Genau das war auch in meinem ersten Post die gleiche Aussage.
Im zweiten Post lehne ich nur ab, das man grundsaetzlich immer einen Schuldigen fuer seine eigenen Unueberlegtheiten einpflegt, so wie der Vorposter das darstellt (siehe, wie es dazu kommt gleich ins gelobte neue Wahllager ueberzusiedeln). Seine Meinung, alles gut.
Nehmen wir ein anderes Beispiel:
Das Wechselnummernshild. Da dachten alle..ahhhh..so wie in der Schweiz z.B. Einfadch umhaengen und schon faehrt man 2 zum Preis von einem.
Was hat Schaeuble damals ersonnen?!
Geht Leute, geht, nur....ich haette da ganz gerne doch noch zusaetzliche Einnahmen , die sich -Versicherungssteuer- nennen.
Also nur umhaengen, war nicht.
Ein weiteres:
kommende Rentner, die z.B eine betrieblich finanzierte Alterversorung erfahren, durch eine vom Unternehmen getilgte z.B Erlebensversicherung o.ä. werden staunen, das sich die Krankenkasse bei ihnen meldet nach denm Zahltag.
Die haette nach einer sehr lautlos eigeschobenen Gesetzmaessigkeit im Jahr 2014 auch noch einige Prozente vom Kuchen, auf 10 Jahre.
Selbst fuer Vertraege die deutlich vor 2014 abgeschlossen wurden.
Anfechtbar? Derzeit nicht mit Erfolg.
Da konnte man die Zukunft natuerlich nicht vorraussehen.
Riester hingegen schon
Geändert von Caplan (24.04.24 um 12:44 Uhr)
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