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Ungelesen 28.02.24, 04:23   #2
Matze1901
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Da ich als Verbraucher im Rahmen der gesetzlichen Gewährleistung das Wahlrecht habe, ob ich eine Reparatur oder Neulieferung wünsche, nehme ich natürlich immer die Neulieferung.

Dass etwas nicht lieferbar sein soll ist nicht mein Problem. Ich bin der Auffassung, dass ein redlicher Händler für Gewährleistungsfälle ein "Ersatzteillager" unterhalten muss; alternativ soll er eben keine Ware abliefern, welche mangelbehaftet ist.

Mein Entgegenkommen ist dann regelmäßig, dass ich mich auch mit einer besseren Sache als Ersatzlieferung zufrieden gebe. In wenigen Fällen auch mit anderen Kompensationsleistungen.

Einem Leihgerät würde ich nur unter weiterer Kompensation zustimmen. Den Aufwand (Handwerker ins Haus lassen, beaufsichtigen, ggf. andere Probleme, ggf. Schäden bei Anlieferung, Ablieferung, Ein- und Ausbau, Stress bei eventuellem Defekt usw.) will ich nicht alleine tragen müssen.


Die Fristfrage ist für mich immer recht eindeutig: Wer keine mangelfreie Ware geliefert hat, der hat gar nicht geliefert. Entsprechend kann die angemessene Frist nur kurz sein.


PS: Alleine, dass der Techniker erst in 2 oder 3 Wochen kommen soll würde ich nicht akzeptieren und vor allem auch stark darauf achten, dass hier nicht Garantie und Gewährleistung seitens des Händlers vermengt werden. Wo sind wir denn hier?! Du hast doch bestimmt schon gezahlt und deinen Teil des Vertrages längst erfüllt?
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