Zitat:
Zitat von Neocon
War ja klar, Leute die keine Ahnung haben müssen wieder hier ihr dämlichen Kommentare vom Stapel lassen und haben dazu keine Antwort auf die Frage Threaderstellers gegeben.
Hier die Antwort auf deine Frage:
Egal ob mit Waffe oder ohne, wenn du Gewalt androhst ist das gesetzlich eine Straftat und wird beides als "Raub" klassifiziert. Gewaltandrohung ohn Waffe ist Raub und Gewaltandrohung mit Waffe ist "Schwerer Raub".
Hier die entsprechenden Gesetze:
http://dejure.org/gesetze/StGB/249.html
http://dejure.org/gesetze/StGB/250.html
In dein Fall würde es also eine Freiheitsstrafe von mindestens 5-6 Monaten bedeuten. Dazu können noch Vorstrafen deine Freiheitsstrafe erhöhen z.B. auf mindestens 1-5 Jahren. Kommt ganz drauf an was im Raub passiert ist und was angedroht wurde. Ebenso kommt noch hinzu wie hoch der Sachschaden ist, oder bzw. wie hoch der Wert ist, von dem was du gestohlen hast.
|
Sorry aber ich muss es erwähnen: Nicht das ich Banküberfälle verharmlosen möchte...Aber die Sittenstrolche die sich an Frauen und Kindern vergehen bekommen weniger oder genau so viel...Ist ne sauerei! ....