Damit sich jeder eine Meinung bilden kann...
Sehr geehrter Herr xxx,
ich muss Ihnen sagen, dass ich wirklich verärgert bin. Ihre Aussage im Bezug auf das BGB zeugt davon, dass Sie den Sachverhalt nicht richtig erfasst haben.
Ein Mainbaord, welches zu den Speichern, die ich besitze nicht kompatibel ist, ist in keinstem Fall als gleichwertig zu bezeichnen. Ich denke das kein Richter der Welt dieser Argumentation folgen würde selbst wenn das Board den gleichen Preis in € hat, hat es für uns einen Wert von 0,0 € wenn der PC mit diesen RAMS nicht geht. Ein Entgegenkommen Ihrereits wäre in diesem Fall äußerst wünschenswert gewesen, da ich nun schon sehr viel Aufwand investiert habe um überhaupt auf diesen Fehler zu stoßen. Wie sollte man auch auf so etwas kommen...
Alle Komponenten sind intakt. Das es an einer inkompatibilität die durch den "gleichwertigen Tausch" entstanden ist liegt kann doch keiner ahnen.
Ich habe leider keine Lust mich wegen 66€ mit ihnen zu streiten auch wenn ich es aus Prinzip gerne tun würde.
Allerdings werde ich den Sachverhalt in den besagten Hardwareforen kundtun und hoffe, dass die Leser sich ein objektives Bild der lage verschaffen können.
Diese Erkentnisse werden dann hoffentlich beim Kauf neuer Hardware bedacht werden.
Mit freundlichen Grüßen,
Antwort:
Sehr geehrter Herr xxx,
vielen Dank für Ihre E-Mail.
Bereits mehrmals haben wir unseren Standpunkt dargestellt.
Wir bitten daher unsere Entscheidung zu akzeptieren und sehen die
Angelegenheit als erledigt an.
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