IP-Adressen dürfen nur nach richtlicher Anordnung rausgegeben werden... Anonsten würde das Verfahren keine Berufung standhalten.
Eine richterliche Anordnung gibts nur, wenn die Beweislast auf Illegalität gegeben ist und die IP-Adressen für ein Verfahren nützlich sind. Für illegalen Download oder Nutzung von VPN hat bisher noch kein deutscher Richter eine Anordnung erstellt. Da müsste man schon wirklich illegale Dinge am laufen haben. Dann ist man aber auch selber schuld und muss mit den Konsequenzen leben.
VPN wird überbewertet... Viel wichtiger ist es auf seinen eigenen Computer keine Spionagesoftware drauf zu lassen. Das ist in meinen Augen ein viel gravierenderes Problem, im Gegensatz zur Anonimität mit VPN.
Was ist denn ein Scene-VPN? Hackerscene?
Die Release-Scene nutzt mit Sicherheit kein VPN. Um auf eine Site zu kommen, wo man Affil ist, braucht man eine eindeutige, für den Nutzer/Affil festgelegt IP-Adresse. Mit einer anderen IP-Adresse würde man gar nicht auf die Sites/Server kommen.
Bei normalen Uploadern (OCH....) und Downloadern ist es wichtig das der Datenverkehr verschlüsselt stattfindet. Solange man nicht sieht welche Daten geladen werden, können die Behörden auch nix beweisen. Aber die meisten VPN-Dienste bieten ja verschlüsselte Vernbindungen an.
Wichtiger ist, das die Nutzerdaten bei den Serveranbietern (OCH-Dienste) verschlüsselt abgelegt werden. Alles andere ist Humbug...
Bei Facebook und Google werden die Daten bestimmt nicht verschlüsselt, wenn man es nicht explizit verlangt. Da nützt halt auch kein VPN, wenn man anhand der Nutzerdaten trotzdem einer Identität zugeordnet werden kann.
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