Eine Antwort auf diesem Wege kann Dir nur eine "vorübergehende Gewissensberuhigung" bieten denn eine Sachlich fundierte Antwort wirst Du hier bestimmt nicht bekommen. Eine Beratung mit Deinem Problem sollte man einem Profi für Verkehrsrecht überlassen der sich mit den Klippen der "Kann-Gesetzte" auskennt!
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