Zitat:
Zitat von predator01.
Wie sollen Autofahrer behandelt werden, die am Vortag Cannabis konsumiert haben? Müssen sie zur Blutentnahme auf die Polizeiwache gebracht werden, um den THC-Gehalt im Blut zu bestimmen?
Wie soll mit Straftätern umgegangen werden, die vorher gekifft haben?
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Gemeinhin wird der Rest THC Gehalt durch Urinproben festgestellt und das ist ein schon lange ausgeübtes Verfahren. Hier wird sich also nicht viel ändern.
Bei Straftaten haben wir zunächst einmal eine solche selbst und die wird, wie auch bei Alkoholkonsum, zunächst einmal auch als solche gesehen.
Anders als bei Alkohol ruft Kiffen im seltensten Fall Straftaten wie häusliche Gewalt, oder Körperverletzung hervor.