoch ist diese Organisation mit ihrem kompletten Impressum, inklusive der Körperschaft selbst, ein perfektes Beispiel für ein weltweit gültiges Imprint.

Zitat:
Zitat von kurumi Beitrag anzeigen
Am besten ist es allerdings bei solchen Fragen sich kurz bei einem Anwalt einer fundierte Meinung einzuholen.
Denn wie man hier wieder sieht gibt es genügend Meinungen, ein Fachmensch sollte jedoch immer das letze Wort haben (im Zweifelsfall entscheidet sowieso der Richter).

Außerdem war das relevante des Themas vom Benutzer dorfdepp schon geklärt. Der Autor des Threads braucht kein Impressum.
kurumi ist offline   Mit Zitat antworten
Ungelesen 21.10.09, 14:38   #3
Neocon
Stammi
 
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Zitat:
Zitat von kurumi Beitrag anzeigen
Leider führt das Bundesminesterium immernoch den [ Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar. Bitte einloggen oder neu registrieren ]. Abergesehen davon ist der wichtigste Paragraph der [ Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar. Bitte einloggen oder neu registrieren ] (Punkt 4: Mit Werbecharakter).
Ja da hast du wohl Recht. Ich habe es mit dem TDG verwechselt, das weggefallen ist und dort noch von einem "Impressum" die Rede war. Beim TMG § 5 eben nicht mehr:

Zitat:
Zitat von Neocon Beitrag anzeigen
Impressumpflicht war aber eher für die Presse gedacht und damals nach dem TDG geregelt. Entsprechender Paragraph ist aber weggefallen und das Impressum gibt es somit nicht mehr und in der Presse redet man nur von Pflichtangaben. Nun wird es im TMG § 5 unter Informationspflicht/Pflichtangaben gehalten.
Zitat:
Zitat von kurumi Beitrag anzeigen
Leider kommt versehentliche Unhöflichkeit erschreckend häufig vor (sei allerdings beruhigt, mir lag nichts Blödes im Sinn als ich den obrigen Post verfasste).
Sorry, ich wusste nicht das du es persönlich nimmst. Ich meinte eher das deine Aussage mit der Werbung nicht so ganz Richtig sei.
Neocon ist offline   Mit Zitat antworten
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