Zitat:
Zitat von Tassenkuchen
Das stimmt nicht. §25 CanG erlaubt die entgeltliche Abgabe von Cannabis an Mitglieder.
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§ 25
Selbstkostendeckung
(2) Anbauvereinigungen dürfen für die Weitergabe von Cannabis und Vermehrungsmaterial an ihre Mitglieder neben den satzungsgemäßen
Mitgliedsbeiträgen oder laufenden Beiträgen nach § 24
keine Entgelte verlangen.
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Die Anbauvereinigungen müssen
selbstkostendeckend orientiert sein und dürfen lediglich die satzungsgemäßen
Beiträge der Mitglieder sowie bei Weitergabe von Cannabissamen an Nicht-Mitglieder und andere Anbauvereinigungen die Erstattung der Herstellungskosten verlangen
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das ist das aktuellste
wo steht da was von " entgeltliche Abgabe von Cannabis" ?