![]() |
Vorratsdatenspeicherung?
Hi Leute, angenommen ich lade illegal eine MP3 oder mache sonst etwas "illegales" im Netz. Kann heutzutage die Polizei anhand der IP Adresse und Uhrzeit herausfinden dass ich die Datei geladen habe?
Normal ist es möglich - Ich frag nur wegen der ganzen Vorratsdatenspeicherung und so... da hat sich in letzter Zeit glaub irgendwas getan, keine Ahnung. Weiß jemand mehr? |
Es kommt immer darauf an, WO du es lädst. Wenn´s Torrents oder P2P ist, kannste schnell erwischt werden. Bei OCHs wie Rapidshare etc. ist die Wahrscheinlichkeit erwischt zu werden sehr gering. Die Vorratsdatenspeicherung gibts übrigens nicht mehr.
|
Du bist immer zurück zu verfolgen, Vorratsdatenspeicherung wird auch so betrieben, egal was medienwirksam gepushed wird. Es liegt in der Natur der Technik, dass so ziemlich jeder Fliegenschiss geloggt wird.
Solange du über Kanäle deine Dateien beziehst, welche sich in rechtlichen Grauzonen befinden, bist du relativ "sicher". Saugst du natürlich "illegale" Dateien über P2P Netzwerke, kann dir sowieso keiner mehr helfen. Aus dieser Zeit sollte jeder so langsam raus sein. MfG Urmel |
Wenn Du vor sowas Angst hast, solltest Du es nicht tun - ganz einfach. :T
|
Zitat:
Im schlimmsten Falle werden Menschen, die tatsächlich schwere Straftaten begehen was zu befürchten haben - alles andere ist im direkten Widerspruch zu vielerlei Paragraphen des Grundgesetzes ... und das wäre nicht wirklich schlimm; im Gegenteil - ich als Raubmordkopierer würde das sogar begrüßen. Derzeit gilt : sollte eines Tages ein Abmahn"anwalt" dir ein Briefchen mit ner Forderung zukommen lassen - getroßt ignorieren, es passiert eh nichts mehr weil die Daten über dich bereits unrechtmäßig erlangt wurden. Im Grunde haben die Firmen, die hinter sowas stehen sogar einen etwas verständlichen Standpunkt aber Forderungen in Höhe von 1000 € oder mehr für ein Liedchen oder Album im Internet sind absurd, unbegründet, nicht nachvollziehbar und einfach nur Abzocke - solange die Forderung in keiner Relation zum tatsächlich "verursachten" Schaden steht werden die auch keinen Erfolg haben. Ein reeller Wert müsste zB. errechnet werden, anhand von Verkaufszahlen, der "Verbreitungstiefe" des Werkes durch den Raubmordkopierer, der produzierten Stückzahlen u.v.m.. Nur leider ergäbe das für so manche kleine Plattenfirma zu kleine Zahlen weil auch der Absatz winzig ist, das wiederum ist dann selbstverständlich die alleinige Schuld der Raubmörder, es ist garnicht möglich dass die Plattenfirma einfach nur scheiße is 8) tl;dr : immer luftig durch die Hose atmen - das Grundgesetz is auf deiner Seite solange du nicht anfängst, Lieder auf CD zu brennen und zu verkaufen etc |
Ich benötige aber für eine Rückverfolgung nicht zwangsläufig eine Vorratsdatenspeicherung, hier sieht das Gesetz andere Möglichkeiten bei der Strafverfolgungen vor. Ein Beispiel ist der Quick Freeze der Daten, welcher allerdings nur bei direkt verfolgbaren Aktionen wie P2P Loads Sinn macht.
Besonders hier kann ein ignorieren von Strafbescheiden sehr negative Folgen haben, zumal keine finanziellen Grenzen im gesetzlichen Sinne vorhanden sind. Sicher wird ein Richter immer eine gewisse Verhältnismäßigkeit feststellen. Kommt es aber zum Verfahren sind die Prozesskosten das eigentliche Übel und nicht die zu entrichtende Strafe. Hier macht ein Gang zum Anwalt, bzw. zur Verbraucherschutzzentrale immer Sinn. Ich würde niemanden empfehlen Strafbescheide oder Unterlassungserklärungen zu ignorieren, hier ist das Spiel mit dem Feuer etwas zu gewagt. MfG Urmel |
Zitat:
Zitat:
Zitat:
Zitat:
|
Hallo tha_specializt,
das stimmt nicht, eine Verletzung des Urheberrechts ist eine Straftat, welche mit Geldstrafen bzw. mit Freiheitsstrafen belegt werden dürfen. Darfst du dir übrigens gern im Urheberrecht durchlesen, bei einem Quick Freeze ist auch nicht festgelegt welchen Grad die Straftat haben muss. Zitat:
MfG Urmel |
Zitat:
Ausserdem solltest du dir mal folgendes anschauen : [Link nur für registrierte und freigeschaltete Mitglieder sichtbar. Jetzt registrieren...] Jetzt bist du an der Reihe, wir wollen das möglichst empirisch angehen : ich behaupte es existiert weltweit kein einziger Fall in dem ein Raubmordkopierer, der nicht im gewerblichen Ausmaß kopiert hat zu einer Gefängnisstrafe verurteilt wurde. Ich schliesse einmal die USA aus ... das Land hat in meinen Augen keinen Stellenwert - dort werden Menschen per Gerichtsbeschluß getötet ... das dürfte als Begründung reichen. Als Hinweis sei gegeben dass Urheberrechtsverletzungen praktisch immer mit einer saftigen Geldbuße bestraft werden - vereinzelt auch mit Enteignung von Computerhardware etc |
Ich bin nicht in der Nachweispflicht, dir zu beweisen, dass noch niemand dafür im Gefängnis gelandet ist. Es können aber auch genauso gut Freiheitsstrafen auf Bewährung verfügt werden, wo ich nichts ausschließe, dass es diese bereits gab.
Außerdem sollte man vielleicht bedenken, nur weil kein Fall offensichtlich da ist, dass es nicht trotzdem passieren kann. Jeder ist hier für sich selbst verantwortlich und muss die Konsequenzen für sich selbst ausloten. Zudem gibt es so etwas wie Rechtsschutzversicherungen, die würde ich sowieso jedem ans Herz legen, ein geringer Preis trifft hier einen sinnvollen Schutz. Dann sind auch deine 100€ passé. Über das Recht oder Unrecht Menschen zu töten, sollten wir hier nicht entscheiden. Wenn ein 20 fach Mörder oder ein Kinderschänder in den USA hingerichtet wird, liegt das sicherlich im Auge des Betrachters ob es gut oder schlecht ist und hier gehen die Meinungen doch weit auseinander, die Verhältnismäßigkeit muss gewahrt bleiben. MfG Urmel |
Zitat:
|
Alle Zeitangaben in WEZ +1. Es ist jetzt 02:07 Uhr. |
Powered by vBulletin® (Deutsch)
Copyright ©2000 - 2025, Jelsoft Enterprises Ltd.