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gerhardal 05.04.24 15:50

Mindestens elf AfD-Mandatsträger sind verurteilte Gewalttäter
 
Zitat:

Mindestens elf AfD-Mandatsträger sind verurteilte Gewalttäter

28 Mandatsträger der AfD sind laut Recherchen des Netzwerks Correctiv zumindest erstinstanzlich von einem Gericht verurteilt worden. Elf sind demnach körperlich oder verbal gewalttätig geworden oder haben Beihilfe zu Gewalt geleistet. Bei keiner anderen Partei habe man Ähnliches festgestellt.


Nach Recherchen des Netzwerks Correctiv sind mindestens elf AfD-Mandatsträger verurteilte Gewalttäter. Gegen fünf weitere Mandatsträger der Partei werde gegenwärtig wegen Gewalttaten ermittelt, berichtete die Rechercheplattform am Freitag. Correctiv recherchierte den Angaben zufolge in den vergangenen Wochen zu 48 AfD-Mandatsträgerinnen und -trägern sowie Mitarbeitenden auf Kreis-, Landes- und Bundesebene, die in der jüngeren Vergangenheit mit Gewalttaten aufgefallen seien.


28 dieser Politikerinnen und Politiker wurden der Recherche zufolge von einem Gericht zumindest erstinstanzlich verurteilt, die Urteile sind demnach teilweise rechtskräftig. 14 davon seien trotz dieser Verurteilung noch immer in ihrem politischen Amt tätig. Darunter seien zwei Bundestags- und drei Landtagsabgeordnete.

Mindestens elf AfD-Mandatsträger wurden laut Correctiv körperlich oder verbal gewalttätig oder leisteten Beihilfe zu Gewalt. Drei weitere seien wegen Waffenbesitzes oder Amtsmissbrauchs verurteilt worden. Gegen mindestens fünf weitere AfD-Mandatsträger wird dem Bericht zufolge zurzeit ermittelt. Die meisten Urteile seien in den vergangenen zwei Jahren ergangen, berichtete Correctiv.

Unter den Fällen sind demnach teils körperliche Angriffe, teils verbale Gewalt wie Beleidigungen oder Volksverhetzung und indirekte Gewalt wie Beihilfe, Waffenbesitz oder Missbrauch des Gewaltmonopols qua Amt. Juristisch gesehen handle es sich dabei meist um Vergehen. Diese können laut Strafgesetzbuch im Mindestmaß mit einer geringeren Freiheitsstrafe oder Geldstrafe geahndet werden.

Im direkten Vergleich mit anderen Parteien konnte die Rechercheplattform weder bei Linken oder Grünen noch bei der CDU/CSU, SPD oder FDP Ähnliches ausmachen. Gegenüber Correctiv äußerte sich der AfD-Bundesverband den Angaben zufolge dazu nicht, auch die 14 verurteilten AfD-Mandatsträgerinnen und -träger äußerten sich demnach nicht oder nicht konkret.

Thorsten Frei (CDU), parlamentarischer Geschäftsführer der Unionsfraktion im Bundestag, sagte Correctiv zu Politikerinnen und Politikern, die mit Gewalttaten auffielen: „Diese erachte ich persönlich für die Ausübung eines öffentlichen Amtes für ungeeignet.“ Auf dem Spiel stünde nichts Geringeres als das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in die von ihnen gewählten Volksvertreterinnen und Volksvertreter. Die Institutionen der parlamentarischen Demokratie könnten Schaden nehmen.



Für die Linken-Bundestagsabgeordnete Clara Bünger steht dem Bericht zufolge der Erhalt der Demokratie auf dem Spiel. „Diesem übergeordneten Interesse dienend, kann eine Verschärfung des passiven Wahlrechts in Betracht gezogen werden“, sagte sie demnach. Eine Garantie dafür, dass antidemokratische Personen in machtvollen Positionen damit ausgeschlossen würden, schaffe das jedoch nicht.

Nach aktueller Rechtslage erlischt das passive Wahlrecht erst bei Verurteilung wegen eines Verbrechens mit einer Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr. Als Verbrechen gelten beispielsweise schwere Körperverletzung, sexueller Missbrauch, Totschlag, Raub oder Meineid.
Quelle [Link nur für registrierte und freigeschaltete Mitglieder sichtbar. Jetzt registrieren...]

...unfassbar

zedgonnet 05.04.24 17:47

Na ja, bei Recherchen von Correctiv bin ich seit der letzten etwas skeptisch .....

MunichEast 05.04.24 19:03

Naja , die AfD hatte es versucht massiv schlecht zu machen, medial, vor Gericht und trotzdem hat kein Gericht den Inhalt für falsch erklärt ! ;)

Holgi55 05.04.24 19:24

Sind ja nicht nur die Abgeordneten selber.
Deren Angestellten sind teils kaum besser von den Vorstrafen.
Und alles was da so langsam raus kommt kann nicht erfunden sein.

eitch100 06.04.24 12:17

@Lautsprecher

Also wenn dir Gewalttäter nur 100x lieber sind als Kinderficker, heißt das ja noch lange nicht, dass du etwas gegen Kinderficker hast. Unser Bundestag hat aktuell 734 Mitglieder. Anscheinend wäre dir der nächste Bundestag mit 700 Gewalttätern und 7 Kinderfickern am Liebsten... :)

Silent Rob 06.04.24 12:55

Mindestens drölf ungebildete Bundestagsabgeordnete fallen nur durch ihre grausamen Tanz- und Gesangsdarbietungen in TikTok-Vids auf.
Trauriges Beispiel: Emilia Fester (Die Grünen), die ihre Jugend für uns opfert (laut ihrer Antrittsrede) und seitdem nur noch trällert und durch die Gänge des Bundestags tanzt!

eitch100 07.04.24 19:47

Ist schon irgendwie lustig, wenn Ausländer/Flüchtlinge gewalttätig sind, wird (nicht ganz zu unrecht) die Welle gemacht; sind es die eigenen Sympathieträger, wird mit maximaler Arroganz abgelenkt...

Melvin van Horne 07.04.24 21:51

Moin,

eine erschütternde Bilanz. Trotzdem wäre ich sehr vorsichtig damit, dass passive Wahlrecht zu verändern. An den Wahlergebnissen würde sich kaum etwas ändern. Ich glaube das, weil es heute fast unmöglich ist, nicht zu wissen, welche Leute in der AfD und ihrem Umfeld aktiv sind.

Jeder, der die AfD wählt oder das vorhat, weiß, dass sie zum Beispiel einen Björn Höcke in einer führenden Position in ihrer Partei haben. Einen Mann also, der sich nicht scheut davon zu sprechen, Mitglieder der Partei, die sich gegen den Kurs des "Flügels gestellt haben "ausschwitzen" zu wollen. Wir sollten uns nicht gegenseitig für dumm verkaufen. Wir wissen alle, wie das gemeint war.

Wenn das nicht reicht, seine Wahlentscheidung zu überdenken, wird die Anzahl der verurteilten Straftäter unter den AfD Mitarbeitern auch nichts bewirken. Das Einzige, was übrigbleibt, wäre die Gelegenheit für die AfD, sich als Märtyrer darzustellen. Das wird dann so klingen wie "Die ändern sogar die Gesetze, um des Volkes Wille zu unterdrücken! "

Auch "technisch" hätte eine Änderung der entsprechenden Gesetze wenig Wirkung. Man würde, wenn überhaupt mehr oder weniger heimlich ein paar Leute austauschen. Welchen Einfluss auf den "Markenkern" der AfD hätte das? Ich vermute keinen.

Mir drängt sich dabei ein historischer Vergleich auf. Viele SA-Mitglieder, die in den Jahren vor 1933 die "Drecksarbeit" erledigt haben, waren sich darin einig, dass man nach der Machtübernahme erst einmal innerhalb der Partei aufräumen und die ganzen "Goldfasane" beiseiteschieben würde.

Es ist bekannt, wie das endete. Ich will nun nicht behaupten, dass es nach den bevorstehenden und wahrscheinlich für die AfD erfolgreichen Wahlen zu einer "Nacht der langen Messer" kommt. Aber ich möchte alle, die daran glauben, dass solch unschöne Dinge im Kampf um die Macht eben vorkommen und man nach dem Wahlsieg "aufräumen" würde, vor dieser Illusion warnen.

Es ist naiv zu glauben, dass die AfD nach der Wahl nicht mehr die AfD vor der Wahl ist. Und wenn derartige Leute als Kandidaten ins Rennen schickt. Warum sollte man sie nach einer erfolgreichen Wahl dann rauswerfen?

Wer, und das erscheint mir selbstverständlich, sich daran stört, dass eine Partei einen ganzen Haufen vorbestrafter Leute ins Rennen schickt, der sollte noch einmal gründlich überdenken, ob die AfD wirklich die beste Wahl ist. Wer einen wegen eines Gewaltdeliktes vorbestrafte wählt, der sagt nichts anderes als "Ich möchte, dass dieser verurteilte Gewalttäter meine Stimme im Parlament ist. " Ich sage das nur sdo deutlich, damit keiner hinterher kommt und meint, das hätte er nicht gewollt. Doch, das hat er.

Caplan 08.04.24 07:15

Leider gibt es einen nicht unerhebliche Anteil an Menschen, die dem alten Leitsatz , -nach der Ordnung kommt das Chaos-, mit Leidenschaft den zweiten Teil provoziert sehen wollen.
Am besten in einer Wahl, wo sie selbst nicht mit kompromitiert werden koennen, auch nicht in ihrer Kurzsichtigkeit.


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